Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.2010 - I-10 U 79/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21085
OLG Hamm, 19.10.2010 - I-10 U 79/10 (https://dejure.org/2010,21085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2010 - I-10 U 79/10 (https://dejure.org/2010,21085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - I-10 U 79/10 (https://dejure.org/2010,21085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,21085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses durch die Erben; Zustimmung zur Fremdverwaltung des Immobiliennachlassvermögens unter Ausschluss der Parteien als ordnungsmäßige Verwaltungsmaßnahme; Geltung des Mehrheitsprinzips der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses durch die Erben; Zustimmung zur Fremdverwaltung des Immobiliennachlassvermögens unter Ausschluss der Parteien als ordnungsmäßige Verwaltungsmaßnahme; Geltung des Mehrheitsprinzips der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2011, 538
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • LG Hagen, 18.09.2009 - 8 O 344/08

    Begriff der Mangelfreiheit i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB; Anforderungen an eine zur …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Unter dem 17.10.2008 leitete der Kläger daraufhin ein einstweiliges Verfügungsverfahren (8 O 344/08 LG Essen) gegen den Beklagten ein mit dem Ziel, dem Beklagten diese Handhabung zu untersagen.

    Die Akten 8 O 344/08 LG Essen, 8 O 220/08 LG Essen sowie 64 XVII L 951 AG Recklinghausen lagen dem Senat zu Informationszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Rn. 109 8 O 344/08 - LG Essen - (Bl. 158 d. BA) für 2009 und 2010 vorgelegten Übersichten über die Buchungen vom Notkonto nicht, dass zwischen den jeweiligen Zeitpunkten der Rechnungsstellung und der tatsächlichen Zahlung nicht genügend Zeit gewesen wäre, jeweils die Zustimmung des Klägers einzuholen.

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Im Übrigen kann die nach § 2038 I 2, 1. Hs BGB bestehende Mitwirkungspflicht an ordnungsmäßigen Verwaltungsmaßnahmen gerichtlich durchgesetzt werden, soweit ein Mehrheitsbeschluss nicht zustande gekommen ist oder nicht ausreicht, weil eine Verfügung vorgenommen werden muss (§ 2040 BGB) oder ein tatsächliches Handeln des Miterben erforderlich wird (BGH NJW 2010, 765 Rn 16).

    Allgemein werden hierunter alle rechtlichen und tatsächlichen Maßregeln verstanden, welche der Verwahrung, Sicherung, Erhaltung, Vermehrung, Nutzung und Verwertung von Nachlassgegenständen sowie der Schuldbegleichung dienen (BGH NJW 2010, 765 (767/768) Rn 32; BGH NJW 2006, 439 (440) Rn 12;… BeckOK-Lohmann, a.a.O., § 2038 Rn 1).

    Welche Maßnahmen im Einzelfall als solche der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen sind, ist vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden (BGH NJW 2010, 765 (768) Rn 32; BGH NJW 2006, 439 (441) Rn 27; BGH FamRZ 1965, 267 juris-Rn 33;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2038 Rn 6).

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Rn. 82 Gemeinschaftlichkeit der Verwaltung bedeutet dabei zum einen, dass jeder einzelne Miterbe - von notwendigen Erhaltungsmaßregeln abgesehen - für sich allein keine Verwaltungshandlungen vornehmen darf, sondern die anderen Miterben hinzuziehen muss, zum anderen, dass jeder der Miterben zur Teilnahme an der Verwaltung und Beschlussfassung berechtigt, aber auch zu der entsprechenden Mitwirkung verpflichtet ist (BGH NJW 1952, 1252 (1253);… MüKo-Gergen, BGB, 5. Aufl. 2010, § 2038 Rn 41; Staudinger-Werner, BGB, 2002, § 2038 Rn 8).

    Für eine Notverwaltung ist also nur dann Raum, wenn die fraglichen Maßnahmen keinen Aufschub dulden (BGH NJW 1952, 1252 (1253);… Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2038 Rn 11;… MüKo-Gergen, a.a.O., § 2038 Rn 56;… BeckOK-Lohmann, a.a.O., § 2038 Rn 10).

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Allgemein werden hierunter alle rechtlichen und tatsächlichen Maßregeln verstanden, welche der Verwahrung, Sicherung, Erhaltung, Vermehrung, Nutzung und Verwertung von Nachlassgegenständen sowie der Schuldbegleichung dienen (BGH NJW 2010, 765 (767/768) Rn 32; BGH NJW 2006, 439 (440) Rn 12;… BeckOK-Lohmann, a.a.O., § 2038 Rn 1).

