Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.07.2010 - I-15 Wx 374/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 181; 2208; 2223
Zur Verfügungsbefugnis des Vermächtnisvollstreckers
- duetrust.de
Befugnisse des Testamentsvollstreckers ohne Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters, hier: Entgegennahme einer Auffassung zur Vermächtniserfüllung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 181; BGB § 2208; BGB § 2223
Befugnisse des Testamentsvollstreckers bei Erfüllung eines Vermächtnisses hinsichtlich eines Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auflassung durch Testamentsvollstrecker
- rechtspflegerforum.de (Kurzinformation und Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfügungsbefugnisse eines Testamentsvollstreckers bei der Erfüllung eines Vermächtnisses bzgl. der Auflassung eines Grundstücks
Verfahrensgang
- LG Hagen, 15.07.2009 - 3 T 379/09
- OLG Hamm, 27.07.2010 - I-15 Wx 374/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 11
- DNotZ 2011, 221
- FGPrax 2011, 26
- FamRZ 2011, 329
- ZEV 2011, 198
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.2005 - IV ZR 280/04
Genehmigungspflicht von Maßnahmen des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2010 - 15 Wx 374/09
Er bedarf deshalb bei einem minderjährigen Erben nicht der sonst für einen gesetzlichen Vertreter erforderlichen familien- oder vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (BGH ZEV 2006, 262; RGZ 61, 139, 144; … - BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58
In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2010 - 15 Wx 374/09
Die entsprechende Anwendung des § 181 BGB auf In-sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers ist daher allgemein anerkannt (BGHZ 30, 67, 68 = NJW 1959, 1429; BayObLG DNotZ 1983, 175;… MünchKomm-Zimmermann, BGB, 5. Aufl., § 2205, Rdnr. 82 m. w. N.;… Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 18. Aufl. 2007, VII, Rdnr. 220 m. w. N.). - BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53
Testamentsvollstreckung für Vermächtnis
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2010 - 15 Wx 374/09
Diese Auffassung ist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.1954 (BGHZ 13, 203) zu stützen. - BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 112/89
Testamentsvollstreckung in Form der Vermächtnisvollstreckung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2010 - 15 Wx 374/09
Es ist deshalb anerkannt, dass die allgemeinen Vorschriften über die Testamentsvollstreckung entsprechende Anwendung finden (BayObLG FamRZ 1990, 913;… Reimann, a. a. O., § 2223, Rdnr. 9). - BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 30/82
Zum Selbstkontrahierungsrecht des Testamentsvollstreckers
- OLG München, 25.02.2013 - 34 Wx 30/13
Vermächtnisvollstreckung: Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei …
Die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, zu dessen Aufgaben die Erfüllung von Vermächtnissen gehört, erstreckt sich - unabhängig davon, ob eine Annahme des Vermächtnisses bereits erklärt ist - auch auf die Entgegennahme der Auflassung durch den Erben (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 2011, 11).Zu den Aufgaben des Vermächtnisvollstreckers kann es auch gehören, den Vermächtnisgegenstand in Besitz zu nehmen (…Heckschen in Burandt/Rojahn § 2223 Rn. 3) oder auch die Auflassungserklärung abzugeben bzw. anzunehmen (OLG Hamm NJW-RR 2011, 11;… Palandt/Weidlich BGB 72. Aufl. § 2223 Rn. 2).
Rn. 8 Dass die Beteiligte zu 1 die Übereignung im eigenen Namen erklärt und gleichzeitig für die Vermächtnisnehmer die Auflassung annimmt, ist im Hinblick auf § 181 BGB schon deswegen unschädlich, weil die Beteiligte zu 1 in Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt (OLG Hamm NJW-RR 2011, 11/12).
- OLG Frankfurt, 02.01.2018 - 20 W 331/17
Auslegung einer Befreiung von § 181 BGB
Teilweise wird dies unter Hinweis darauf angenommen, dass der Anfall des Vermächtnisses keine Annahmeerklärung erfordere und eine Ausschlagung des Vermächtnisses dem Bedachten auch nach dessen Erfüllung durch den Testamentsvollstrecker noch möglich sei, ohne dass hierfür eine Frist bestehe ( so wohl OLG München NJW-RR 2013, 1231 [OLG München 25.02.2013 - 34 Wx 30/13] ; OLG Hamm NJW-RR 2011, 11 = ZEV 2011, 198 [OLG Hamm 27.07.2010 - I-15 Wx 374/09] ). - OLG München, 21.05.2026 - 34 Wx 71/26
Testamentsvollstreckung, Vermächtniserfüllung, Minderjährigenschutz, …
Es entspricht allerdings ganz herrschender Ansicht, der sich auch der Senat angeschlossen hat, dass zumindest in der vorliegenden Konstellation, bei der der Testamentsvollstrecker nicht nur als Abwicklungsvollstrecker für den Nachlass, sondern auch als Dauervollstrecker bezüglich des Vermächtnisobjekts bestellt ist, dieser die Auflassung des vermächtnisweise zu übertragenden Grundstücks erklären und auch annehmen kann (OLG Hamm FGPrax 2011, 26; Senat DNotZ 2013, 695; OLG Frankfurt RNotZ 2018, 559;… Bengel/Reimann/Holtz TV-Hdb/Schaub 8. Aufl. § 5 Rn. 90; Weidlich MittBayNot 2019, 174;… Mayer/Bonefeld/Tanck Testamentsvollstreckung-Hdb 5. Aufl. § 38 Rn. 5.10; a.A. Muscheler ZEV 2011, 230). - AG Günzburg, 01.09.2021 - 1 C 334/21 Eine Schätzung auf Basis der Bildung eines Mittelwerts zwischen den beiden Mietpreiserhebungen des Fraunhofer Institutes und Schwacke ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen tatrichterlichen Ermessens grundsätzlich zulässig (beispielhaft: BGH NJOZ 2010, 2652; BGB NJW 2009, 58; BGH NJW-RR 2011, 11 09; OLG München, BeckRS 2016, 112010, welches sogar eine Schätzung auf Basis der Schwacke- Liste präferiert, jeweils nach beck-online).
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