Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- JurPC
Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an ein soziales Netzwerk
- datenschutz.eu
- doev.de
Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk zu Werbezwecken; datenschutzrechtliche Löschungsanordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Weitergabe von E-Mail-Adressen zu Werbezwecken nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDGS a.F. bei Fehlen einer ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen; Rechtmäßigkeit der Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an ein soziales Netzwerk zu Werbezwecken; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Facebook Custom Audience nur mit Einwilligung möglich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einsatz von Facebook Custom Audiences verstößt gegen Datenschutzrecht
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Nutzung von "Facebook Custom Audience" verstößt gegen Datenschutzrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105
- VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 171
- K&R 2018, 810
- ZD 2019, 43
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 19.10.2016 - C-582/14
Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
Rn. 27 (1) Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 19.10.2016 - Breyer, C-582/14 - juris) ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Mitgliedstaat die Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten (hier die E-Mail-Adresse) nicht gänzlich ausschließen kann, ohne bezüglich der Zulässigkeit der Nutzung Raum für eine Interessenabwägung zu lassen. - BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
Zwar haben die Gerichte bei der Überprüfung von Dauerverwaltungsakten die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen, sofern nicht das materielle Recht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (BVerwG, U.v. 11.7.2011 - 8 C 11.10 - juris Rn. 17).
- OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17
Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der …
Dem steht nicht entgegen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2019 (…6 C 2/18, juris Rn. 8f.), die die Anfechtung einer bereits im Jahr 2012 getroffenen datenschutzrechtlichen Anordnung einer Aufsichtsbehörde gegen den Verantwortlichen betrifft, der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids sein soll, so dass die Entscheidung über die Revision nach dem seinerzeit geltenden Datenschutzrecht zu treffen war (so zu einer datenschutzrechtlichen Löschungsanordnung auch VGH München, Beschl. v. 26.9.2018, 5 CS 18.1157, NVwZ 2019, 171, juris Rn. 9). - OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 291/17
Kein Anspruch auf behördliches Einschreiten im Hinblick auf bestimmte von der …
Rn. 46 Dem steht nicht entgegen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2019 (…6 C 2/18, juris Rn. 8f.), die die Anfechtung einer bereits im Jahr 2012 getroffenen datenschutzrechtlichen Anordnung einer Aufsichtsbehörde gegen den Verantwortlichen betrifft, der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids sein soll, so dass die Entscheidung über die Revision nach dem seinerzeit geltenden Datenschutzrecht zu treffen war (so zu einer datenschutzrechtlichen Löschungsanordnung auch VGH München, Beschl. v. 26.9.2018, 5 CS 18.1157, NVwZ 2019, 171, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18, 6 A 8.18 (6 A 3.16) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge; Überraschungsurteil
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO
Anhörungsrüge; Überraschungsurteil - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung einer Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer Überraschungsentscheidung im Hinblick auf die mögliche Wertung von sog. Statustabellen des BND als Verwaltungsakte
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Geltendmachung einer Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer Überraschungsentscheidung im Hinblick auf die mögliche Wertung von sog. Statustabellen des BND als Verwaltungsakte
- datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge; Überraschungsurteil
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
- BVerwG, 10.10.2018 - 6 A 3.16
- BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18, 6 A 8.18 (6 A 3.16)
- BVerfG - 1 BvR 1865/18 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZD 2019, 43
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ;… Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 …und vom 21. März 2017 - 6 C 5.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:210317B6C5.17.0] - juris Rn. 2).Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 [ECLI:DE:BVerfG:1998:rs19980714.1bvr164097] - BVerfGE 98, 218 ; BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - NJW 2018, 1896 Rn. 22).
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 30. Mai 2018 - BVerwG 6 A 3.16 - wird zurückgewiesen.Rn. 1 Der Senat hat mit Urteil vom 30. Mai 2018 - BVerwG 6 A 3.16 - die Klage der Klägerin, mit der sie sich gegen die von dem Bundesministerium des Innern ausgesprochene Verpflichtung zur Mitwirkung an Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendienstes sowie die Auswahl der tatsächlich zu überwachenden Übertragungswege durch den Bundesnachrichtendienst wendet, zurückgewiesen.
