Rechtsprechung
| BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines notariellen Vertrags zwischen den damaligen Eheleuten "über ihre Trennung und die Regelung ihrer vermögensrechtlichen Verhältnisse" - Aufteilung eines Hauses mit zwei Wohnungen und Geschäftsräumen unter den Eheleuten - Nutzung des dem ...
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BGB § 745 Abs. 1, Abs. 2; ZPO § 301 Abs. 1
Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung durch einen vom Mitgebrauch ausgeschlossenen Miteigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 25.05.1988 - 6 O 665/82
- OLG Düsseldorf, 09.03.1989 - 10 U 141/88
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Papierfundstellen
- NJW 1991, 570
- WM 1990, 1435
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Ohne eine solche Einigung gilt aber zunächst der Grundsatz, daß die alleinige Nutzung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch einen Teilhaber noch keine Entschädigungsansprüche des anderen Teilhabers auslöst (vgl. BGHZ 87, 265, 271). - BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80
Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …
Auszug aus BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Für einen Anspruch des Klägers auf Nutzungsentschädigung müßten daher besondere Voraussetzungen vorliegen, etwa daß ihm entgegen seinem Verlangen der Mitgebrauch des Eigentums hartnäckig verweigert worden ist (§ 823 Abs. 1 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1966 - V ZR 163/63 - NJW 1966, 1707, 1709) oder daß er mit hinreichender Deutlichkeit eine billigem Ermessen entsprechende Benutzungsregelung nach § 745 Abs. 2 BGB verlangt hat, die die Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die fragliche Wohnung einschließt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - FamRZ 1982, 355, 356 sowie Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - FamRZ 1986, 434, 435). - BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84
Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …
Auszug aus BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Für einen Anspruch des Klägers auf Nutzungsentschädigung müßten daher besondere Voraussetzungen vorliegen, etwa daß ihm entgegen seinem Verlangen der Mitgebrauch des Eigentums hartnäckig verweigert worden ist (§ 823 Abs. 1 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1966 - V ZR 163/63 - NJW 1966, 1707, 1709) oder daß er mit hinreichender Deutlichkeit eine billigem Ermessen entsprechende Benutzungsregelung nach § 745 Abs. 2 BGB verlangt hat, die die Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die fragliche Wohnung einschließt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - FamRZ 1982, 355, 356 sowie Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - FamRZ 1986, 434, 435).
- BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88
Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der …
Auszug aus BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Die Ansprüche, über die das Berufungsgericht vorab entschieden hat, sind deswegen nicht im Sinne von § 301 Abs. 1 ZPO entscheidungsreif; denn die durch Teilurteil getroffene Entscheidung ist nicht unabhängig davon, wie der Streit über den Rest ausgeht (vgl. Senatsurteil BGHZ 107, 236, 242 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 2217 [OLG Düsseldorf 25.06.1970 - 13 U 66/70];… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 301 Nr. 8; de Lousanoff, Zulässigkeit des Teilurteils - 1979 - S. 98). - BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und …
Auszug aus BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Für einen Anspruch des Klägers auf Nutzungsentschädigung müßten daher besondere Voraussetzungen vorliegen, etwa daß ihm entgegen seinem Verlangen der Mitgebrauch des Eigentums hartnäckig verweigert worden ist (§ 823 Abs. 1 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1966 - V ZR 163/63 - NJW 1966, 1707, 1709) oder daß er mit hinreichender Deutlichkeit eine billigem Ermessen entsprechende Benutzungsregelung nach § 745 Abs. 2 BGB verlangt hat, die die Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die fragliche Wohnung einschließt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - FamRZ 1982, 355, 356 sowie Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - FamRZ 1986, 434, 435). - BGH, 17.12.1973 - II ZR 59/72
Anspruch auf Ersatz entgangener Erträge aus einem gemeinschaftlich verwalteten …
Auszug aus BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß diese rechtlich als einstimmige Benutzungsregelung der Miteigentümer im Sinne von § 745 Abs. 1 BGB einzuordnen ist, durch die u.a. ein alleiniges Nutzungs- und Besitzrecht des Klägers an der Wohnung im ersten Obergeschoß des Anwesens sowie ein Mietverhältnis mit der Beklagten zu 1 über die Gaststättenräume im Erdgeschoß begründet werden sollte und auch konnte (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72 - NJW 1974, 364 f). - OLG Düsseldorf, 25.06.1970 - 13 U 66/70
Auszug aus BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Die Ansprüche, über die das Berufungsgericht vorab entschieden hat, sind deswegen nicht im Sinne von § 301 Abs. 1 ZPO entscheidungsreif; denn die durch Teilurteil getroffene Entscheidung ist nicht unabhängig davon, wie der Streit über den Rest ausgeht (vgl. Senatsurteil BGHZ 107, 236, 242 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 2217 [OLG Düsseldorf 25.06.1970 - 13 U 66/70];… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 301 Nr. 8; de Lousanoff, Zulässigkeit des Teilurteils - 1979 - S. 98).
