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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6553
OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01 (https://dejure.org/2002,6553)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2002 - 22 U 99/01 (https://dejure.org/2002,6553)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2002 - 22 U 99/01 (https://dejure.org/2002,6553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Unmittelbare Zahlungsklage eines Miterben gegen nur einen von mehreren weiteren Miterben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2042 BGB; § 752 BGB
    Zulässigkeit der Klage einer Miterbin auf Zahlung des auf sie entfallenden Anteils am Nachlass gegen nur einen von mehreren weiteren Miterben; Fehlende Aufstellung eines zugrundeliegenden Teilungsplans; Besitz des verbliebenen und teilungsreifen Nachlasses; Abgrenzung ...

  • Judicialis

    BGB § 2042; ; BGB § 752

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2042 § 752
    Unmittelbare Klage einer Miterbin auf Zahlung des auf sie entfallenden Anteils am Nachlass gegen nur einen von mehreren weiteren Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Klage einer Miterbin auf Zahlung des auf sie entfallenden Anteils am Nachlass gegen nur einen von mehreren weiteren Miterben; Fehlende Aufstellung eines zugrundeliegenden Teilungsplans; Besitz des verbliebenen und teilungsreifen Nachlasses; Abgrenzung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2002, 363
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01
    Zulässig ist jedoch nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, noch ein dritter formfreier Weg, der zu einer persönlichen Teilerbauseinandersetzung führt (BGH, NJW 1998, 1557;… Palandt, a. a. O.).
  • BGH, 15.11.1988 - IVa ZR 74/87

    Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - Berücksichtigung einer …

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01
    Zulässig ist darüber hinaus eine unmittelbare Klage auf Zahlung, wenn ein Miterbe den gesamten Barüberschuss des Nachlasses in der Hand hat (BGH, FamRZ 1989, 273, 274; NJW-RR 1989, 1206;… Münchener Kommentar, a. a. O., Rn. 66).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 88/88

    Zulässigkeit der Revision von Streitgenossen - Zusammenrechnung der Beschwer …

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01
    Zulässig ist darüber hinaus eine unmittelbare Klage auf Zahlung, wenn ein Miterbe den gesamten Barüberschuss des Nachlasses in der Hand hat (BGH, FamRZ 1989, 273, 274; NJW-RR 1989, 1206;… Münchener Kommentar, a. a. O., Rn. 66).
  • OLG Koblenz, 09.01.2013 - 3 W 672/12

    Erbengemeinschaft: Zulässigkeit einer Teilauseinandersetzung

    In der Regel kann keine Teilauseinandersetzung verlangt werden (in Anknüpfung an (OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2009, 3 W 18/09, OLGR Rostock 2009, 653 f. = FamRZ 2010, 329 f.; OLG Celle, Urteil vom 25. April 2002, 22 U 99/01, OLGR Celle 2003, 43 ff. = ZEV 2002, 363 f.).

    In der Regel kann keine Teilauseinandersetzung verlangt werden (OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2009 - 3 W 18/09 - OLGR Rostock 2009, 653 f. = FamRZ 2010, 329 f.; OLG Celle, Urteil vom 25.04.2002 - 22 U 99/01 - OLGR Celle 2003, 43 ff = ZEV 2002, 363 f..; Bamberger/Roth-Lohmann, BGB Kommentar, 3. Aufl. 2012 § 2042 Rn.9 = BeckOK/Lohmann, BGB, Stand 01.03.2011,.

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 98/03

    Entscheidung in einem Verfahren mit notwendiger Streitgenossenschaft und …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine Zusammenfassung von Auseinandersetzung und Erfüllung der auseinandergesetzten Forderungen in überschaubaren Fällen zwar rechtlich unbedenklich (vgl. nur BGH WM 1989, 382; BGH, NJW-RR 1989, 1206; siehe auch OLG Celle, ZEV 2002, 363).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04

    Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung

    (3) Soweit die Beklagte wegen des Ausfalls des vom OLG Düsseldorf (Az. 22 U 99/01) im Verfahren gegenüber der Fa. A durch Urteil vom 26.04.2002 (Anl. K 2 = Bl. 118 d.A.) zugesprochenen Betrags über 5.71458 DM von den Klägern Schadensersatz fordert, ist demgegenüber der Einwand der entgegenstehenden Rechtskraft begründet.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - 22 U 205/01

    Haftung trotz Mangelbeseitigung durch Unternehmer?

    Er hat nämlich als Zeuge in dem Parallelverfahren 22 U 99/01 angegeben, ein betriebswirtschaftliches und elektrotechnisches Studium absolviert zu haben.
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