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 [ECLI:DE:BVerfG:1998:rs19980714.1bvr164097] - BVerfGE 98, 218 ; BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - NJW 2018, 1896 Rn. 22).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 [ECLI:DE:BVerfG:1998:rs19980714.1bvr164097] - BVerfGE 98, 218 ; BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - NJW 2018, 1896 Rn. 22). - BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12
Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 m.w.N.;… Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8…, vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18 …und vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:181217B6B52.17.0] - juris Rn. 6). - BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17
Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen; …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 [ECLI:DE:BVerfG:1998:rs19980714.1bvr164097] - BVerfGE 98, 218 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - NJW 2018, 1896 Rn. 22). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ;… Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 …und vom 21. März 2017 - 6 C 5.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:210317B6C5.17.0] - juris Rn. 2). - BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör; …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 m.w.N.; Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8…, vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18 …und vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:181217B6B52.17.0] - juris Rn. 6). - BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17
Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 m.w.N.;… Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8…, vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18 und vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:181217B6B52.17.0] - juris Rn. 6). - BVerwG, 21.03.2017 - 6 C 5.17
Geltendmachung der Anhörungsrüge im Rahmen eines Verfahrens zur Beitreibung von …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ;… Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 21. März 2017 - 6 C 5.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:210317B6C5.17.0] - juris Rn. 2). - BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07
Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das …
- BVerwG, 30.01.2014 - 6 PKH 10.13
Prozesskostenhilfe; Anhörungsrüge
- BVerwG, 01.06.2015 - 9 B 61.14
Reichweite des allgemeine Zuschussbegriffs des Einkommensteuergesetzes im Rahmen …
- VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450
Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag
Das Gericht ist auch regelmäßig nicht verpflichtet, auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts vorab hinzuweisen (BVerwG, B.v. 15.10.2018 - 6 A 8/18 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
BER: Einzelfragen zum Schallschutz
Ausweislich der von der Beklagten in Auftrag gegebenen schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung beträgt der Verkehrswert des Hauses der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt des Antrags auf Durchführung von Schallschutzmaßnahmen (…Senatsurteile vom 22. November 2018 - OVG 6 A 1.16 -, Rn. 24 bei juris, vom 15. Oktober 2018 - OVG 6 A 7.18 -, und - OVG 6 A 8.18 - jeweils Rn. 21 bei juris) 191.000 Euro (Gutachten der S... vom 8. Juni 2005). - BVerwG, 24.03.2025 - 6 B 26.24 Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 6 A 8.18 - ZD 2019, 43 Rn. 2).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 4 A 798/20 Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2018 - 6 A 8.18 -, ZD 2019, 43 = juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 26.3.2015 - 1 E 154/14 -, juris, Rn. 4.
- VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912
Informelle Anhörung von Geistlichen im Asylprozess
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann sich aus dem Erlass einer Überraschungsentscheidung ergeben, wenn das Gericht, das allerdings auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerwG, B.v. 15.10.2018 - 6 A 8.18 - juris Rn. 3 m.w.N.). - OVG Sachsen, 10.08.2021 - 6 A 633/18
Asylrecht; Tschetschenien; Gruppenverfolgung von als Salafisten gewerteten …
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (…st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2018 - 6 A 8.18 -, juris Rn. 2 m. w. N.). - OVG Sachsen, 07.07.2021 - 6 A 535/18
Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; inländische Fluchtalternative; …
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (…st. Rspr, vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2018 - 6 A 8.18 -, juris Rn. 2 m. w. N.). - OVG Sachsen, 15.01.2021 - 6 A 669/20
Rechtliches Gehör; Hinweispflicht; Überraschungsentscheidung (verneint)
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (…st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2018 - 6 A 8.18 -, juris Rn. 2 m. w. N.). - OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 A 420/19
Russische Föderation; Antrag auf Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör; …
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (…st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2018 - 6 A 8.18 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
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