Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.02.2001 - 5 U 185/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch von Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft auf Herausgabe eines durch den Testamentvollstrecker mit Mitteln aus dem Nachlass erworbenen PKW; Die bei der Verwendung von Nachlassmitteln zum Ausdruck kommende objektive Beziehung zum Nachlass als ausreichend ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 12.05.2000 - 1 O 52/00
- OLG Hamm, 19.02.2001 - 5 U 185/00
Papierfundstellen
- ZEV 2001, 275
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87
Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2001 - 5 U 185/00
Darlegungs- und beweispflichtig für die Unmöglichkeit der Herausgabe ist nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, der Bereicherungsschuldner (BGH NJW 1988, 2597 ).
- OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19
Grenzen der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Veräußerung eines …
Rn. 98 Für die zutreffende Sicht des Landgerichts spricht im Übrigen, dass der gute Glaube an die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nicht geschützt wird (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 19.02.2001 - 5 U 185/00, Juris Rn. 15;… so auch Zimmermann, in: MüKo BGB, 9. Aufl. 2022, § 2205 BGB Rn. 82;… Grotheer, in: BeckOGK BGB (1.4.2022), § 2205 BGB Rn. 83.1). - OLG Bamberg, 17.05.2023 - 3 U 250/22
Insolvenzanfechtung - Anfechtbarkeit von Zahlungen aus dem Verkaufserlös von …
Was also der Testamentsvollstrecker durch rechtsgeschäftliche Verfügung mit Mitteln des Nachlasses erwirbt, ist ausschließlich diesem zuzurechnen, selbst wenn ein entsprechender Wille nicht vorhanden ist (BGH NJW 1968, 1824; OLG Hamm, ZEV 2001, 275). - OLG Bamberg, 17.05.2023 - 3 U 261/22
Nachlaßverbindlichkeiten, Insolvenzverwalter, Dingliche Surrogation, Veräußerung, …
Was also der Testamentsvollstrecker durch rechtsgeschäftliche Verfügung mit Mitteln des Nachlasses erwirbt, ist ausschließlich diesem zuzurechnen, selbst wenn ein entsprechender Wille nicht vorhanden ist (BGH NJW 1968, 1824; OLG Hamm, ZEV 2001, 275).
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