Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1991 - XII ZR 199/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergang von bei dem Obersten Gericht der DDR anhängigen Revisionsverfahren auf den BGH - Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen ein Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR nach der Wiedervereinigung - Überleitung der noch nicht abgeschlossenen Verfahren in das in Kraft ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 795
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1990 - VI ZR 319/90
Zulässigkeit von Revisionen zum BGH nach Beitritt der ehemaligen DDR
Auszug aus BGH, 20.02.1991 - XII ZR 199/90
Hiernach findet gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte, die vor dem 1. Juli 1990 ergangen sind, das Rechtsmittel der Revision nicht statt (ebenso BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1990 - VI ZR 319/90 - ZIP 1991, 124 = DtZ 1991, 58 = NJW 1991, 351 L.).
- OLG Jena, 23.04.2009 - 1 UF 11/09
Anerkenntnisurteil trotz fehlenden Anerkenntnisses, Anerkenntnis im …
Der Erlass eines Anerkenntnisurteils trotz fehlenden Anerkenntnisses ist dem Erlass eines Versäumnisurteils trotz fehlender Säumnis in der prozessualen Behandlung durchwegs vergleichbar, denn das prozessuale Anerkenntnis nach § 307 ZPO ist ausschließlich Prozesshandlung (OLG München, FamRZ 1991, 795 unter Hinweis auf BGH, MDR 1989, 803). - KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97
Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.05.1991 - XII ZR 39/91
Fristenlauf über den 3. Oktober 1990 hinaus
Denn das würde dem Grundgedanken des Einigungsvertrages, wie er in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 und in Anlage I aaO. Nr. 1 Buchst. y Abs. 2 zum Ausdruck gekommen ist, widersprechen, wonach vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Entscheidungen der Gerichte der DDR wirksam bleiben und eine nach dem Recht der DDR bereits eingetretene Rechtskraft unberührt bleibt (BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - VI ZR 319/90 - DtZ 1991, 58 = ZIP 1991, 124 = NJW 1991, 351 L.; Senatsbeschluß vom 20. Februar 1991 XII ZR 199/90 - n.v.).
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