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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,216
BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93 (https://dejure.org/1994,216)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - XII ZR 53/93 (https://dejure.org/1994,216)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - XII ZR 53/93 (https://dejure.org/1994,216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkursverwalter - Mietgrundstück - Gemeinschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung; Geltendmachung des noch nicht erfüllten Rückgabeanspruchs im Konkurs des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 127, 156
  • NJW 1994, 3232
  • NJW-RR 1995, 292 (Ls.)
  • ZIP 1994, 1700
  • MDR 1995, 687
  • WM 1994, 2130
  • DB 1994, 2390
  • DB 1994, 2391
  • JR 1995, 501
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen; …

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Der Rückgabeanspruch des Vermieters aus § 556 Abs. 1 BGB umfaßt außer der Verschaffung der tatsächlichen Gewalt auch die Räumung (BGHZ 86, 204, 210; 104, 285, 288;… Roquette, Das Mietrecht des BGB, § 556 Rdn. 5 m.N.).

    Etwas anderes könne im Einzelfall nur gelten, wenn lediglich einzelne Gegenstände wie z.B. geringfügiges Gerümpel zurückgelassen werden (BGHZ 104, 285, 289).

    Auch dies reichte zur Erfüllung des Rückgabeanspruchs noch nicht aus (BGHZ 86, 204, 210; 104, 285, 288).

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Der Rückgabeanspruch des Vermieters aus § 556 Abs. 1 BGB umfaßt außer der Verschaffung der tatsächlichen Gewalt auch die Räumung (BGHZ 86, 204, 210; 104, 285, 288;… Roquette, Das Mietrecht des BGB, § 556 Rdn. 5 m.N.).

    So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß sich am Inhalt der Rückgabepflicht des Konkursverwalters nichts ändert, wenn die Verpflichtung zur Rückgabe des Grundstücks erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens ausgelöst worden ist (BGHZ 86, 204, 211).

    Auch dies reichte zur Erfüllung des Rückgabeanspruchs noch nicht aus (BGHZ 86, 204, 210; 104, 285, 288).

  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Im Konkurs des Mieters sind sowohl der Eigentumsherausgabeanspruch des Vermieters (§ 985 BGB) als auch dessen schuldrechtlicher Rückgabeanspruch nach Beendigung des Mietverhältnisses (§ 556 Abs. 1 BGB) im Wege der Aussonderung nach § 43 KO gegen den Konkursverwalter geltend zu machen (vgl. BGHZ 72, 263, 265;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 43 Rdn. 49, 61;… Hess/Kropshofer, KO 4. Aufl. § 43 Rdn. 4, 124).

    Nach dieser Auffassung, die sich auf BGHZ 72, 263 ff. beruft, dient die Aussonderung lediglich dem Zweck, dem Berechtigten den Besitz an der nicht zur Masse gehörenden Sache zu verschaffen, damit diese nicht bei der Verteilung mitverwertet werde.

    Dem ist entgegenzuhalten, daß auch die Entscheidung BGHZ 72, 263 ff. - wie auch das oben erörterte Urteil vom 24. November 1993 - lediglich die Frage betraf, ob Abwicklungsansprüche des Vermieters (hier: der vertraglich vereinbarte Anspruch auf Erstattung der Kosten des Abbaus und der Abholung der Mietsache nach Vertragsbeendigung) einfache Konkursforderungen oder aber Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO waren.

  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 110/64

    Freigabe durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Die Freigabe der auf dem Grundstück lagernden Gegenstände sei ohne Einfluß auf das Verfahren, da sie - entgegen BGHZ 46, 249 ff. - nicht zu einem Parteiwechsel führe, sondern - in Übereinstimmung mit der in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung - in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO der Fortsetzung des Verfahrens zwischen den bisherigen Prozeßparteien nicht entgegenstehe.

