Rechtsprechung
| BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BG LSA § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; BG LSA § 13 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Beamter auf Probe - Rücknahme wegen arglistiger Täuschung - Ministerium für Staatssicherheit - Kausalität zwischen Täuschung und Ernennung - Täuschung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrecht - Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung; Ministerium für Staatssicherheit, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung durch Verneinung einer Tätigkeit für das -; Rücknahme der Beamtenernennung wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 09.04.1998 - 3 A 132/95
- BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 447 (Ls.)
- NJ 1999, 609
- DÖV 2000, 212
- ZBR 2000, 37
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts hat der Kläger den Beklagten im Sinne dieser Bestimmung getäuscht (vgl. u.a. BVerwGE 102, 178 unter Hinweis vor allem auf das Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - m.w.N.).Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und Beschlüsse vom 24. und 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 50.98 - sowie BVerwG 2 B 63.98 - ).
- BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
Recht der Soldaten - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts hat der Kläger den Beklagten im Sinne dieser Bestimmung getäuscht (vgl. u.a. BVerwGE 102, 178 unter Hinweis vor allem auf das Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - m.w.N.).Sie steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den Regelungen des Einigungsvertrages über die Rechtsverhältnisse und die Weiterverwendung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (BVerwGE 102, 178 ).
- BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98
Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und Beschlüsse vom 24. und 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 50.98 - sowie BVerwG 2 B 63.98 - ).Damit ist auch unerheblich, ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre (Beschluß vom 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 63.98 - ).
- BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
Voraussetzungen für die Rückanhme einer Ernennung zum Beamten - Herbeiführung der …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und Beschlüsse vom 24. und 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 50.98 - sowie BVerwG 2 B 63.98 - ).
- VG Hannover, 26.06.2013 - 2 B 2658/13
Arglist; Ernennung; Rücknahme
Für die zu fordernde Kausalität ist es notwendig aber auch ausreichend, dass die Behörde ohne die Täuschung den Bewerber nicht wie geschehen alsbald ernennt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen anstellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über die Bewerbung entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss v. 29.07.1998 - 2 B 63/98 - , ZBR 2001, 106; Urt. v. 10.06.1999 - 2 C 20/98 - ZBR 2000, 37). - VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über …
Rn. 13 1.9 Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte; ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre, ist unerheblich (vgl. BVerwG, U. v. 10.6.1999 - 2 C 20.98 - juris Rn. 13).Es genügt daher für die Ursächlichkeit der Täuschung, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (vgl. U. v. 10.6.1999 - 2 C 20.98 - juris.).
- VG Stuttgart, 09.09.2013 - 3 K 2552/13
Rücknahme der Ernennung zur Beamtin wegen arglistiger Täuschung - Verschweigen …
Vielmehr ist es notwendig aber auch ausreichend, dass die Behörde nach ihrer tatsächlichen Praxis ohne die Täuschung den Bewerber nicht alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen anstellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über die Bewerbung entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss v. 29.07.1998 - 2 B 63.98 -, ZBR 2001, 106 und Urteil v. 10.06.1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, 37).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung, …
Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte; ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 20.98 - LKV 2000, 116). - VGH Baden-Württemberg, 08.05.2026 - 4 S 558/26
Rücknahme der Beamtenernennung wegen Nichtoffenbarung der Vorstandstätigkeit und …
Das Verwaltungsgericht ist unter Zugrundelegung der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass insofern ausschließlich rechtserheblich ist, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung der Antragstellerin zu diesem Zeitpunkt abgesehen hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.06.1999 - 2 C 20.98 -, Juris Rn. 13 m.w.N., …und vom 25.10.1968 - 6 C 95.67 -, Juris Rn. 24).Rn. 20 gen und Erwägungen angestellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über seine Bewerbung entschieden hätte (BVerwG, Urteil vom 10.06.1999 - 2 C 20.98 -, Juris Rn. 13 …und Beschluss vom 29.07.1998 - 2 B 63.98 -, Juris Rn. 5).
Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass das Oberlandesgericht gerade im Falle der Antragstellerin von dieser allgemein vorgeschriebenen Praxis abgewichen wäre (vgl. zu der insofern notwendigen Beweiswürdigung BVerwG, Urteil vom 10.06.1999 - 2 C 20.98 -, Juris Rn. 14).
- VG Düsseldorf, 14.07.2016 - 2 L 497/16
Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst aufgrund …
Rn. 41 Vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, juris, Rn. 13 m. w. N. - VG Karlsruhe, 26.02.2026 - 12 K 528/26
Rücknahme einer Beamtenernennung; Führungsposition in Bestrebungen, die unter dem …
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG
Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich war, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt hätte (vgl. BVerwGE 31, 1;… Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 -, DVBl 1999, S. 319 ; Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20; Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, S. 37 ; vgl. auch Woydera/Summer, Sächsisches Beamtengesetz, Stand: Juli 2001, § 15 Anm. 3 c). - OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2025 - 2 LA 70/20
Zulässigkeit eines persönlich angebrachten Ablehnungsgesuchs in Verfahren vor dem …
Es genüge daher für die Ursächlichkeit der Täuschung, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, juris Rn. 13). - VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum …
Eine arglistige Täuschung ist vielmehr schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte; ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre, ist unerheblich (so BVerwG, Urt. v. 10.6.1999, ZBR 2000, 37 [BVerwG 10.06.1999 - 2 C 20/98] ). - VG Schleswig, 22.02.2018 - 12 B 12/18
Recht der Landesbeamten - Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst - Antrag auf …
- BVerwG, 14.03.2002 - 2 A 1.01
nein
- VG Bayreuth, 13.05.2025 - B 5 K 24.213
Rücknahme der Ernennung zur Beamtin auf Probe, Arglistige Täuschung durch …
- OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1476/99
Beamter; Ernennung; Rücknahme; Teilzeitbeschäftigung; Täuschung; …
- OVG Sachsen, 26.10.2006 - 2 BS 200/06
Beschwerde von Eislauftrainer Ingo Steuer hat vor dem SächsOVG keinen Erfolg
- VG Bayreuth, 29.10.2024 - B 5 K 24.122
Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Arglistige Täuschung durch Verschweigen eines …
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