- BGH, 04.08.2010 - XII ZR 14/09
Nutzungsentschädigungsanspruch des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten bei …
Rn. 15 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann demjenigen Ehegatten, der nach endgültiger Trennung aus der im Eigentum beider Ehegatten stehenden Immobilie ausgezogen ist, ein Zahlungsanspruch nach § 745 Abs. 2 BGB zustehen (Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - FamRZ 1982, 355, 356; s. auch Senatsurteile vom 13. November 1996 - XII ZR 125/95 - FamRZ 1997, 484, 486; vom 8. Mai 1996 - XII ZR 254/94 - FamRZ 1996, 931, 932; vom 13. April 1994 - XII ZR 3/93 - FamRZ 1994, 822; vom 11. April 1990 - XII ZR 32/89 - NJW 1991, 570, 571; BGHZ 87, 265, 271 f.). - BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95
Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß
Im Rahmen des § 301 Abs. 1 ZPO soll eine unterschiedliche Beurteilung von entscheidungsrelevanten Fragen im Rahmen eines Verfahrens gerade vermieden werden; die Bestimmung zielt darauf, es schon nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung bloßer Urteilselemente, die nicht in Rechtskraft erwachsen, kommen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 11. April 199O, XII ZR 32/89, NJW 1991, 570, 571); daß hierdurch auch prozessuale Mißbrauchsmöglichkeiten eröffnet sein mögen (…vgl. Prütting/Weth aaO. S. 151 f., S. 159), muß hingenommen werden.Vorliegend wäre ein Teilurteil nur dann zulässig gewesen, wenn die Gefahr widerstreitender Entscheidungen durch eine die Frage und den Zeitpunkt der Abnahme feststellende Entscheidung bereits geklärt gewesen wäre (vgl. die zitierten Entscheidungen BGHZ 107, 236, 242 = NJW 1989, 2745; BGH NJW 1991, 570, 571).
- BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96
Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und …
Sie macht den Erlaß eines Teilurteils über nur einen der miteinander verbundenen Klageansprüche unzulässig (BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - VersR 1992, 1087, 1088 = BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Teil-Grundurteil, siehe auch Urteil vom 11. April 1990 - XII ZR 32/89 - NJW 1991, 570 f).Diese Gefahr einander widersprechender Entscheidungen macht das angefochtene Grund und Teilurteil unzulässig (BGH, Urteile vom 11. April 1990 - XII ZR 32/89 - …und vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 -, jeweils aaO.).
- OLG Brandenburg, 15.10.2015 - 9 UF 94/14
Neuregelung der Benutzung eines gemeinsamen Hausgrundstücks nach Scheidung
Der Mitgebrauch des Eigentums ist dem Antragsteller entgegen seinem Verlangen durch die Antragsgegnerin hartnäckig verweigert worden; in der Aufforderung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung liegt ein Neuregelungsverlangen des Antragstellers im Sinne dieser Vorschrift, das bei Streit über die Höhe des Nutzungsentgelts auch direkt im Wege eines Zahlungsantrages gerichtlich geltend gemacht werden kann (…vgl. dazu BGH FamRZ 2010, 1630 - Rdnr. 14 f. bei juris; BGH NJW 1991, 570 - Rdnr. 11 bei juris;… BGH FamRZ 1982, 355 - Rdnr. 7 ff. bei juris). - OLG Nürnberg, 16.05.1994 - 10 UF 3952/93
Zulässigkeit eines im Rahmen einer Stufenklage gestellten Auskunftsantrag und …
Das Gericht darf aber über den bezifferten Teil durch Teilurteil nur entscheiden, wenn die Entscheidung über diesen Teil unabhängig von der Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand getroffen werden kann und damit die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (BGH NJW 1991, 570 ; BGHZ 107, 236 ff. (242); NJW 1992, 511 ;… Zöller-Vollkommer, ZPO , 18. Aufl., Rn 7 zu § 301 ;… Thomas-Putzo, ZPO , 18. Aufl., Rn 2 zu § 301).Diese Voraussetzungen sind hier schon deshalb nicht gegeben, da der im Teilurteil zugrundeliegende Rechtsgrund für die Unterhaltsverpflichtung des Beklagten als bloßes Urteilselement für die Schlußentscheidung nicht bindend ist (BGH NJW 1991, 570 (571)).