    Welche Maßnahmen im Einzelfall als solche der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen sind, ist vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden (BGH NJW 2010, 765 (768) Rn 32; BGH NJW 2006, 439 (441) Rn 27; BGH FamRZ 1965, 267 juris-Rn 33;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2038 Rn 6).

  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 144/81

    Verwaltung des Nachlasses durch die Erben - Erforderlichkeit der Fremdverwaltung …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des BGH (NJW 1983, 2142) sei dahingehend zu verstehen, dass eine Fremdverwaltung allenfalls dann geboten sein könne, wenn persönliche Defizite der Miterben dazu führten, dass eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung nicht erfolgen könne.

    Allerdings ist die Verwaltung des Nachlasses durch einen Fremdverwalter nur dann erforderlich und kann ein einzelner Miterbe die Zustimmung der übrigen Miterben zu dieser Maßnahme nur dann im Klageweg erzwingen, wenn die Miterben selbst nicht in der Lage oder nicht bereit sind, den Nachlass ordnungsmäßig zu verwalten (BGH NJW 1983, 2142;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2038 Rn 2;… MüKo-Gergen, a.a.O., § 2038 Rn 21;… BeckOK-Lohmann, a.a.O., § 2038 Rn 3;… Staudinger-Werner, a.a.O., § 2038 Rn 17;… Jauernig-Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2038 Rn 3a); jurisPK-Schütte, a.a.O., § 2038 Rn 32).

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Von einer (konkludenten) Schlusserbeneinsetzung kann daher nur ausgegangen werden, wenn über die Pflichtteilsstrafklausel hinausgehend konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass tatsächlich eine Schlusserbeneinsetzung der Kinder erfolgen sollte (OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409 juris-Rn 34/41; Staudinger-Kanzleiter, BGB, 2006, § 2269 Rn 24).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/07

    Pflichten des ein Mietgrundstück verwaltenden Geschäftsführers ohne Auftrag; …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Rn. 106 Als Notmaßnahme gelten nur solche Maßnahmen, die zur Erhaltung des betreffenden gemeinschaftlichen Gegenstandes vonnöten sind; bloße Nützlichkeit genügt nicht (BGH NJW-RR 2008, 759 (760)).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Diese Zweckbestimmung setzt nicht notwendig eine gleichzeitige Einsetzung der Abkömmlinge als Schlusserben des Längstlebenden voraus (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2009, 10 U 95/08 juris-Rn 54; OLG Celle MDR 2003, 813 juris-Rn 3; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844).
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Es besteht aber gerade kein zwingender Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine solche Regelung allein auf einen übereinstimmenden Willen der Ehegatten schließen lässt, die Kinder als Adressaten der Strafklausel zu Schlusserben nach dem Tode des Letztversterbenden zu berufen (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1520 (1521/1522)).
  • OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10
    Diese Zweckbestimmung setzt nicht notwendig eine gleichzeitige Einsetzung der Abkömmlinge als Schlusserben des Längstlebenden voraus (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2009, 10 U 95/08 juris-Rn 54; OLG Celle MDR 2003, 813 juris-Rn 3; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 10 U 95/08

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung

  • OLG Hamm, 13.11.1984 - 14 W 200/84
  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 208/63

    Erbschaftskauf - Haftung des Erbschaftskäufers gegenüber Nachlassgläubigern - …

  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines …

    cc) Welche Maßnahmen im Einzelfall als solche der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen sind, ist vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden (OLG Hamm, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 10 U 79/10 -, juris m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall ist offensichtlich, dass aufgrund der Auseinandersetzungen der Parteien die Fremdverwaltung als ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme grundsätzlich gefordert werden kann (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 19. Oktober 2010 -10 U 79/10 -, Rn. 103 - 104, juris).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge auf Grund eines Erbvertrages gegenüber …

