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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6720
BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10 (https://dejure.org/2011,6720)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2011 - 2 C 8.10 (https://dejure.org/2011,6720)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 (https://dejure.org/2011,6720)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BeamtVG (2002) § 53 Abs. 1, 2, 3, 4 und 7; BeamtVG (2003) § 69a Nr. 1 Satz 2, Nr. 2; EStG (2002) § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung; Erwerbseinkommen; Verwendungseinkommen; Einkommensteuerrecht; Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Umlagezahlungen des Arbeitgebers für zusätzliche Altersrente; Übergangsregelung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG (2002) § 53 Abs. 1, 2, 3, 4 und 7
    Einkommensteuerrecht; Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Erwerbseinkommen; Günstigkeitsprinzip; Hinterbliebenenversorgung; Höchstgrenze für die Ruhensberechnung; Ruhensberechnung; Umlagezahlungen des Arbeitgebers für zusätzliche Altersrente; Versorgungsbezüge; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beamtenversorgung; Hinterbliebenenversorgung und Erwerbseinkommen; Umlagezahlungen an Versorgungskasse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69a Nr 1 S 1 BeamtVG vom 10.09.2003, § 69a Nr 2 BeamtVG vom 10.09.2003, § 53 Abs 1 BeamtVG vom 20.12.2001, § 53 Abs 7 BeamtVG vom 20.12.2001, § 53 Abs 2 BeamtVG vom 20.12.2001
    Beamtenversorgung; Hinterbliebenenversorgung und Erwerbseinkommen; Umlagezahlungen an Versorgungskasse

  • Wolters Kluwer

    Entsprechen des Begriffs der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 53 Abs. 7 S. 1 BeamtVG dem Begriff des Einkommensteuergesetzes; Berücksichtigung von Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse zum Erwerb einer zusätzlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsprechen des Begriffs der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 53 Abs. 7 S. 1 BeamtVG dem Begriff des Einkommensteuergesetzes; Berücksichtigung von Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse zum Erwerb einer zusätzlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ruhensberechnung in der Beamtenversorung und Umlagezahlungen des Dienstherrn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 824
  • ZBR 2011, 412
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber derartige Leistungen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erbringt und damit die erbrachte Arbeit vergütet (zum Ganzen BFH, Urteil vom 7. Mai 2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = juris Rn. 16).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Dagegen stellen die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer dar und gehören deshalb nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (…BFH, Urteile vom 6. Juni 2002 - VI R 178/97 - BFHE 199, 524 = juris Rn. 13 ff. und vom 21. Januar 2010 - VI R 52/08 - BFHE 228, 295 Rn. 13).
  • BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Dagegen stellen die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer dar und gehören deshalb nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (BFH, Urteile vom 6. Juni 2002 - VI R 178/97 - BFHE 199, 524 = juris Rn. 13 ff. …und vom 21. Januar 2010 - VI R 52/08 - BFHE 228, 295 Rn. 13).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Nur wenn das Einkommen den Differenzbetrag nicht übersteigt, werden die Versorgungsbezüge in der festgesetzten Höhe ausgezahlt (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 Rn. 10).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03

    Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Diese Vorschrift sah erstmals die Anrechnung von Einkünften, die außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt wurden, auf die Sozialbestandteile der Versorgungsbezüge vor (Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13 S. 4).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Rn. 11 a) Sowohl im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung als auch im Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist weitgehend anerkannt, dass ein mit der Anfechtungsklage bzw. der Anfechtungsbeschwerde angegriffener Verwaltungsakt, der teilweise rechtswidrig ist, vom Gericht nur insoweit aufzuheben ist, als die Rechtswidrigkeit reicht und der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8;… Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10, NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt;… Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rn. 9;… BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 32, 36;… Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., GWB, § 71 Rn. 26;… Lembach in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB, § 71 Rn. 28;… Stockmann in MünchKommWettbR, 2. Aufl., GWB § 71 Rn. 12;… vgl. auch K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 71 Rn. 15;… Deichfuß in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, GWB § 71 Rn. 30).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen; …

    Die Rechtslage ist damit anders als in dem mit Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - (Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21) entschiedenen Fall, weil die dort für das Jahr 2005 herangezogenen Absätze 3 und 4 des § 53 BeamtVG im hier maßgeblichen Zeitpunkt bereits außer Kraft getreten waren.

    Der Einkommens- und Einkünftebegriff entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 ff., vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 22 Rn. 12 ff., vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 C 18.10 - Buchholz 449.4 § 53 SVG Nr. 1 Rn. 13 …und vom 28. Juni 2012 a.a.O. Rn. 11).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (Urteil vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage; …

    In diesem Umfang steht der Auszahlung kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegen (stRspr, vgl. nur Urteile vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13 und vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 9).

