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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20958
BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21 (https://dejure.org/2022,20958)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2022 - XIII ZB 38/21 (https://dejure.org/2022,20958)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2022 - XIII ZB 38/21 (https://dejure.org/2022,20958)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Überstellungshaftverfahren: Haftanordnung bei fehlendem anwaltlichen Beistand bei der persönlichen Anhörung; Wirksamkeit des Verzichts auf Anwesenheit eines Verfahrensbevollmächtigten bei der Haftanhörung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 420 Abs 1 FamFG, § 427 FamFG
    Überstellungshaftverfahren: Haftanordnung bei fehlendem anwaltlichen Beistand bei der persönlichen Anhörung; Wirksamkeit des Verzichts auf Anwesenheit eines Verfahrensbevollmächtigten bei der Haftanhörung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Zurückschiebung eines marokkanischen Staatsangehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 427
    Haftanordnung zur Sicherung der Zurückschiebung eines marokkanischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Überstellungshaftverfahren: Haftanordnung bei fehlendem anwaltlichen Beistand bei der persönlichen Anhörung; Wirksamkeit des Verzichts auf Anwesenheit eines Verfahrensbevollmächtigten bei der Haftanhörung

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Überstellungshaft bei Anhörung ohne Rechtsanwalt - Rechtswidrige Überstellungshaft bei Anhörung ohne Rechtsanwalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalt zu einer Anhörung in einem …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Rn. 7 a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem Betroffenen das Recht, sich in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, InfAuslR 2014, 442 Rn. 8; vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7;… vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 21/19, juris Rn. 14).

    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft; es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf diesem Fehler beruht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7; vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7).

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Abschiebungshaftsache: Anhörung des Betroffenen und Haftanordnung ohne die …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Erfährt oder weiß das Gericht, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss es dafür Sorge tragen, dass dieser von dem Termin in Kenntnis gesetzt und ihm die Teilnahme an der Anhörung ermöglicht wird; gegebenenfalls ist unter einstweiliger Anordnung einer nur kurzen Haft nach § 427 FamFG ein neuer Termin zu bestimmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5; vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9 f.;… vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 28/20, juris Rn. 16).

    Nachdem der Verfahrensbevollmächtigte wegen eines anderen Termins nicht anwesend sein konnte, eine Verlegung auf eine andere Terminstunde aus bei der Bundespolizei vorliegenden organisatorischen Gründen nicht in Betracht kam und am 28. April 2021 die Haftanordnung auslief, hätte das Amtsgericht die Haft aber nicht (erneut) endgültig, sondern nur im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig (§ 427 FamFG) anordnen dürfen, um einen weiteren Anhörungstermin im Beisein des Verfahrensbevollmächtigten zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 10;… vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 123/19, InfAuslR 2021, 242 Rn. 12;… vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, juris Rn. 14).

  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZB 74/20

    Amtsgerichtlicher Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren unter …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Nachdem der Verfahrensbevollmächtigte wegen eines anderen Termins nicht anwesend sein konnte, eine Verlegung auf eine andere Terminstunde aus bei der Bundespolizei vorliegenden organisatorischen Gründen nicht in Betracht kam und am 28. April 2021 die Haftanordnung auslief, hätte das Amtsgericht die Haft aber nicht (erneut) endgültig, sondern nur im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig (§ 427 FamFG) anordnen dürfen, um einen weiteren Anhörungstermin im Beisein des Verfahrensbevollmächtigten zu ermöglichen (…BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 10;… vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 123/19, InfAuslR 2021, 242 Rn. 12; vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, juris Rn. 14).

    Dagegen hätte bei einer nur vorläufigen Entscheidung gemäß § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG erneut eine Anhörung stattfinden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, juris Rn. 16).