    Rn. 18 Soweit das OLG München in der vom Grundbuchamt angeführten Entscheidung (vgl. OLG München 34 Wx 272/11;… so auch Wilsch im Beck'schen Online Kommentar, GBO, § 35, Rdnr. 112;… Völzmann, RNotZ 2012, 380, 385 und wohl auch Litzenburger, Beck'scher Online-Kommentar, BGB, § 2232, Rdnr. 21 und in FD - ErbR 2012, 334607; a.A. OLG München, 34 Wx 15/12, DNotZ 2013, 211 f. für das Vorliegen eines etwaigen gesetzlichen Rücktrittsrechts wegen Nichterfüllung von Leistungsverpflichtungen des Bedachten, allerdings ohne klare Abgrenzung zu seiner Entscheidung 34 Wx 272/11) die Auffassung vertreten hat, ein Rücktrittsvorbehalt in einem Erbvertrag führe zu einer Lücke im Nachweis der Erbfolge, nämlich bezogen auf die Negativtatsache, dass das Recht nicht ausgeübt worden sei, folgt der Senat dem nicht (…kritisch auch Braun, MittBayNot 2012, S. 294 m.w.N. und 2013, S. 48; Tönnies, RNotZ 2012, 326; Lehmann/Schulz, ZEV 2011, 538, 539).

    Weitere Nachweise sieht diese Vorschrift nicht vor, obwohl bei der letztwilligen Verfügung die Möglichkeit besteht, dass diese nicht - mehr - gültig ist, sei es wegen der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments, eines Erbvertrages oder wegen späterer Änderung oder Aufhebung (…vgl. Braun, MittBayNot 2012, S. 294 m.w.N. und 2013, S. 48; Tönnies, RNotZ 2012, 326; insbesondere auch Lehmann/Schulz, ZEV 2011, 538, 539).

  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12
    Soweit das OLG München in der vom Grundbuchamt angeführten Entscheidung (vgl. OLG München 34 Wx 272/11;… so auch Wilsch im Beck'schen Online Kommentar, GBO, § 35, Rdnr. 112;… Völzmann, RNotZ 2012, 380, 385 und wohl auch Litzenburger, Beck'scher Online-Kommentar, BGB, § 2232, Rdnr. 21 und in FD - ErbR 2012, 334607; a.A. OLG München, 34 Wx 15/12, DNotZ 2013, 211 f. für das Vorliegen eines etwaigen gesetzlichen Rücktrittsrechts wegen Nichterfüllung von Leistungsverpflichtungen des Bedachten, allerdings ohne klare Abgrenzung zu seiner Entscheidung 34 Wx 272/11) die Auffassung vertreten hat, ein Rücktrittsvorbehalt in einem Erbvertrag führe zu einer Lücke im Nachweis der Erbfolge, nämlich bezogen auf die Negativtatsache, dass das Recht nicht ausgeübt worden sei, folgt der Senat dem nicht (…kritisch auch Braun, MittBayNot 2012, S. 294 m.w.N. und 2013, S. 48; Tönnies, RNotZ 2012, 326; Lehmann/Schulz, ZEV 2011, 538, 539).

    Weitere Nachweise sieht diese Vorschrift nicht vor, obwohl bei der letztwilligen Verfügung die Möglichkeit besteht, dass diese nicht - mehr - gültig ist, sei es wegen der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments, eines Erbvertrages oder wegen späterer Änderung oder Aufhebung (…vgl. Braun, MittBayNot 2012, S. 294 m.w.N. und 2013, S. 48; Tönnies, RNotZ 2012, 326; insbesondere auch Lehmann/Schulz, ZEV 2011, 538, 539).

  • VG Bayreuth, 11.09.2023 - B 8 K 20.1448

    Frage des Nutzungsrechts an landwirtschaftlichen Flächen (Parallelentscheidung …

    Abzuwägen ist zwischen den Anforderungen einer vernünftigen Praktikabilität, die eine nicht zu enge Auslegung nahelegen, und dem Grundprinzip von § 2038 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach jede Mehrheitsentscheidung eine Einschränkung des grundsätzlich maßgebenden übereinstimmenden Willens aller Miterben darstellt (vgl. OLG Hamm, U.v. 19.10.2010 - 10 U 79/10, ZEV 2011, 539).
  • VG Bayreuth, 11.09.2023 - B 8 K 20.1447

    Kürzungen von Direktzahlungsprämien (Betriebsprämien) und Ausgleichzulagen in …

    Abzuwägen ist zwischen den Anforderungen einer vernünftigen Praktikabilität, die eine nicht zu enge Auslegung nahelegen, und dem Grundprinzip von § 2038 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach jede Mehrheitsentscheidung eine Einschränkung des grundsätzlich maßgebenden übereinstimmenden Willens aller Miterben darstellt (vgl. OLG Hamm, U.v. 19.10.2010 - 10 U 79/10, ZEV 2011, 539).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht