Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2008 - XII ZR 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 536 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mietzinsminderung für Gewerberäume zum Betrieb einer Kanzlei in einem Bürohochhaus aufgrund Mängel; Nichtgewährleistung des mietvertraglich geschuldeten Betriebs einer Zugangskontrolle während der Öffnungszeiten der Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 536 Abs. 1
Unterschichten; -Publikumsverkehr als Mangel der Mietsache - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 536 Abs. 1
Mietminderung bei Publikumsverkehr und geöffneter Hauseingangstür wegen Vermietung anderer Büros an die örtlich zuständige ARGE - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 17.02.2006 - 2 O 544/05
- OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 13 U 55/06
- BGH, 15.10.2008 - XII ZR 2/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
Auszug aus BGH, 15.10.2008 - XII ZR 2/07
Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715 m.N.). - BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03
Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen; …
Auszug aus BGH, 15.10.2008 - XII ZR 2/07
Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715 m.N.).
- BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18
Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten …
Zwar trifft im Rahmen dieser Bestimmung für die Umstände, die eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs als unerheblich erscheinen lassen, den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07, NJW 2009, 664 Rn. 20, und XII ZR 2/07, juris Rn. 20; jeweils mwN; OLG Celle, ZMR 1985, 10, 13;… BT-Drucks. IV/806, S. 8;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 14. Aufl., § 536 BGB Rn. 498;… MünchKommBGB/Häublein, 8. Aufl., § 536 Rn. 54;… Erman/Lützenkirchen, BGB, 15. Aufl., § 536 Rn. 67; aA Prechtel, NZM 2017, 105, 107). - AG Frankfurt/Main, 26.06.2019 - 33 C 299/19
Mietminderung wegen zu hoher Innenraumtemperaturen in einem Passivhaus
Eine abstrakte Gefahr des Eindringens Unbefugter allein stellt jedenfalls keinen Mangel dar (vergleiche BGH, BeckRS 2009, 03477, Rn. 21).
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