Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.07.2014 - I-15 W 208/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Geschäftswert, Erbschein
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
NK GNotKG § 40 Abs. 1, Kost O § 107 Abs. 3
Geschäftswert, Erbschein - Deutsches Notarinstitut
GNotKG § 40 Abs. 1; KostO § 107 Abs. 3
Unzulässige Beschränkung des Geschäftswertes im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NK GNotKG § 40 Abs. 1; Kost O § 107 Abs. 3
Geschäftswert des Erbscheinsverfahrens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Anwendung des GNotKG bei Berechnung des Geschäftswert der Erbscheinserteilung für Grundbuchberichtigung
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Wenn der Erbschein nur für die Grundbuchberichtigung benötigt wird, ist der Geschäftswert trotzdem nicht auf den Immobilienwert beschränkt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Anwendung des GNotKG bei Berechnung des Geschäftswert der Erbscheinserteilung für Grundbuchberichtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geschäftswert des Erbscheinsverfahrens
Verfahrensgang
- AG Münster - 31 VI 42/14
- OLG Hamm, 08.07.2014 - I-15 W 208/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 436
- ZEV 2014, 608
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.01.1997 - 1 BvR 424/94
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Geschäftswertfestsetzung für …
Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2014 - 15 W 208/14
Dies entspricht der herrschenden Auffassung und ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Rpfleger 1997, 320).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.04.2014 - I-2 Wx 92/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
GNotKG § 40 Abs. 1
Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des Geschäftswertes im Nachlassverfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Kostenberechnung für den Erbschein - Bestattungskosten können nicht abgezogen werden
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des Geschäftswertes im Nachlassverfahren
Verfahrensgang
- AG Bonn, 31.01.2014 - 35 VI 854/13
- OLG Köln, 04.04.2014 - I-2 Wx 92/14
Papierfundstellen
- FGPrax 2014, 180
- ZEV 2014, 608
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
Auslegung einer Testamentsformulierung
Somit können die sogenannten Erbfallschulden - also unter anderem auch Bestattungskosten (vgl. u.a. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13; OLG Köln, Beschluss vom 04.04.2014, Az. 2 Wx 92/14, jeweils zitiert nach juris) und Vermächtnisse - nicht mehr in Abzug gebracht werden. - OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13
Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im …
Anders als nach der früheren Regelung in der KostO können mithin Bestattungskosten, Pflichtteile und auch Vermächtnisse nicht mehr abgezogen werden, weil es sich dabei nämlich nicht um Erblasserschulden - also vom Erblasser noch zu Lebzeiten begründete Verbindlichkeiten - handelt (OLG Köln FGPrax 2014, 180; Zimmermann, FamRZ 2013, 1264, 1268). - OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14
Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; …
Wertmindernd sind daher nur Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die bereits gegenüber dem Erblasser bestanden, nicht dagegen etwa Vermächtnisse, Beerdigungskosten und Pflichtteile (Anschluss an OLG Köln, 4. April 2014, 2 Wx 92/14, ZEV 2014, 608; OLG Schleswig, 16. Oktober 2014, 3 Wx 104/13, FGPrax 2015, 93) (Rn.32).Abzugsfähig sind daher nur Erblasserschulden, d.h. bereits dem Erblasser gegenüber bestandene Verbindlichkeiten, nicht jedoch Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Pflichtteile, Auflagen oder Erbschaftsteuer (OLG Köln, ZEV 2014, 608; OLG Schleswig, FGPrax 2015, 93;… Korintenberg/Sikora, GNotKG 19. Aufl. § 40 Rn. 3;… Leipziger GNotKG/Zimmer § 40 Rn. 6 ff.;… NK-GK/Greipfl § 40 Rn. 7;… Pfeiffer in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG § 40 Rn. 3 f.).
- OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16
Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins
Maßgeblich ist daher gem. § 40 GNotKG der Wert des (gesamten) Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei nur vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten (Erblasserschulden gem. § 1967 Abs. 2 1. Alt. BGB), nicht aber Bestattungskosten, Pflichtteile und Vermächtnisse abgezogen werden können (Senat, Beschluss vom 04.04.2014 - 2 Wx 92/14, FGPrax 2014, 180; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93, 94). - OLG Frankfurt, 03.03.2015 - 20 W 380/13
Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im …
Anders als nach der früheren Regelung in der KostO können mithin Bestattungskosten hier nicht mehr abgezogen werden, weil es sich dabei nämlich nicht um Erblasserschulden handelt (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 -, juris; OLG Köln FGPrax 2014, 180). - OLG Hamm, 25.06.2015 - 15 W 212/15
Erbscheinverfahren - Wertfestsetzung bei Eintritt des Nacherbfalls
Nach § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG werden vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten abgezogen; abzugsfähig sind daher nur Erblasserschulden, d.h. bereits dem Erblasser gegenüber bestandene Verbindlichkeiten, nicht jedoch Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Pflichtteile, Auflagen oder Erbschaftsteuer (OLG Köln ZEV 2014, 608; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 11 Wx 123/14 -, Rn. 32, juris;… Korintenberg/Sikora, GNotKG 19. Aufl. § 40 Rn. 3).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".