Siehe auch: Fassung bis 31.8.2001 (vor Mietrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
II. Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
2. Die Miete (§§ 556 - 561) |
b) Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561) |
(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.
(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
recht des Mieters nach Mieterhöhung
Rechtsprechung zu § 557 BGB a.F.
110 Entscheidungen zu § 557 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16
Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses; ...
- BGH, 11.12.2020 - V ZR 26/20
Untermieter zieht nicht aus: Nutzungsentschädigung für die ganze Wohnung!
- OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 17 U 658/19
Verpflichtung zur Entrichtung von Leasingraten und Nutzungsentschädigung für ...
- BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08
Herausgabe einer Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 17.08.2005 - 3 U 212/04
Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch des Vermieters auf Auskehr von ...
- OLG Brandenburg, 17.08.2005 - 3 U 212/04
- BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 17/16
Wohnraummiete: Bemessung der Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der ...
- BGH, 27.05.2015 - XII ZR 66/13
Geschäftsraummiete: Minderung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung wegen einer ...
- LG Berlin, 10.07.2019 - 66 S 7/19
Verwirkung der Erhöhung der Nutzungsentschädigung
- LAG München, 22.05.2006 - 2 Sa 1110/05
Haftung des Arbeitnehmers
Querverweise
Auf § 557 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag. Pachtvertrag
- II. Mietverhältnisse über Wohnraum
- 1. Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)