Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unklarheitenregel bei Kollision mieterseits gestellter Vertragsverlängerungs- und Optionsklausel
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der Anwendung von automatischer Verlängerungsklausel; Ausübung von Verlängerungsoptionen seitens des Mieters; Auslegung von Vertragsklausel bezüglich Mietzeit; Voraussetzungen für die Anwendung von § 5 AGBG; Behebbarkeit der Zweifel nach Ausschöpfung der in ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 305 c Abs. 2; AGBG § 5
Zweifel bei der Auslegung von vorformulierten Verlängerungs- und Optionsklauseln im Geschäftsraummietvertrag des Mieters - ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 305c Abs. 2; AGBG § 5
Anwendung der Unklarheitenregel auf eine Verlängerungsklausel bei einem Mietvertrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann greift automatische Verlängerungsklausel?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Anwendung des § 5 AGBG bei einer unklaren Regelung im Mietvertrag
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 26.03.2002 - 4 O 64/01
- OLG Karlsruhe, 07.11.2003 - 14 U 74/02
- BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 337
- MDR 2006, 804
- NZM 2006, 137
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03
Der Senat kann die Klausel selbst auslegen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Unternehmensgruppe die Klausel über den Bezirk des Oberlandesgerichts hinaus verwendet hat, da nunmehr auch gegen Berufungsurteile der Landgerichte eine Revision stattfinden kann (vgl. Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 - NJW 2005, 2919, 2921). - BGH, 11.03.1997 - X ZR 146/94
Wirksamkeit eines formularmäßigen Abtretungsverbots im Konkurs des Gläubigers
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03
Da nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt, geht nach § 5 AGBG die Unsicherheit zulasten der Beklagten, deren Rechtsvorgängerin die Klausel verwendet hat und die deshalb die Folgen der fehlenden Eindeutigkeit tragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1997 - X ZR 146/94 - NJW 1997, 3434, 3435).
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20
Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH 14. Dezember 2005 - XII ZR 241/03 - Rn. 13, NJW-RR 2006, 337). - OLG Köln, 12.04.2019 - 1 U 82/18
Kündigung nur durch eingeschriebenen Brief ist unverbindlich
Im Zweifel ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 241/03, NJW-RR 2006, 337, zitiert juris Rn. 13). - OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines …
Wäre dagegen von einer Individualvereinbarung und mithin nicht von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen, würden andere Grundsätze gelten (vgl. dazu z. B. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12, juris Rn. 48; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005' - XII ZR 241/03, juris Rn. 13).
- OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16
Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung
Zu berücksichtigen ist ferner die Interessenlage der Parteien und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck, wobei im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH-Urteil vom 14.12.2005, XII ZR 241/03). - BGH, 19.10.2017 - III ZR 495/16
Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: …
Dies ist zwischen den Parteien unstreitig; weiterer Vortrag ist hierzu nicht zu erwarten, so dass der erkennende Senat diese Feststellungen selbst treffen kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 241/03, NJW-RR 2006, 337, 339 Rn. 22). - OLG Dresden, 15.08.2018 - 5 U 539/18
Verlängerung eines Mietvertrages durch Ausübung einer vertraglichen Option durch …
Für die Eigenständigkeit der beiden Rechte spricht auch die separate Regelung im Mietvertrag in jeweils selbständigen Absätzen (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2005, XII ZR 241/03, NZM 2006, 137 Tz. 15).Die Kombination der eigenständigen Regelung einer Verlängerungsklausel und eines Optionsrechtes ist zudem in Gewerberaummietverträgen zulässig und üblich (vgl. BGH…, Urteil vom 20.03.1985, a.a.O., Urteil vom 19.03.1992, IX ZR 203/91, NJW 1992, 2281; Urteil vom 14.12.2005, a.a.O.;… Leonhard in Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 1. Aufl., vor § 535 BGB Rn. 553).