    Das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen, weil es in seiner Auffassung, die Freigabeerklärung des Beklagten vom 24. November 1992 habe gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO keinen Einfluß auf den vorliegenden Prozeß, eine Abweichung von der Entscheidung BGHZ 46, 249 ff. sieht, derzufolge mit der Freigabe des Streitgegenstandes ein Parteiwechsel stattfindet (…zum Meinungsstreit vgl. Jaeger/Henckel aaO. § 6 Rdn. 116 ff.).

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von …

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Denn aus dem neuen Vorbringen ergab sich, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und vor deren Abschluß Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte; die mündliche Verhandlung hätte daher gemäß § 156 ZPO wiedereröffnet werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1988 - IX ZR 276/87

    Kosten der Aussonderung

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Derartige Kosten fallen auch der Masse zur Last, wenn es sich um die Aussonderung beweglicher Sachen handelt (vgl. BGHZ 104, 304).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des …

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Es geht dabei nicht darum, Ansprüche des Vermieters auf Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mietsache (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) oder wegen Schlechterfüllung von Mieterpflichten auf die Masse zu überwälzen.
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Denn nicht vom Willen des Zustellungsempfängers, sondern allein vom objektiv erkennbaren Sinn der prozeßbegründenden Erklärung des Klägers hängt es ab, wer die Stellung der beklagten Partei erlangt (…Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. Rdn. 7 vor § 50), ohne daß es darauf ankommt, ob dieser auch der richtige Beklagte ist (vgl. BGHZ 4, 328, 334).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Die vom Berufungsgericht getroffene Feststellung der Erledigung der Hauptsache kann daher keinen Bestand haben (vgl. BGHZ 83, 12, 14) [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81].
  • BGH, 24.11.1993 - VIII ZR 240/92

    Entschädigungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
    Zu Unrecht beruft diese Auffassung sich auf das Urteil des OLG Hamm ZIP 1992, 1563 und dessen Bestätigung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1993 (VIII ZR 240/92 - ZIP 1993, 1874).
  • OLG Hamm, 26.10.1992 - 31 U 130/92

    Herausgabe einer Miet- bzw. Leasingsache im Konkurs des Mieters/Leasingnehmers

  • OLG Hamm, 21.12.1984 - 9 U 112/84

    Ersatz des Nutzungsausfalls durch nicht sofortige Räumung von Mieträumen; …

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Die AG hat auch nicht durch die Zustellung der Klageschrift an sie die Stellung der beklagten Partei erlangt (BGH, Urt. v. 05.10.1994 - XII ZR 53/93, BGHZ 127, 156, 163; Beschl. v. 28.03.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764).
  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 263/15

    Leasingvertrag: Leistungsort für die Rückgabe des Leasinggegenstands; Vorbehalt …

    Denn die Rückgabe beinhaltet in erster Linie nur die Verschaffung der uneingeschränkten tatsächlichen Gewalt über den Miet-/Leasinggegenstand, und zwar ungeachtet des Zustandes, in dem er sich zu diesem Zeitpunkt befindet (vgl. BGH, Urteile vom 11. Mai 1988 - VIII ZR 96/87, BGHZ 104, 285, 288; vom 5. Oktober 1994 - XII ZR 53/93, BGHZ 127, 156, 165;… vom 21. Januar 2014 - VIII ZR 48/13, VersR 2014, 999 Rn. 15).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Mithin ist die der Wirksamkeit einer Zustellung an Prozessunfähige entgegenstehende Vorschrift des § 170 Abs. 1 Satz 2 ZPO unanwendbar und auch eine nach Insolvenzeröffnung gegenüber dem Schuldner bewirkte Zustellung gültig (KG ZIP 1990, 1092, 1093;… MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Aufl. § 80 Rn. 77; Grunsky EWiR 1990, 917, 918; K. Schmidt, NJW 1995, 911, 912; im Ergebnis ebenso BGHZ 127, 156, 163) .

    Eine Erledigung der Hauptsache kann erst nach Rechtshängigkeit eintreten (BGHZ 83, 12, 13 f ; 127, 156, 163 ;… BGH, Urt. v. 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02, NJW 2003, 3134;… Urt. v. 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, ZIP 2008, 1736 f Rn. 10).

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