    Rn. 13 Der Einkommens- und Einkünftebegriff der § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG, § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11 ff. …und vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - Rn. 12 ff., zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (Urteil vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11).

    Rn. 27 Dass Einkünfte zum Ruhen eines Versorgungsanspruchs führen, obwohl sie dem Versorgungsempfänger nicht oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht zufließen, ist nicht auf Fälle verdeckter Gehaltszahlungen begrenzt, sondern ergibt sich beispielsweise aus dem bei der Anrechnung von Einkommen des Versorgungsempfängers wie insgesamt bei der Festsetzung der Dienst- und Versorgungsbezüge geltenden Bruttoprinzip (Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 15).

  • OVG Hamburg, 30.10.2024 - 5 Bf 317/22

    Berechnung des Ruhensbetrags beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit …

    Rn. 17 Mit Bescheid vom 11. Juli 2012 hob die Beklagte, nachdem sie eine Neubewertung der rechtlichen Situation basierend auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2011 (Az. 2 C 8.10) vorgenommen hatte, ihren Bescheid vom 24. April 2012 mit Wirkung ab dem 1. August 2012 auf und setzte für den Kläger ab diesem Zeitpunkt einen Ruhensbetrag i.H.v. 3.198,99 Euro sowie einen verbleibenden Vorsorgungsbezug i.H.v. monatlich 2.027,01 Euro fest.

    Rn. 48 Der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im versorgungsrechtlichen Sinne knüpft im Grundsatz - allerdings auch nicht ausschließlich - an die Begrifflichkeiten des Einkommensteuerrechts an und wird durch dessen Bestimmungen konkretisiert (so in Bezug auf § 53 BeamtVG: BVerwG, Urt. v. 26.5.2011, 2 C 8.10, juris LS 1, Rn. 11;… Urt. v. 23.2.2021, 2 C 22.19, juris Rn. 16 f.;… vgl. auch VGH München, Beschl. v. 28.9.2015, 14 ZB 14.604, juris Rn. 7).

    Rn. 52 Ein anderes Ergebnis folgt - hierin ist dem Kläger zuzustimmen - auch nicht daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Mai 2011 (2 C 8.10, dort juris Rn. 15) Zahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungskasse zum Aufbau einer zusätzlichen Altersrente als vom steuerrechtlichen Begriff des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG umfasst angesehen hat.

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass hierbei sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeit erlangt (so ausdr. BVerwG, Urt. v. 26.5.2011, 2 C 8.10, BVerwG, juris Rn. 11).

    Erbringt der Arbeitgeber Leistungen zur privaten Altersvorsorge, ist deren Anrechenbarkeit in versorgungsrechtlicher Hinsicht daher möglich, wenn er sie aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses leistet, das der Beamte nur aufgrund seiner Freistellung von der Dienstleistungspflicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze eingehen konnte, und der Arbeitgeber damit die erbrachte Arbeit vergütet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2011, 2 C 8.10, juris Rn. 15).

    Sie sind bei der versorgungsrechtlichen Ruhensberechnung daher auch nicht als Erwerbseinkommen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2011, 2 C 8.10, juris Rn. 16, unter Bezugnahme auf BFH Urt. v. 6.6.2002, VI R 178/97, BFHE 199, 524;… Urt. v. 21.1.2020 VI R 52/08, BFHE 228, 295).

  • BVerwG, 26.06.2025 - 2 C 17.24

    Reichweite des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs

    Rn. 5 Im Nachgang zum Senatsurteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - nahm die Beklagte eine Neubewertung der Rechtslage vor, hob mit Bescheid vom 11. Juli 2012 ihren Bescheid vom 24. April 2012 mit Wirkung ab dem 1. August 2012 auf und setzte für den Kläger ab diesem Zeitpunkt einen Ruhensbetrag von rund 3 200 EUR sowie einen verbleibenden Versorgungsbezug von rund 2 000 EUR fest.

    Rn. 17 aa) Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend ausgeführt, dass der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im versorgungsrechtlichen Sinne im Grundsatz an die Begrifflichkeiten des Einkommensteuerrechts anknüpft und durch dessen Bestimmungen konkretisiert wird (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 ff.).

    Rn. 22 Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem Senatsurteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - (…Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 15).

    Rn. 27 Mit Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - (Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21) hat der Senat seine Rechtsprechungslinie begründet, dass der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. S. d. § 53 BeamtVG demjenigen des § 19 EStG entspricht; vorausgegangen waren Gesetzesänderungen ab 1989, nach denen erstmals auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielte Einkünfte auf Versorgungsbezüge angerechnet wurden.

