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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.10.2010

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2224
BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,2224)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,2224)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,2224)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Maschinensatz

    EPÜ Art. 69; PatG § 139

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Maschinensatz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentverletzungsrechtsstreit: Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents bei eingeschränkter Verteidigung des Schutzrechts gegenüber einer Nichtigkeitsklage vor rechtskräftigem Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens; Auslegung des Klagepatents mit Hilfe der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Maschinensatz

    Art 69 EuPatÜbk, § 139 PatG
    Patentverletzungsrechtsstreit: Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents bei eingeschränkter Verteidigung des Schutzrechts gegenüber einer Nichtigkeitsklage vor rechtskräftigem Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens; Auslegung des Klagepatents mit Hilfe der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents in einem Verletzungsrechtsstreit noch vor einem rechtskräftigen Abschluss eines dieses Patent nur eingeschränkt verteidigenden Nichtigkeitsverfahrens; Auswirkungen der beschränkten Verteidigung eines europäischen Patents in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents in einem Verletzungsrechtsstreit noch vor einem rechtskräftigen Abschluss eines dieses Patent nur eingeschränkt verteidigenden Nichtigkeitsverfahrens; Auswirkungen der beschränkten Verteidigung eines europäischen Patents in ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsrechtsstreit: Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents bei eingeschränkter Verteidigung des Schutzrechts gegenüber einer Nichtigkeitsklage vor rechtskräftigem Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens; Auslegung des Klagepatents mit Hilfe der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Beschränkung eines Patents im Verletzungsrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 904
  • GRUR Int. 2010, 995
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08
    Der Senat hat deshalb einen Sprachwechsel bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche mehrfach als zwar zulässig, aber zur Vermeidung zusätzlicher Auslegungsprobleme unzweckmäßig angesehen (zuletzt Sen.Urt. v. 25.2.2010 - Xa ZR 100/05, GRUR 2010, 414 Tz. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung [für BGHZ vorgesehen]).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Sachverständigenentschädigung III"; Höhe der Sachverständigenentschädigung

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08
    Rn. 51 Zwar ist es, wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, möglich, ein europäisches Patent im Nichtigkeitsverfahren vor deutschen Gerichten auch dann durch eine in deutscher Sprache gehaltene Fassung der Patentansprüche beschränkt zu verteidigen, wenn Deutsch nicht die Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens war (BGH, Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407, 410 - Fahrzeugleitsystem m.w.N).
  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 16/07

    Patentanspruch über einen elektrohydraulischen Maschinensatz mit einem …

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08
    Mit Urteil vom heutigen Tage (Xa ZR 16/07) hat der Senat das Urteil des Bundespatentgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Nichtigkeitsklägerin und der Berufung der Nichtigkeitsbeklagten teilweise abgeändert.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Auch wenn es - wie hier geschehen - möglich ist, ein europäisches Patent im Nichtigkeitsverfahren vor deutschen Gerichten auch dann durch eine in deutscher Sprache gehaltene Fassung der Patentansprüche beschränkt zu verteidigen, wenn Deutsch nicht die Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens war (BGHZ 118, 221 = GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 133, 79, 81 = GRUR 1996, 862 f. - Bogensegment; BGHZ 147, 306, 314 = GRUR 2001, 813, 816 - Taxol; BGH, GRUR 2004, 407, 410 - Fahrzeugleitsystem;… GRUR 2009, 1039 Rn. 29 - Fischbissanzeiger;… GRUR 2010, 414 Rn. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung), ändert dies nichts daran, dass zur Auslegung der Patentansprüche der übrige Inhalt der Patentschrift in der nach Art. 70 EPÜ maßgeblichen Verfahrenssprache heranzuziehen ist (BGH, GRUR 2010, 904 Rn. 51 - Maschinensatz;… Benkard/Scharen, EPÜ, 2. Aufl., Art. 69 Rn. 4).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb einen Sprachwechsel bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche bereits mehrfach als zwar zulässig, aber zur Vermeidung zusätzlicher Auslegungsprobleme unzweckmäßig angesehen (…vgl. nur BGH, GRUR 2010, 414 Rn. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2010, 904 Rn. 51 - Maschinensatz).

