Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
PatG § 111 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Auswirkungen einer übereinstimmenden Erledigungserklärung i.R.e. Erlöschens eines Streitpatents - Anforderungen an eine Berufungsbegründung gem. § 111 Abs. 3 Nr. 1 Patentgesetz (PatG) - Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Abtransport von Abwässern durch Saugen und Fördern ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 111 Abs. 3; ZPO § 91a
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung einer Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Vakuumtransportsystem für Abwasser - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 23.11.2004 - 3 Ni 32/03
- BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2004 - X ZR 124/02
Anforderungen an die Berufungsbegründung im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05
2005, 22; v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei PatG 110 -122 Nr. 64, m.w.N.). - BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00
Nichtigkeit eines Patents betreffend eine aus elastischen Textilmaterial …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht dies für die Zulässigkeit der Berufung aus (Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Ls. in Mitt.
- BGH, 23.08.2016 - X ZR 81/14
Patentnichtigkeitssache: Neues Angriffsmittel gegen die Patentfähigkeit nach …
Rn. 4 II. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 121 Abs. 2 PatG in Verbindung mit § 91a ZPO nur noch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Parteivorbringens über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, juris Rn. 9). - BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14 Der Bundesgerichtshof hob die Kosten des damaligen Rechtsstreits durch Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05 - gegeneinander auf.
Für diese Auslegung spricht (entgegen dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, Umdruck Seite 9), dass gemäß Figur 5 samt zugehöriger Beschreibung des Streitpatents (T2-Schrift Seite 6, Zeilen 13 bis 28) der Ansaugstutzen 33 an das durch den Kollektor schematisch dargestellte Vakuumsammelnetz angeschlossen ist.
- BGH, 24.05.2016 - X ZR 28/14
Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des …
Rn. 33 Allerdings kann im Hinblick auf die Ausführungen des Sachverständigen G. in dem Gutachten, das der Senat im Nichtigkeitsberufungsverfahren Xa ZR 10/05 gegen das Streitpatent eingeholt und das der Kläger nunmehr in das vorliegende Verfahren eingeführt hat, nicht angenommen werden, dass die im Kollektor entstandene Abfolge von Pfropfen und Luftmassen auch bei der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems mit einer vor der Pumpe angebrachten Falle zum Aussondern schwerer, zufällig oder versehentlich in die Sammelanlage für Abwässer eingeführter Teilchen in unveränderter Form in der Pumpe angelangt.
- BGH, 23.08.2016 - X ZR 3/14
Beantragung der Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Zugfederklemme mit …
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 121 Abs. 2 PatG in Verbindung mit § 91a ZPO nur noch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Parteivorbringens über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, juris Rn. 9). - BGH, 19.06.2018 - X ZR 41/16
Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und eine Vorrichtung …
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 121 Abs. 2 PatG in Verbindung mit § 91a ZPO nur noch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Parteivorbringens über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 23. August 2016 - X ZR 81/14, GRUR 2016, 1143, Rn. 4 - Photokatalytische Titandioxidschicht). - BGH, 06.12.2016 - X ZR 105/14
Entscheid über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen unter …
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 121 Abs. 2 PatG i. V. mit § 91a ZPO nur noch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Parteivorbringens über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 23. August 2016 - X ZR 81/14, GRUR 2016, 1143, Rn. 4 - Photokatalytische Titandioxidschicht). - BPatG, 16.12.2025 - 7 Ni 2/25 aa) Die Entscheidung hat auf der Grundlage des bis zur übereinstimmenden Erledigungserklärung von den Parteien vorgebrachten Prozessstoffs sowie der bis dahin erhobenen Beweise zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05 -, Rn. 9, juris).
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