- OLG Düsseldorf, 12.03.2018 - 9 U 179/16
Cum-Ex: Beraterhaftung rückt in den Fokus
Dabei ist im Zweifel der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Parteien gerecht werdenden Ergebnis führt (BGH, NJW-RR 2006, 337, 338). - OLG Köln, 04.10.2019 - 1 U 83/18
Anforderungen an die Form einer Nachtragsvereinbarung in einem schriftlich …
Im Zweifel ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 241/03, NJW-RR 2006, 337, zitiert juris Rn. 13). - OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines …
Zu berücksichtigen ist ferner die Interessenlage der Parteien und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck, wobei im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2005, XII ZR 241/03). - BGH, 19.09.2007 - XII ZR 198/05
Anforderungen an die Form einer Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die …
Dies hätte zur Folge, dass zu Lasten der Klägerin die Auslegung vorzuziehen wäre, nach der sich das Vertragsverhältnis erst mit Ende einer Optionszeit verlängert hätte (vgl. zur Auslegung entsprechender Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Senatsurteile vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 236/03 - ZMR 2006, 266 und - XII ZR 241/03 - NZM 2006, 137). - OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 134/11
Formularmäßige Vereinbarung des Zeitpunkts für die Auszahlung der Stornoreserve …
- BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08
Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den …
- OLG Schleswig, 03.05.2019 - 9 U 83/18
"Sonderposten für allgemeine Bankrisiken" sind keine Rücklagen
- OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 17 Kap 1/09
Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und einen früheren …
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20
Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel …
- OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16
Vorabvergütungen der "Osnabrücker Sonntagzeitung" müssen nicht zurückgezahlt …
- OLG Saarbrücken, 28.09.2016 - 1 U 21/16
Bemessung des Streitwerts: Berücksichtigung eines unzulässigen Klageantrags; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs
- OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - 10 U 49/13
Anforderungen an die Schriftform eines auf bestimmte Zeit geschlossenen …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 16 U 39/15
Stufenklage über Ansprüche aus einem beendeten Handelsvertreterverhältnis
- LG Düsseldorf, 14.09.2016 - 5 O 77/16
Eigentümerabrechnung nach Verkauf: Heizöl ist abzurechnendes Zubehör!
- KG, 28.08.2008 - 8 U 99/08
Modernisierungsmaßnahmen: Anspruch auf Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung …
- OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18
Auslegung einer an Konzern gerichteten Willenserklärung bezüglich Vertragspartner
- OLG Düsseldorf, 04.11.2016 - 16 U 73/15
- vodafone 3 -, DSL-Verträge, Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Angaben, …
- LG Münster, 27.03.2020 - 8 O 107/19
Prozessaufrechnung Geständnisfiktion Schlüssigkeitsprüfung
- OLG Düsseldorf, 07.12.2012 - 16 U 6/12
- FG Münster, 03.04.2025 - 5 K 2339/21
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen nebst zum Betrieb …
- FG Münster, 27.11.2025 - 5 K 90/21
Umsatzsteuer: Zurechnung von Rechnungen und Wegfall der Steuergefährdung
- OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14
Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 2 L 134/14
Auslegung einer Musterverfahrensvereinbarung
- OLG Brandenburg, 29.12.2025 - 7 U 68/24
Beweisaufnahme zur Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht; …
- LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
MOS-Transistor (Arbeitnehmererf.)
- OLG Brandenburg, 26.03.2025 - 7 U 136/23
Ansprüchen auf Grundbuchberichtigung, Räumung und Herausgabe eines Grundstücks …
- LG Wuppertal, 02.09.2022 - 1 O 148/21
- KG, 20.07.2009 - 12 U 36/08
Kaufvertrag über eine Augenarztpraxis: Aufschiebende Bedingung der Zulassung des …
- KG, 26.01.2017 - 8 U 127/16
Gewerberaummiete: Einheitlichkeit des Vertrages bei separater Vermietung von …
- OLG München, 10.12.2025 - 7 U 4699/23
Schiedsgutachten, Gewerberaummiete, Mietanpassung, Verlängerungsoption, …
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