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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.03.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 69.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3816
BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 69.79 (https://dejure.org/1981,3816)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1981 - 6 C 69.79 (https://dejure.org/1981,3816)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 6 C 69.79 (https://dejure.org/1981,3816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Bundesbahn - Leistungslohnverfahren - Leistungszulage - Ruhensregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1981, 321
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 69.79
    Dem ist der erkennende Senat in BVerwGE 36, 29 (31) mit der Feststellung beigetreten, die Anrechnungsregelung beruhe ersichtlich auf der allgemeinen Erwägung, daß nur das für die normale Arbeitsleistung erzielte Einkommen des Versorgungsempfängers den Versorgungsbezügen gegenübergestellt werden könne, die ihrerseits auch nur von einer normalen Dienstleistung innerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit ausgingen.

    Andernfalls würden Sinn und Zweck der gesetzlichen Ruhensbestimmungen durch die Verwaltungsvorschriften in einer mit deren Rechtscharakter nicht zu vereinbarenden Weise eingeengt (BVerwGE 36, 29 [31 f.]).

    Als solche aber stellen sie nach den von dem erkennenden Senat in BVerwGE 36, 29 (30 ff.) entwickelten Grundsätzen kein regelungsbedürftiges Einkommen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst im Sinne des mit § 158 BBG a.F. übereinstimmenden § 53 SVG dar.

  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 69.79
    Im Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG 2 C 87.65 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits darauf hingewiesen, daß ein Entgelt, das ein weiterverwendeter Versorgungsempfänger dafür erhält, daß er neben der vollen Dienstleistung in seinem Hauptamt in der ihm verbleibenden freien Zeit zusätzliche Leistungen im öffentlichen Dienst erbringt, nicht anzurechnen ist.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Rn. 6 b) Die mit der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1981 (- BVerwG 6 C 69.79 - Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 3 = ZBR 1981, 321) liegt nicht vor, weil die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht zu derselben Rechtsvorschrift ergangen ist.
  • VG Würzburg, 18.01.2011 - W 1 K 10.399

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Anwendung von Ruhensvorschriften; …

    Rn. 23 Zuzugestehen ist allerdings, dass die Einbeziehung von Zeitzuschlägen wohl im Widerspruch steht mit der zu § 53 SVG a.F. (in der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung) ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG v. 18.02.1981, 6 C 69.79, ZBR 1981, 321 f.; v. 08.07.1970, VI C 37.66, juris; BayVGH v. 26.02.1998, 3 B 96.1781, juris).

    Damit spricht Überwiegendes dafür, dass es nach der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung nicht mehr darauf ankommen kann, ob das bei der Ruhensregelung anzurechnende Einkommen auf einer "normalen" oder "auf einer über das normale Maß hinausgehenden Arbeitsleistung" beruht (so noch BVerwG v. 18.02.1981, a.a.O. sowie BayVGH v. 26.02.1998, a.a.O.).

    Das vorliegende Urteil weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 18.02.1981, 6 C 69.79, ZBR 1981, 321 f.; v. 08.07.1970, VI C 37.66, juris) sowie des BayVGH (B v. 26.02.1998, 3 B 96.1781, juris) ab.

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 2 LA 928/04

    Anrechnung; Aufwandsentschädigung; Beamter; Polizeizulage; Ruhensregelung; …

    Allerdings trifft es zu, dass nach der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 8.7.1970 - BVerwG VI C 37, 66 -, BVerwGE 36, 29(31) - Hausdienstvergütung - u. Urt. v. 18.2.1981 - BVerwG 6 C 69.79 -, ZBR 1981, 321f. - Leistungszulage im Leistungslohnverfahren der Deutschen Bundesbahn -) Entgelte, die einem abhängig Beschäftigten für besondere Arbeitsleistungen, und zwar für über das Normalmaß hinausgehende Arbeit gezahlt worden sind, wie insbesondere Zulagen für besondere Arbeitserschwernisse und Gefahren (s. dazu die Tz. 53.1.2 i. V. m. Tz. 53.1.2.8 und 53.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BeamtVGVwV) zu § 53 v. 3.11.1980, GMBl.

    Damit spricht Überwiegendes dafür, dass es nach der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung nicht mehr darauf ankommen kann, ob das bei der Ruhensregelung anzurechnende Einkommen, das der Versorgungsberechtigte nunmehr erzielt - hier die dem Kläger gewährten Zulagen - , auf einer "normalen" oder "aber auf einer über das Normalmaß hinausgehenden Arbeitsleistung" beruhen (BVerwG, Urt. v. 18.2.1981, aaO).