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Rn. 7 a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem Betroffenen das Recht, sich in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, InfAuslR 2014, 442 Rn. 8;… vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7;… vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 21/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft; es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf diesem Fehler beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7;… vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 123/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung des Betroffenen in die …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Nachdem der Verfahrensbevollmächtigte wegen eines anderen Termins nicht anwesend sein konnte, eine Verlegung auf eine andere Terminstunde aus bei der Bundespolizei vorliegenden organisatorischen Gründen nicht in Betracht kam und am 28. April 2021 die Haftanordnung auslief, hätte das Amtsgericht die Haft aber nicht (erneut) endgültig, sondern nur im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig (§ 427 FamFG) anordnen dürfen, um einen weiteren Anhörungstermin im Beisein des Verfahrensbevollmächtigten zu ermöglichen (…BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 10; vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 123/19, InfAuslR 2021, 242 Rn. 12;… vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 69/18

    Abschiebungshaftsache: Ermöglichung der Teilnahme des bevollmächtigten …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Erfährt oder weiß das Gericht, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss es dafür Sorge tragen, dass dieser von dem Termin in Kenntnis gesetzt und ihm die Teilnahme an der Anhörung ermöglicht wird; gegebenenfalls ist unter einstweiliger Anordnung einer nur kurzen Haft nach § 427 FamFG ein neuer Termin zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5;… vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9 f.;… vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 28/20, juris Rn. 16).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 28/20

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückweisung des …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Erfährt oder weiß das Gericht, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss es dafür Sorge tragen, dass dieser von dem Termin in Kenntnis gesetzt und ihm die Teilnahme an der Anhörung ermöglicht wird; gegebenenfalls ist unter einstweiliger Anordnung einer nur kurzen Haft nach § 427 FamFG ein neuer Termin zu bestimmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5;… vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9 f.; vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 28/20, juris Rn. 16).
  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 98/19

    Überstellungshaftsache: Rechtsbeschwerde gegen die unterbliebene Beteiligung des …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Ein solcher Verzicht ist zwar möglich (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 - XIII ZB 98/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von …

    Auszug aus BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 38/21
    Rn. 7 a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem Betroffenen das Recht, sich in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, InfAuslR 2014, 442 Rn. 8;… vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7; vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 21/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 73/19

    Abschiebungshaftverfahren: Entscheidung in der Hauptsache trotz des geäußerten …

  • BGH, 17.06.2025 - XIII ZB 7/24

    Anhörung zum Ausreisegewahrsam - und kein Rechtsanwalt?

    Unterbleibt eine Aufklärung, kann das Gericht aus der weiteren Teilnahme des Betroffenen an der Anhörung nicht auf einen Verzicht schließen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - XIII ZB 22/21, NVwZ-RR 883 Rn. 7;… vom 25. April 2022 - XIII ZB 34/21, juris Rn. 6; vom 25. April 2022 - XIII ZB 38/21, juris Rn. 10;… vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 91/22, juris Rn. 6 f.;… vom 5. März 2024 - XIII ZB 75/22, juris Rn. 12).
  • BGH, 05.03.2024 - XIII ZB 75/22

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Nichtladung eines …

    Er liegt hier aber schon deshalb nicht vor, weil das Amtsgericht den Betroffenen ausweislich des Protokolls - anders als in der der Entscheidung vom 26. Januar 2021 (…XIII ZB 14/20, juris Rn. 17) zugrundeliegenden Fallgestaltung - nicht über sein Recht, einen Rechtsanwalt zur Anhörung hinzuzuziehen, belehrt hat (BGH, Beschluss vom 25. April 2022 - XIII ZB 38/21, juris Rn. 10).
  • BGH, 29.07.2025 - XIII ZB 39/21
    Ein solcher Verzicht war zwar nach der hier maßgeblichen Rechtslage vor Einführung des mit Wirkung zum 27. Februar 2024 eingefügten § 62d AufenthG möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2022 - XIII ZB 38/21, juris Rn. 10), setzt aber eine eindeutige Erklärung oder ein eindeutiges Verhalten des Betroffenen voraus.
  • LG Dresden, 05.06.2023 - 2 T 546/22
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft; es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf diesem Fehler beruht (vgl. dazu BGH 25.4.2022 - XIII ZB 38/21, BeckRS 2022, 20231, Rn. 7).
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