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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3373
VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07 (https://dejure.org/2007,3373)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 (https://dejure.org/2007,3373)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2007 - 11 S 1702/07 (https://dejure.org/2007,3373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sofortvollzugsanordnung der nachträglichen Fristverkürzung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Judicialis

    AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung; Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis; Nachträgliche Fristverkürzung; Vorläufiger Rechtsschutz; Sofortige Vollziehung; Besonderes öffentliches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Materielle Voraussetzungen für die nachträgliche Befristung einer befristeten Aufenthatserlaubnis bei Entfallen der rechtlichen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis; Entfallen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2008, 193
  • DVBl 2008, 600 (Ls.)
  • ZAR 2008, 66
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62 und vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 = InfAuslR 2007, 275).

    Auch die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Garantie eines umfassenden und effektiven Rechtsschutzes, der bereits für den vorläufigen Rechtsschutz wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 = InfAuslR 2007, 275 zur sofortigen Vollziehbarkeit einer Ausweisung), steht der Bejahung des besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses nicht entgegen, wenn - wie vorliegend - in der Hauptsache keine Erfolgsaussichten gegeben sind und dem Aufschubinteresse der Antragsteller nur ein geringes Gewicht beizumessen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 11 S 1170/04

    Öffentliches Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Vielmehr bedarf es darüber hinaus eines sonstigen Sofortvollzugsinteresses, das im Einzelfall und nach gegenwärtiger Sachlage einen dringenden unverzüglichen Handlungsbedarf voraussetzt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.2.2005 - 11 S 1170/04 -, EZAR NF 094 Nr. 2).

    Vielmehr bedarf es eines über die (selbst offensichtliche) Rechtmäßigkeit der nachträglichen Fristverkürzung eines Aufenthaltstitels hinausgehenden sonstigen Sofortvollzugsinteresses, das im Einzelfall und nach gegenwärtiger Sachlage einen dringenden unverzüglichen Handlungsbedarf voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - EZAR NF 094 Nr. 2 - zum Widerruf eines Aufenthaltstitels).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62 und vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 = InfAuslR 2007, 275).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62 und vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 = InfAuslR 2007, 275).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62 und vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 = InfAuslR 2007, 275).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Die aufgrund summarischer Prüfung gewonnene gerichtliche Erkenntnis, dass die nachträgliche Fristverkürzung offensichtlich rechtmäßig ist, begründet daher als solche kein besonderes Vollzugsinteresse (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/06 - VBlBW 1997, 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04

    Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 VwGO, wenn dem Ausländer - wie auch im vorliegenden Fall - bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (grundlegend: Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92

    Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 VwGO, wenn dem Ausländer - wie auch im vorliegenden Fall - bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (grundlegend: Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -).
  • OVG Bremen, 21.02.2005 - 1 B 22/05

    Aufenthalt, Türkei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
    Die Notwendigkeit, sich eine eigenständige Existenz aufzubauen, kann auch schon deshalb keine besondere Härte begründen, weil sie bei einem Verbleib in Deutschland in gleicher Weise bestehen würde, sobald keine Unterhaltsansprüche mehr gegeben sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 B 22/05 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2011 - 1 S 915/11

    Untersagung von Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Gehsteig durch privaten …

    Der Senat, der im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene originäre Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu treffen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 80 Rn. 146 m.w.N.), ist daher ebenso wie das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung das Interesse des Antragstellers überwiegt, vorläufig weiter Gehsteigberatungen in der ...straße in F. durchführen zu dürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes; …

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des betreffenden Ausländers vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349, und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, VBlBW 2008, 193).

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62;… Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08

    Kein Wahlrecht des Ausländers zwischen asylrechtlichem Statusverfahren und …

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auch ausgeführt, dass im Rahmen einer derartigen "Verkürzungsverfügung" zu prüfen ist, ob dem Betroffenen - u.U. zwischenzeitlich - ein eigenes Aufenthaltsrecht zusteht oder ob sonstige Gründe der Verkürzung entgegenstehen; im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sind nämlich die privaten Interessen des Ausländers am Verbleib im Bundesgebiet mit dem öffentlichen Interesse an der Befristung seines weiteren Aufenthalts abzuwägen (siehe dazu Hailbronner, AuslR, Rn 30 zu § 7 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Vorgängervorschriften; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.3.2008 - 19 ZB 08.259 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, ZAR 2008, 66; OVG Münster, Beschluss vom 21.2.2007 - 18 B 690/06 -, juris); der Senat teilt auch die im Berufungsverfahren nicht in Frage gestellte Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Kläger ein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigendes eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG wegen zu kurzer Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erworben hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 18 B 421/09

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis sofortige …

    Rn. 15 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 11 S 1702/07 -, ZAR 2008, 66; Hess. VGH, Beschluss vom 12. März 1997, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. März 1995, a.a.O..

    Rn. 23 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2007, a.a.O..

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 11 S 2482/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Familiennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einem …

    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt; allein die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts vermag kein besonderes Vollzugsinteresse zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.01.1997 - 11 S 3170/96 - InfAuslR 1997, 200, vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - EZAR NF 094 Nr. 2 und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 VwGO, wenn dem Ausländer - wie auch im vorliegenden Fall - bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1170/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, vorläufiger Rechtsschutz …

    Beschluss vom 29.11.2007 11 S 1702/07 Vorinstanz VG Freiburg.

    11 S 1702/07.

  • VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 12 K 5/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis …

    Rn. 23 Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis setzt daher voraus, dass ein über das Interesse an der Fristverkürzung hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des betreffenden Ausländers vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht ( VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, jeweils juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.03.2014 - 8 ME 24/17 - juris m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 4 MB 38/20

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

    Dies kann bei der Begehung von Straftaten angenommen werden (VGH Mannheim, Beschl. v. 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, juris Rn. 19 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der …

    Das Bestehen eines solchen besonderen Handlungsbedarfs bereits vor Eintritt der Unanfechtbarkeit kann im gerichtlichen Verfahren auch nicht durch die Feststellung ersetzt werden, die angefochtene Entscheidung sei (offensichtlich) rechtmäßig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - NVwZ 1996, 58; vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Senatsbeschlüsse vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360 und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193).
  • VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auch wenn den Verurteilungen Straftaten aus den vorherigen Aufenthalten zu Grunde lagen, besteht bei Straffälligkeit ein besonderes Interesse an der Aufenthaltsbeendigung, das über die Gründe der Befristungsentscheidung hinausgeht (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 11 S 1702/07 -, juris, Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 11 S 1658/11

    Zum Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen …

  • VG Bremen, 08.07.2026 - 2 V 816/26

    Aufenthaltsrecht (Ghana) - Abschiebungsandrohung; Ausbildungsduldung; besonderes …

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