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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1991 - XII ZR 81/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2445
BGH, 09.10.1991 - XII ZR 81/91 (https://dejure.org/1991,2445)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1991 - XII ZR 81/91 (https://dejure.org/1991,2445)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - XII ZR 81/91 (https://dejure.org/1991,2445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Höhe der Beschwer - Maßgeblichkeit für die Höhe der Beschwer ist der Betrag des auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Mietzinses - Beurteilung der streitigen Zeit aus der Sicht der im Berufungsverfahren unterlegenen Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen die Höhe der Beschwer; Maßgeblichkeit für die Höhe der Beschwer ist der Betrag des auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Mietzinses; Beurteilung der streitigen Zeit aus der Sicht der im Berufungsverfahren unterlegenen Partei

  • rechtsportal.de

    Revision gegen die Höhe der Beschwer; Maßgeblichkeit für die Höhe der Beschwer ist der Betrag des auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Mietzinses; Beurteilung der streitigen Zeit aus der Sicht der im Berufungsverfahren unterlegenen Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 698
  • WM 1991, 2121
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 16/58
    Auszug aus BGH, 09.10.1991 - XII ZR 81/91
    Insoweit bemißt sich der Streitwert einer selbständigen Feststellungsklage nach § 8 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Mai 1958 - VIII ZR 16/58 - NJW 1958, 1291).
  • BGH, 25.06.1969 - IV ZR 787/68

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BGH, 09.10.1991 - XII ZR 81/91
    Würden neben den bereits ausgeurteilten 3.746,50 DM die im Rahmen des § 8 ZPO auf die gleiche Zeit entfallende Nutzungsentschädigung von 5.670,00 DM (15. November 1989 bis 28. Februar 1990) voll berücksichtigt, würde ein Teil des Streitgegenstandes mehrfach bewertet, was dem Sinn des § 5 ZPO widerspräche (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1969 - IV ZR 787/68 - JurBüro 1969, 833).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Rn. 692 (Betrag von oben + wegen § 45 Abs. 1 S. 1 GKG weitere 20.000 EUR für Zwischenfeststellungsklage des Beklagten zu 1) gegen die Klägerin als mangels weiterer Angaben nach § 3 ZPO geschätzte Bedeutung für die [aus Beklagtensicht negative und abschließende] Feststellung neben der bis dato allein streitgegenständlichen Unterlassungs- und Auskunftsklage, dies im Hinblick auf BGH v. 09.10.1991 - XII ZR 81/91, NJW-RR 1992, 698; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 5. Aufl. 2023, § 256 Rn. 474 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24

    Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …

    Rn. 273 Indes sind Beschwer und Rechtsmittelstreitwert für die Zwischenfeststellungsklage auch mit Blick auf die bei BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91, NJW-RR 1992, 698 offen gelassenen Streitfragen hier eigenständig zu bemessen, weil diese nicht mit dem auf Stufe II verfolgten Anspruch wirtschaftlich identisch ist und sie zugleich eine hohe vorgreifliche Bedeutung für die künftige Stufe III hat, was zu berücksichtigen ist (BGH…, Beschluss vom 21. November 2019 - XI ZR 500/18, juris Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 09.07.2008 - 12 U 690/07

    GmbH: Anfechtbarkeit von Ergebnisverwendungsbeschlüssen der Gesellschafter; …

    Allerdings kommt im Hinblick auf die wirtschaftliche (Teil-)Identität des mit der Zwischenfeststellungsklage verfolgten Begehrens einerseits und der im Hinblick auf die Beschlüsse über Gewinnausschüttung und Bildung einer Gewinnrücklage erhobenen Anfechtungsklagen andererseits eine Zusammenrechnung der beiderseitigen Ansprüche gemäß § 5 ZPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91, WM 1991, 2121;… Zöller/Herget a.a.O. § 5 Rn. 8;… Thomas/Putzo, ZPO 24. Aufl. § 5 Rn. 7); vielmehr ist die sich auf ein präjudizielles Rechtsverhältnis beziehende Zwischenfeststellungsklage wegen dieser Identität streitwertmäßig nicht gesondert zu bewerten.
  • BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04

    Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

    Die streitige Zeit kann ihr Ende auch dadurch finden, daß die Parteien den Vertrag später einverständlich beendet haben (vgl. BGH…, Beschluß vom 13. Mai 1958 aaO), der Beklagte ausgezogen ist und sich auf den Bestand des Mietverhältnisses nicht länger beruft (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91 - NJW-RR 1992, 698) oder selbst zu einem späteren Zeitpunkt kündigt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98 - NZM 1999, 21).
  • BGH, 21.06.2017 - VII ZR 41/17

