Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2012 - IV ZB 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nachlasspflegerberbestellung: Bedürfnis bei Beeinträchtigung eines Vertragserben durch Auswechslung des im Erbvertrag vorgesehenen Testamentsvollstreckers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1960 Abs 1 BGB, § 1960 Abs 2 BGB
Nachlasspflegerberbestellung: Bedürfnis bei Beeinträchtigung eines Vertragserben durch Auswechslung des im Erbvertrag vorgesehenen Testamentsvollstreckers - Wolters Kluwer
Anordnung einer Nachlasspflegschaft als vorläufige Maßnahme der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses zugunsten der endgültigen Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1960 Abs. 1; BGB § 1960 Abs. 2
Anordnung einer Nachlasspflegschaft als vorläufige Maßnahme der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses zugunsten der endgültigen Erben - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Austausch des Testamentsvollsteckers gegen erbvertragliche Festlegung kann Vertragserben beeinträchtigen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 72
- ZEV 2013, 39
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/09
Erbvertrag: Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische …
Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IV ZB 23/11
Rn. 6 c) Bei einer bindenden Festlegung eines Erblassers im Erbvertrag auf ein Familienmitglied im Kreis der Testamentsvollstrecker kann der Austausch des Testamentsvollsteckers ohne eine derartige familiäre Nähe eine Beeinträchtigung des Vertragserben bedeuten (Senatsurteil vom 6. April 2011 - IV ZR 232/09, BGHZ 189, 120 Rn. 32).
- BGH, 10.07.2013 - IV ZR 224/12
Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags
Die dagegen eingelegten Rechtsmittel hatten keinen Erfolg (Senatsbeschluss vom 13. September 2012 - IV ZB 23/11, ZEV 2013, 39).Deshalb ergeben sich im Streitfall revisible Rechtsfehler nicht bereits daraus, dass der Senat die vom Beschwerdegericht hinsichtlich der Anordnung der Nachlasspflegschaft vertretene abweichende Auslegung im Rechtsbeschwerdeverfahren unbeanstandet gelassen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. September 2012 - IV ZB 23/11, ZEV 2013, 39 Rn. 4;… vom 17. Juni 2012 - IV ZB 23/11, ZEV 2013, 36 Rn. 12).
- OLG München, 27.10.2025 - 33 Wx 219/25
Anordnung einer Nachlaßpflegschaft, Anordnung der Nachlaßpflegschaft, …
Rn. 7 1. Ein Erbe ist "unbekannt" im Sinne des § 1960 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn das Nachlassgericht keine Kenntnis hat, wer als Erbe berufen ist und es sich auch nicht ohne weitere Ermittlungen davon überzeugen kann, wer Erbe ist (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, IV ZB 23/11, NJW-RR 2013, 72;… Krätzschel in: Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, 12. Aufl. 2022, § 41 Rn. 8).
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