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit; …

    Hinsichtlich dieser Begriffe sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes maßgebend, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 f. …und vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - NVwZ-RR 2012, 208 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10

    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung; …

    Der Entstehungsgeschichte des § 53 Abs. 7 BeamtVG sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber nicht die aus dem Einkommensteuerrecht stammenden Begriffe übernehmen, sondern einen eigenständigen versorgungsrechtlichen Begriff des Erwerbseinkommens einführen wollte (Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Rn. 11 ff. ).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 39.10

    Ruhen der Versorgung; Versorgungsausgleich; Witwengeld; Scheidungsfolgen; Kürzung …

    Anders als Ruhensvorschriften, die den Versorgungsanspruch dem Grunde nach unberührt lassen und ihm nur ein Auszahlungshindernis entgegenstellen (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - NVwZ-RR 2011, 824 f. Rn. 9 zu § 53 BeamtVG), erfassen Kürzungsvorschriften einen Versorgungsanspruch dem Grunde nach.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LC 10/15

    Aufwandsentschädigung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Erwerbseinkommen; …

    Denn insbesondere sind der Entstehungsgeschichte des § 53 Abs. 7 BeamtVG keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber nicht den aus dem Einkommensteuerrecht stammenden Begriff der "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" übernehmen, sondern trotz des mit § 19 Abs. 1 EStG übereinstimmenden Wortlauts einen eigenständigen versorgungsrechtlichen Begriff einführen wollte (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 C 8.10 -, juris Rn 11, 13 unter Verweis auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts - Versorgungsreformgesetz 1998 -, BT-Drs. 13/9527, S. 41 f., die Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drs. 780/97, S. 11 und die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 13/10322, S. 25 f. und 73).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, was Erwerbseinkommen, insbesondere "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit", nach § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG und nicht zu berücksichtigende Aufwandsentschädigungen gemäß § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.9.2012 , a. a. O., Rn 7 ff.;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn 13; Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2019 - 5 LA 126/18

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Erwerbseinkommen; Ratenzahlung; …

    Es ist dabei von dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" in § 19 Abs. 1 EStG auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 C 8.10 -, juris Rn 11, 13;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn 13; Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2016, a. a. O., Rn 42).

    Der Begriff des Vorteils im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer für eine Beschäftigung von ihrem Arbeitgeber erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

    Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber derartige Leistungen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erbringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 15;… Plog/Wiedow, a. a. O., Rn 137).

  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 14 BV 15.2783

    Keine Erhöhung des Brutto-Erwerbseinkommens im Wege einer fiktiven Annahme einer …

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht; …

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 22.19

    Ruhen von Versorgungsbezügen wegen Gewinnausschüttung an mitarbeitenden …

  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 14 ZB 14.604

    Anrechnung einer Pensionsrückstellung bei Erteilung einer Direktzusage für eine …

  • BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15

    Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen

  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 1.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Abzug der Werbungskosten; Wahlbeamter auf Zeit; …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2015 - 4 S 1644/14

    Wechselschichtzulage für Polizeibeamte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 4 B 30.10

    Anrechnung eines Stipendiums für Forschungstätigkeit auf Übergangsgeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2017 - 1 A 291/16

    Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse i.R.d. …

  • VG Kassel, 01.11.2019 - 1 K 2756/18

    Anrechnung von auf Zeitwertpapierkonten eingezahlten Einkünften auf die …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 4 B 19.12

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrags

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 5/14

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15

    Anrechnung eines Gründungszuschusses auf die Versorgungsbezüge eines …

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057

    Der Altersteilzeitzuschlag nach § 6 Abs. 2 BBesG, Art. 58 BayBesG ist als …

  • VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung

  • VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14

    Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit auf Versorgung

  • VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13

    Beamtenversorgung Ruhegehalt Ruhensregelung Anrechnung von Einkommen …

  • VG Stuttgart, 29.05.2017 - 7 K 5717/15

    Berücksichtigung von Gewinnausschüttungen aus GmbH an Versorgungsberechtigten

  • VGH Hessen, 25.01.2017 - 1 A 1042/16

    Abfindung und Erwerbseinkommen

  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
  • VG München, 30.03.2017 - M 12 K 16.3197

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge wegen der Anrechnung von Gewinnen aus …

  • VG Minden, 12.07.2018 - 4 K 2591/16
  • VG Minden, 23.04.2026 - 12 K 1271/20
  • VG Oldenburg, 11.12.2015 - 6 A 3243/14

    Bundeswehrkrankenhaus; Rückforderung; Ruhensregelung; Versorgung; …

  • VG Kassel, 12.01.2024 - 1 K 1423/22

    Anrechnung der VAP-Rente auf die Beamtenpension

  • VG Würzburg, 21.02.2017 - W 1 K 15.897

    Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Anrechnung von Erwerbseinkommen

  • VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 181/22

    Unterhaltsbeitrag bei nachgeheirateter Witwe

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