  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15

    Patentverletzung durch Applikationssoftware für die Verwaltung digitaler Bilder

    2010, 426; GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

    Die Beschränkung eines Patents, die sich daraus ergibt, dass der Patentinhaber das Schutzrecht gegenüber einem Angriff auf den Rechtsbestand nur eingeschränkt verteidigt, kann im Verletzungsverfahren schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens berücksichtigt werden (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

    Diese Beschränkung ist auch der Auslegung des Klagepatents zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17

    Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einem Reflektor sowie ein …

    Wie im Rahmen der Erörterung der Merkmale des geänderten Patentanspruchs 1 bereits ausgeführt, führt die Verwendung der Formulierung "durch Aufstecken" statt "par cloquage" daher auch in diesem Zusammenhang zu keinem anderen Gegenstand, zumal der Übergang zu einer deutschen Anspruchsfassung nichts an der alleinigen Maßgeblichkeit der französischen Sprachfassung des Streitpatents ändert, sofern - wie im Streitfall - nicht ersichtlich ist, dass mit der deutschen Sprachfassung etwas anderes zum Ausdruck gebracht werden soll (BGH, Urteil vom 6. Mai 2010 - Xa ZR 70/08, GRUR 2010, 904 Rn. 50 ff. - Maschinensatz); insoweit ist die Wendung "par cloquage" mit der Berufung als "par blocage" zu lesen.

    Eine Beschränkung in der Verfahrenssprache des Streitpatents ist darüber hinaus zweckmäßig, um die mit einem Sprachwechsel verbundenen zusätzlichen Auslegungsprobleme, wie sie auch der Streitfall zeigt, zu vermeiden (BGH, GRUR 2010, 904 Rn. 51 - Maschinensatz).

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   BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 70/08   

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https://dejure.org/2010,11019
BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,11019)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,11019)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,11019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Auslegung eines Merkmals eines Patents allein auf der Grundlage der in den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 563 Abs. 2
    Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Auslegung eines Merkmals eines Patents allein auf der Grundlage der in den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und …

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 70/08
    Die Bindungswirkung greift aber nicht, soweit sich in der Tatsacheninstanz ein neuer Sachverhalt ergibt (BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84, NJW 1985, 2029, 2030; Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 127 = NJW-RR 2004, 1422 mwN;… Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 114/03, BGHZ 169, 30 = GRUR 2006, 962, Rn. 25 - Restschadstoffentfernung).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 70/08
    Die Bindungswirkung greift aber nicht, soweit sich in der Tatsacheninstanz ein neuer Sachverhalt ergibt (BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84, NJW 1985, 2029, 2030; Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 127 = NJW-RR 2004, 1422 mwN; Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 114/03, BGHZ 169, 30 = GRUR 2006, 962, Rn. 25 - Restschadstoffentfernung).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im …

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 70/08
    Die Bindungswirkung greift aber nicht, soweit sich in der Tatsacheninstanz ein neuer Sachverhalt ergibt (BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84, NJW 1985, 2029, 2030; Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 127 = NJW-RR 2004, 1422 mwN;… Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 114/03, BGHZ 169, 30 = GRUR 2006, 962, Rn. 25 - Restschadstoffentfernung).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf …

    cc) Eine Bindungswirkung fehlt zudem, weil nach der Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht neue Tatsachen festgestellt worden sind und auf der Grundlage eines geänderten maßgeblichen Sachverhalts entschieden worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 70/08, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84, NJW 1985, 2029, 2030; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 127; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1956 - II ZR 274/55, BGHZ 22, 373, 374 - jeweils zum Revisionsverfahren).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2016 - 2 U 17/12

    Amtshaftung: Bindung an höchstrichterliche Rechtsprechung; Schadenersatzanspruch …

    Rn. 66 Der Senat ist - entgegen den wiederholten Ausführungen des Klägers - gemäß § 563 Abs. 2 ZPO an die Auffassung des Revisionsgerichtes gebunden, soweit diese die Revisionsentscheidung trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010, Xa ZR 70/08;… Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 563 ZPO, Rdnr. 3 a).
  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 318/10

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines Antrags auf Festellung der …

    cc) Eine Bindungswirkung fehlt zudem, weil nach der Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht neue Tatsachen festgestellt worden sind und auf der Grundlage eines geänderten maßgeblichen Sachverhalts entschieden worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 70/08, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84, NJW 1985, 2029, 2030; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 127; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1956 - II ZR 274/55, BGHZ 22, 373, 374 - jeweils zum Revisionsverfahren).
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