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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - I-3 Wx 211/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10475
OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - I-3 Wx 211/17 (https://dejure.org/2018,10475)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2018 - I-3 Wx 211/17 (https://dejure.org/2018,10475)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2018 - I-3 Wx 211/17 (https://dejure.org/2018,10475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsauslegung - Bestimmung Vorerbschaft und Nacherbschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft und der Ernennung einer Ersatzperson als Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft und der Ernennung einer Ersatzperson als Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 131 VI 288/15
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - I-3 Wx 211/17

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 554
  • ZEV 2018, 660
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 3 Wx 211/17
    Erforderlich ist die Feststellung, dass der Erblasser bei Berücksichtigung der später eingetretenen Sachlage mutmaßlich die Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gewollt hätte (h.M.; Senat NJW-RR 2012, 302 ff. m.w.N.;… s. auch Palandt-Weidlich, aaO., § 2200 Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der …

    Ein wirksames Ersuchen kann nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut nur der "Erblasser in dem Testament" stellen (§ 2200 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660); Beteiligte eines solchen Verfahrens sind dann insbesondere die Erben, die zum Verfahren hinzugezogen werden können und auf ihren Antrag hinzugezogen werden müssen (§ 345 Abs. 3 FamFG).

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660;… Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2).

  • OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 16/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ernennung eines …

    Dies spricht gegen die Annahme eines mutmaßlichen Ersuchens der Erblasserin im Sinne von § 2200 BGB (vgl. ebenso: OLG Düsseldorf ZEV 2018, 660-663;… Palandt/Weidlich, BGB, 79. Auf. 2020, § 2200 Rn. 2).
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