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neue Angaben zur Bemessung der Beschwer …

    Rn. 15 Im Streitfall braucht nicht entschieden zu werden, ob die in einem Vorschussurteil regelmäßig enthaltene Feststellung, dass den Auftragnehmer eine Nachschusspflicht trifft, falls der ausgeurteilte Vorschuss nicht ausreicht (vgl. BGH…, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07, BauR 2008, 2041 Rn. 8 m.w.N. = NZBau 2009, 120;… Beschluss vom 19. Februar 2015 - VII ZR 176/14, BauR 2015, 1009 Rn. 7 = juris Rn. 8), im Einzelfall eine Erhöhung des Streitwerts der Vorschussklage - und entsprechend der Beschwer des zur Vorschusszahlung verurteilten Beklagten - über den Wert des bezifferten Zahlungsantrags hinaus rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91, NJW-RR 1992, 698, juris Rn. 6 f., zur Beschwer bei Häufung von Leistungs- und (Zwischen-)Feststellungsklage).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 8 BA 95/18

    Sozialversicherungspflicht als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Das gilt jedoch nicht, wenn - wie hier - weitgehende rechtliche und wirtschaftliche Identität der Streitgegenstände besteht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.6.2010, L 9 KR 42/09; Beschluss v. 19.12.2008, L 9 B 159/08 KR; Beschluss v. 15.9.2008, L 24 B 182/08 KR, m.w.N.; vgl. auch Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss v. 9.10.1991, XII ZR 81/91).
  • BGH, 19.02.2015 - VII ZR 176/14

    Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Es braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, ob die in einem Vorschussurteil regelmäßig enthaltene Feststellung, dass den Auftragnehmer eine Nachschusspflicht trifft, falls der ausgeurteilte Vorschuss nicht ausreicht (vgl. BGH…, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07, BauR 2008, 2041 Rn. 8 m.w.N.), im Einzelfall eine Erhöhung des Streitwerts der Vorschussklage - und entsprechend der Beschwer des zur Vorschusszahlung verurteilten Beklagten -über den Wert des bezifferten Zahlungsantrags hinaus rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91, NJW-RR 1992, 698, zur Beschwer bei Häufung von Leistungs- und (Zwischen-)Feststellungsklage; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 12. März 2003 - IV ZR 450/02, juris).
  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 46/03

    Streit- und Beschwerdewert für eine Räumungsklage nach vorausgegangener Kündigung

    Der Streitwert einer selbständigen Feststellungsklage bemißt sich nach der Entscheidung des Senats nach § 8 ZPO (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91 - NJW-RR 1992, 698).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter …

    Es entspricht allgemeiner Überzeugung, dass § 5 ZPO (und damit jetzt auch § 39 GKG) in solchen Fällen reduzierend auszulegen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91 - NJW-RR 1992, 698).
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    In solchen Fällen hat eine Zusammenrechnung jedenfalls insoweit zu unterbleiben, als von einer wirtschaftlichen Identität auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991, XII ZR 81/91, NJW-RR 1992, 698 [juris Rn. 6];… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 5 Rn. 8;… Wöstmann in Münchener Kommentar zur ZPO, § 5 Rn. 4).
  • BGH, 20.04.2020 - XI ZR 12/19

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts; Rückabwicklung eines …

  • BGH, 21.11.2019 - XI ZR 500/18

    Bestimmung des Streitwerts in einem Verfahren bezüglich der Rückabwicklung eines …

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 5/08

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage - wirtschaftliche Identität mehrerer …

  • LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Vergleichsmehrwert - Vereinbarung über …

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 282/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen …

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2004 - 3 Ta 88/04

    Streitwert bei Kumulation einer Klage nach § 4 KSchG und/oder § 256 ZPO mit …

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 OA 298/08

    Streitwertfestsetzung bei objektiver Klagehäufung aufgrund einer neben einer …

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2004 - 3 Ta 162/04

    Höchstgrenze für den Gebührenstreitwert nach § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG n.F. und § 12 …

  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 5 Ta 61/09

    Streitwertfestsetzung - wirtschaftliche Teilidentität von Zahlungs- und …

  • LAG Sachsen, 15.03.2010 - 4 Ta 41/10

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage mit hilfsweise erklärtem …

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