Rechtsprechung
| BGH, 13.06.2012 - XII ZR 49/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SchuldRAnpG § 20 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schuldrechtliche Nutzungsverhältnisse über Grundstücke im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen und Maßstäbe der Anpassung des Nutzungsentgelts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 3 S 4 SchuldRAnpG, § 287 ZPO
Schuldrechtliche Nutzungsverhältnisse über Grundstücke im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen und Maßstäbe der Anpassung des Nutzungsentgelts - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anpassung eines Nutzungsentgelts bei Änderung des ortsüblichen Entgelts um mehr als zehn Prozent seit der jeweils letzten Anpassung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Anpassung des Nutzungsentgelts nach SchuldRAnpG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
SchuldRAnpG § 20 Abs. 3
Nutzungsentgeltanpassung; Datschenpachterhöhung; ortsübliches Nutzungsentgelt; Schätzung; Vergleichsentgelte - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchuldRAnpG § 20 Abs. 3
Anpassung eines Nutzungsentgelts bei Änderung des ortsüblichen Entgelts um mehr als zehn Prozent seit der jeweils letzten Anpassung - datenbank.nwb.de
Schuldrechtliche Nutzungsverhältnisse über Grundstücke im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen und Maßstäbe der Anpassung des Nutzungsentgelts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pachtrecht - Zur Pachtzinsanpassung nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pachtzinsanpassung nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpächter kann Anpassung des Pachtzinses an ortsübliches Entgelt verlangen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2012, 830
- NZM 2012, 833
- ZMR 2012, 766
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.2009 - XII ZR 175/07
Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenflächen; Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZR 49/10
Im Rahmen seines Schätzungsermessens muss der Tatrichter alle wesentlichen Gesichtspunkte, die Erfahrungssätze und die Denkgesetze beachtet haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 17).Danach sind ortsüblich die Entgelte, die nach dem 2. Oktober 1990 in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für vergleichbar genutzte Grundstücke vereinbart worden sind (Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 20).
Die dynamische Entwicklung des Marktes führt dabei zu einer Anpassung der für bestehende Nutzungsverhältnisse zu zahlenden Entgelte (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 32).
Rn. 24 Dem steht auch nicht das Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 (XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 17) entgegen, in dem ausgeführt ist, dass dem Tatrichter eine "punktgenaue" Ermittlung des ortsüblichen Entgelts regelmäßig gar nicht möglich sei.
Aus diesem Vergleichsmaterial, das keine vorab auszuscheidenden Ausreißer enthält (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 23 f.), ist das ortsübliche Nutzungsentgelt durch tatrichterliche Schätzung als ein Fixbetrag festzustellen.
- BGH, 19.09.2007 - XII ZR 3/05
Anforderungen an die Begründung eines Erhöhungsverlangens
Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZR 49/10
Auf die vom Landgericht zugelassene Revision der Klägerin hat der Senat das damalige Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen (Senatsurteil vom 19. September 2007 - XII ZR 3/05 - NJW-RR 2008, 499).
- BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch …
Rn. 29 bb) Die Anforderungen an das dem Tatrichter bei Bemessung der Höhe des Stichtagszuschlags nach § 287 Abs. 2 ZPO zukommende Schätzungsermessen kann der Senat nur darauf überprüfen, ob die der Schätzung zugrunde gelegten Tatsachen und die dabei angewandte Methode auf grundsätzlich falschen oder offenbar unrichtigen Erwägungen beruhen, insbesondere Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind oder ob die Entscheidung auf sonstigen, mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (…BGH, Urteile vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04, aaO unter II 2 d aa; vom 13. Juni 2012 - XII ZR 49/10, WuM 2012, 568 Rn. 14; jeweils mwN).Diese Methode hat im Streitfall vielmehr schon deshalb nahe gelegen, weil bei Bestimmung der maßgeblichen Einzelvergleichsmiete regelmäßig die Möglichkeit fehlt, ihre Höhe mit mathematischer Genauigkeit gleichsam punktgenau zu ermitteln (…vgl. BGH, Urteile vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07, WuM 2010, 38 Rn. 17; vom 13. Juni 2012 - XII ZR 49/10, aaO Rn. 24).
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