- BGH, 14.02.1997 - V ZR 32/96
Rechtsfolgen der Verjährung des Auflassungsanspruchs
Die von der Revision angenommene Gefahr einander widersprechender Entscheidungen (vgl. BGHZ 107, 236, 242; Urt. v. 10. April 1990, XII ZR 32/89, NJW 1991, 570, 571 und 10. Oktober 1991, III ZR 93/90, NJW 1992, 911) besteht mithin nicht. - OLG München, 15.01.1992 - 7 U 6923/90
Zulässigkeit eines Teilurteils über "Bruchstücke" eines …
Abgrenzbare Teile sind allein schon wegen der nur einheitlich vornehmbaren Billigkeitsprüfung desDie Unzulässigkeit eines Teilurteils über "Bruchstücke" eines Handelsvertreterausgleichs ergibt sich ferner daraus, daß in diesem Fall die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht (vgl. zuletzt BGH NJW 89, 2821; 91, 570, 571).Die Frage des Verzichts ist damit einheitliche Vorfrage für beide Ansprüche; bereits dies macht das Teilurteil unzulässig (vgl. BGH NJW 1991, 570 [BGH 11.04.1990 - XII ZR 32/89] ).
- OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
Zulässigkeit eines Teilurteils
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen abtrennbaren Streitgegenstand unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend bescheidet, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vermieden wird (BGH NJW 91, 570; 92, 511; 97, 453; 2184;… Zöller-Vollkommer, 21. Aufl., § 301 Rn. 7). - BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90
Unzulässiges Teilurteil bei gegenläufigem Parteiverlangen von Klage und …
Mit einer Verurteilung auf die Klage zur Einwilligung in die Auszahlung wäre eine entsprechende Verurteilung auf die Widerklage durch Schlußurteil nicht zu vereinbaren (…vgl. BGH aaO.; BGHZ 107, 236, 242, 244; BGH, Urteil vom 11. April 1990 - XII ZR 32/89 - NJW 1991, 570, 571; Urteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 m.w.Nachw.;… Zöller/Vollkommer, 17. Aufl., § 301 ZPO Rdn. 2 und 7;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 50. Aufl., § 301 ZPO Anm. 2). - BFH, 30.11.1993 - IX R 92/91
Kein Teilurteil über Frage der Einkünftezurechnung an Kommanditisten eines …
Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn sein Erlaß die Gefahr widersprechender Entscheidungen heraufbeschwört (Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. April 1990 XII ZR 32/89, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 570; vom 10. Oktober 1991 III ZR 93/90, NJW 1992, 511; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 98 FGO Tz. 2, jeweils mit Nachweisen). - OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 98/03
Entscheidung in einem Verfahren mit notwendiger Streitgenossenschaft und …
- OLG Hamm, 19.06.1997 - 18 U 243/96
Verjährungsbeginn für Zinsforderung bei Darlehensvertrag
- OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
Zulässigkeit eines Teilurteils
- OLG Köln, 19.02.2010 - 22 U 163/07
- OLG Köln, 22.11.2000 - 13 U 82/00
Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters einer …
- OLG Brandenburg, 20.05.1999 - 12 U 131/98
- OLG Köln, 16.06.1997 - 16 U 98/96
Stillschweigende Risikoübernahme durch den Auftraggeber
- OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 16 U 130/98
Zulässigkeit eines Teilurteils; Geltendmachung mangelnder Prüffähigkeit einer …
- LG Gießen, 20.02.2002 - 1 S 365/01
Klage auf Rückzahlung bereits gezahlter Raten für die Erstellung eines Werks; …
- OLG München, 22.12.1993 - 7 U 6331/91
Grenzen der Pflichten eines steuerlichen Beraters
- OLG Köln, 01.02.1995 - 11 U 143/94
Zulässigkeit eines Teilurteils
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