  • VG Schleswig, 18.10.2012 - 12 A 71/11

    Zum berücksichtigungsfähigen Aktiveinkommen im Rahmen der Ruhensregelung …

    Rn. 6 Der Kläger beruft sich dazu auf ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.02.1981 - 6 C 69/79, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 3) sowie der 16. Kammer des erkennenden Gerichts (Urteil vom 16.12.2005 - 16 A 566/04; dazu ergangen: Nichtzulassungsbeschluss des OVG Schleswig vom 10.05.2006 - 3 LA 9/06).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 4 S 361/95

    Anrechnung von Einkommen auf die Dienstbezüge eines Soldaten auf Zeit während …

    Diese Ruhensregelung soll sicherstellen, daß die gegenüber dem Versorgungsempfänger bestehende Unterhaltsverpflichtung nur einmal erfüllt und eine Doppelbelastung öffentlicher Mittel vermieden wird (BVerwG, Urteil vom 18.2.1981, ZBR 1981, 321).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1981 - VI C 4.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5191
BVerwG, 20.03.1981 - VI C 4.77 (https://dejure.org/1981,5191)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1981 - VI C 4.77 (https://dejure.org/1981,5191)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1981 - VI C 4.77 (https://dejure.org/1981,5191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung vom Wohnsitzerfordernis - Ermessensentscheidung - Aufenthaltsland - Zwischenstaatliche Vereinbarung - Altersversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1981, 321
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 C 4.77
    Das Verwaltungsgericht habe die Bedeutung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - verkannt.

    Wie sich aber aus dem Wortlaut des § 4 a G 131 ("kann die oberste Dienstbehörde ... Befreiung gewähren") ergibt, besteht auch bei Vorliegen dieser normativen Voraussetzungen kein Anspruch auf Gewährung der Befreiung; die Entscheidung hierüber steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der obersten Dienstbehörde (Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - [Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1];… Anders/Jungkunz/Käppner, G 131, 4. Aufl., § 4 a Anm. 2;… Brosche, G 131, 3. Aufl., §§ 4 bis 4 b Anm. 9 f ; Plog/Wiedow, BBG, § 159 RdNr. 17).

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - (…a.a.O.) entschieden hat, ist die ständige Verwaltungspraxis, den nach dem Gmundener Abkommen versorgungsberechtigten, in Österreich lebenden ehemaligen Beamten die Befreiung von dem Wohnsitzerfordernis nach § 4 a G 131 generell zu versagen, rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 C 4.77
    Denn die Behörde braucht dem Betroffenen die Gründe ihrer Entscheidung nicht notwendig in dem Bescheid selbst bekanntzugeben; es ist vielmehr in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Verwaltung - auch bei Ermessensentscheidungen - wesentliche Gründe dem Betroffenen noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitteilen kann (vgl. BVerwGE 8, 46 [54] und 234 [238]; 10, 37 [44]; 22, 215 [218]).
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 C 4.77
    Denn die Behörde braucht dem Betroffenen die Gründe ihrer Entscheidung nicht notwendig in dem Bescheid selbst bekanntzugeben; es ist vielmehr in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Verwaltung - auch bei Ermessensentscheidungen - wesentliche Gründe dem Betroffenen noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitteilen kann (vgl. BVerwGE 8, 46 [54] und 234 [238]; 10, 37 [44]; 22, 215 [218]).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62 …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 C 4.77
    Denn die Behörde braucht dem Betroffenen die Gründe ihrer Entscheidung nicht notwendig in dem Bescheid selbst bekanntzugeben; es ist vielmehr in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Verwaltung - auch bei Ermessensentscheidungen - wesentliche Gründe dem Betroffenen noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitteilen kann (vgl. BVerwGE 8, 46 [54] und 234 [238]; 10, 37 [44]; 22, 215 [218]).
  • BVerwG, 25.05.1965 - II C 81.62
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 C 4.77
    Der II. Senat hat im Urteil vom 25. Mai 1965 - BVerwG II C 81.62 - in bezug auf den die entsprechende Anwendung des § 4 a vorsehenden § 72 Abs. 2 Satz 4 G 131 (F. 1961) diesen Standpunkt bereits gebilligt.
  • BVerwG, 25.01.1962 - II C 11.60

    Zahlung von Versorgungsbezügen an einen Professor der Medizin - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 C 4.77
    Diese Zweckbestimmung ergibt sich aus dem allgemein fürsorgenden ('sozialen') Charakter des Gesetzes zu Art. 131 GG (vgl. hierzu auch Urteil vom 25. Januar 1960 - BVerwG II C 11.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 70 G 131 Nr. 1]).
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