Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Recht auf Laufbahnwechsel eines Soldaten bei geändertem Berufswunsch - Betroffenheit der Berufsfreiheit vor dem Hintergrund freiwillig eingegangener Arbeitsverpflichtungen - Anspruch des Soldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZBR 2000, 306
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der von ihm begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - < BVerwGE 73, 51 [f.]>). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - < BVerwGE 53, 95 [97]>). - BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Die Entscheidung des BMVg, ob ein OA von der Laufbahn des Truppendienstes in die Laufbahn des Sanitätsdienstes wechseln kann, ist eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben ist (stRspr.: vgl. Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - < BVerwGE 53, 265 >). - BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 128.89
Laufbahnwechsel im militärfachlichen Dienst
Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschluß vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 128.89 - ). - BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 25.88
Offizier des Truppendienstes - Fachschulreife - Abgeschlossene Berufsausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Vielmehr ist insoweit auf den Nutzeffekt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet, die Fürsorgepflicht beachtet und nicht gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 25.88 - < NZWehrr 1990, 35 > m.w.N. und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 61.97 -).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Beurteilungsspielraum; Disziplinarbußen; …
Die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG sowie § 3 Abs. 3 i. V. m. §§ 15, 20 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1111) betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (ebenso ständige Rechtsprechung des Senats zum Laufbahnwechsel der Offiziere bzw. Offizieranwärter: Beschlüsse vom 16. März 1977 BVerwG 1 WB 137.76 und vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99).Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer be-stimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99, vom 27. Januar 2000 BVerwG 1 WB 67.99 m. w. N., vom 19. Dezember 2001 BVerwG 1 WB 59.01 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).
Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 BVerwG 1 WB 79.79, vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).
- BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 47.05 Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).
Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob die zuständige Stelle den jeweiligen Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihr insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -).
- BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05 Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).
Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den jeweiligen Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -und vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 106.00 - m.w.N.). - BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
Suche nach Portepee-Unteroffizieren - Zulassung zur Prüfung für den Militärischen …
Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 128.89 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -). Vielmehr ist insoweit auf den Nutzeffekt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet, die Fürsorgepflicht beachtet und nicht gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 25.88 - <NZWehrr 1990, 35> und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - m.w.N.).
- BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -NZWehrr 2000, 123>, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -). Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03
Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzTrD bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (Beschlüsse vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 35.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -ZBR 2000, 306 = NZWehrr 2000, 123>). - BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.
Dagegen ist für die Beurteilung der Nichteignung eines Soldaten nach § 55 Abs. 4 Satz 3 SG und § 6 Abs. 4 Satz 2 SLV - anders als bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn (vgl. dazu die stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 = DokBer B 1989, 325, insoweit nicht veröffentlicht>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 92.95 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -NZWehrr 2000, 123 = ZBR 2000, 306>, vom 6. September 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 6.04 - und vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - jeweils m. w. N.) - ohne rechtliche Relevanz, ob nach Abschluss seiner (weiteren) Ausbildung ein bestimmter konkreter DP in einer bestimmten Einheit oder Truppengattung voraussichtlich zur Verfügung stehen wird oder nicht. - BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 58.04
Eignung; Laufbahn; Offizier des Truppendienstes; Gesundheit; militärärztliche …
Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzTrD bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme oder des Aufstiegs (Beschlüsse vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 35.98 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -NZWehrr 2000, 123 = ZBR 2000, 306>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 86.99 - NZWehrr 2000, 159> und vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - ). - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 33.05
Freistellung vom militärischen Dienst; personeller Überhang; vorgezogene …
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (vgl. dazu allgemein: Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123, vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 -). - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05
Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.
- BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 38.06
Bedarfsermittlung; Fachausbildung; Freistellung vom militärischen Dienst; …
- BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 19.04
- VG Gelsenkirchen, 17.12.2014 - 1 K 6101/12
Soldat; Stabsarzt; Entlassung; Zeitsoldat;Erstattung; Härte; Facharzt; …
- VG Gelsenkirchen, 08.09.2014 - 1 K 623/13
Soldat, Soldat auf Zeit, Entlassung, Studium, Verpflichtung, Kosten, Erstattung, …
- BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 18.07
SHAPE; Sonderurlaub; dienstliche Gründe; hauptberufliche Tätigkeit
- BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05
- BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
- BVerwG, 27.02.2002 - 1 WB 3.02
Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Soldatenverhältnis - Zulassung der …
- BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 50.01
Antragsvoraussetzungen für eine Versetzung - Vorschläge für die Personalführung - …
- BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 9.01
Vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr - Zustimmung zu einem Laufbahnwechsel …
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