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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - I-3 Wx 247/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22334
OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - I-3 Wx 247/11 (https://dejure.org/2012,22334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2012 - I-3 Wx 247/11 (https://dejure.org/2012,22334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11 (https://dejure.org/2012,22334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2069, 2096
    Zur analogen Anwendung des § 2069 BGB bei dem Erblasser lediglich nahe stehenden Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069; BGB § 2096
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den Wegfall der vorverstorbenen Lebensgefährtin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den Wegfall der vorverstorbenen Lebensgefährtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Prüfung einer Ersatzerbenberufung bei Vorversterben des Lebensgefährten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasser setzt seine Lebensgefährtin im Testament als Alleinerbin ein - Wer erbt, wenn die Lebensgefährtin vor dem Erblasser verstirbt?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines Testaments kann für Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge der bedachten Lebensgefährtin sprechen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatzerbenberufung bei Testament zu Gunsten der Lebensgefährtin

Verfahrensgang

  • AG Oberhausen - 6 VI 1059/10
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - I-3 Wx 247/11

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1357
  • MDR 2012, 1294
  • FGPrax 2012, 259
  • FamRZ 2013, 492
  • ZEV 2012, 662
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11
    Rn. 31 In der vom Nachlassgericht angeführten Entscheidung BGH NJW 1993, S. 256 f. hat der Bundesgerichtshof Wahrscheinlichkeitserwägungen lediglich für den Bereich eines mutmaßlichen Willens Raum gegeben: Er hat ausgesprochen, dass, falls ein Richter sich von einem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen eines Erblassers nicht überzeugen könne, er sich mit dem Sinn begnügen müsse, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspreche, weil er durch Wortlaut und Umstände nahegelegt werde; hiervon dürfe der Richter nur abgehen, wenn weitere Umstände mit mindestens annähernd gleich großem Gewicht für ein Verständnis in einem anderen Sinne dargetan und bewiesen seien.
  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11
    In jedem Fall jedoch ist der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (OLG München NJW-RR 2006, S. 1597 f.;… OLG München FamRZ 2011, S. 1692 f.;… KG FamRZ 2011, S. 928 ff.; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG München, 04.03.2009 - 31 Wx 73/08

    Notarielles Testament: Auslegung der Formulierung "Ersatzerben will ich …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11
    Auch mag man es als jedenfalls denkbar erachten, dass sich in der notariellen Praxis Standardformulierungen verbreitet haben, denen ein eher bloß floskelhafter Charakter zukommt; ein derartiger Umstand dürfte in der Tat bei der Auslegung nicht unberücksichtigt bleiben (…vgl. BayObLG FGPrax 2005, S. 71 f.; OLG München FGPrax 2009, S. 122 f.).
  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11
    In jedem Fall jedoch ist der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (…OLG München NJW-RR 2006, S. 1597 f.; OLG München FamRZ 2011, S. 1692 f.;… KG FamRZ 2011, S. 928 ff.; jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 14.12.2004 - 1Z BR 65/04

    Keine Zweifel über Berücksichtigung der Abkömmlinge des Bedachten bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11
    Auch mag man es als jedenfalls denkbar erachten, dass sich in der notariellen Praxis Standardformulierungen verbreitet haben, denen ein eher bloß floskelhafter Charakter zukommt; ein derartiger Umstand dürfte in der Tat bei der Auslegung nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BayObLG FGPrax 2005, S. 71 f.;… OLG München FGPrax 2009, S. 122 f.).
  • KG, 08.07.2010 - 1 W 126/08

    Erbrecht der ehemaligen DDR: Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11
    In jedem Fall jedoch ist der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (…OLG München NJW-RR 2006, S. 1597 f.;… OLG München FamRZ 2011, S. 1692 f.; KG FamRZ 2011, S. 928 ff.; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG München, 13.06.2013 - 31 Wx 267/12

    Ergänzende Auslegung eines Erbvertrages: Berufung des Ehegatten des kinderlos …

    Denkbar ist schließlich, dass es sich bei dieser Formulierung lediglich um eine Standardformulierung handelt, der ein eher floskelhafter Charakter zu kommt (vgl. OLG Düsseldorf ZEV 2012, 662 ).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im …

    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.
  • KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Zu den Voraussetzungen der Annahme …

    Ist eine Person zum Erben eingesetzt, die - wie Frau xx - nicht Abkömmling des Erblassers ist, so kann grundsätzlich die gesetzliche Auslegungsregel § 2069 BGB weder direkt noch analog angewendet werden (siehe etwa Senat…, Beschluss vom 26. März 2021, 6 W 1/21, BeckRS 2021, 16980, Rn. 8 m.w.N.;… Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2012, 3 Wx 247/11, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die beteiligten Gerichte haben im Hinblick auf die Auslegung des Testaments vom 4. November 2010 unterschiedliche Standpunkte eingenommen; danach kann nach Ansicht des Senats nicht angenommen werden, die Billigkeit erfordere eine Kostenerstattung, weil es für einen Beteiligten schlechterdings nicht verständlich sei, dass er "gewonnen" habe und gleichwohl seine Anwaltskosten selbst zahlen solle (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2012, 3 Wx 247/11, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
    Dem Maß des Obsiegens und Unterliegens kommt auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. BGH NJW-RR 2016, 200, beck-online; OLG B., ErbR 2014, 391 [392]; NJW-RR 2012, 1357 = ZEV 2012, 662 [664]).
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