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Rechtsprechung
   OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21 Kost   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3000
OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21 Kost (https://dejure.org/2022,3000)
OLG München, Entscheidung vom 16.02.2022 - 31 Wx 66/21 Kost (https://dejure.org/2022,3000)
OLG München, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 31 Wx 66/21 Kost (https://dejure.org/2022,3000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 80, § 81 Abs. 1 S. 1, § 82; GNotkG § 22 Abs. 1
    Auslegung einer Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 80 S. 1; FamFG § 82 ; ZPO § 91
    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Erbscheinsverfahren; Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen anderer Beteiligter; Erstattung außergerichtlicher Kosten

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslegung einer Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 791
  • FGPrax 2022, 137
  • FamRZ 2022, 1127
  • Rpfleger 2022, 331
  • ZEV 2022, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21

    Keine Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21
    Maßgebend für eine Auslegung der Kostenentscheidung kann aber allein der Wortlaut der Kostengrundentscheidung unter Heranziehung der (Entscheidungs) Gründe sein (vgl. dazu auch BGH NJW-RR 2021, 1003 ; OLG Nürnberg NJW-RR 2021, 1005;… Zöller/Herget ZPO 34. Auflage § 104 Rn. 21.16;… Hk-ZPO/Gierl 9. Auflage § 104 Rn. 6 m.w. N. jeweils zur Auslegung von Vergleichen).
  • OLG Hamm, 23.07.2019 - 25 W 146/19

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren ohne ausdrückliche Regelung …

    Auszug aus OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21
    Rn. 7 a) Das Oberlandesgericht Hamm legt den nicht näher begründeten Ausspruch über die kostenpflichtige Zurückweisung eines Erbscheinsantrages dahin aus, dass der unterlegene Antragsteller sowohl die Gerichtskosten als auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu tragen hat, wobei es maßgeblich darauf abstellt, dass nach § 80 S. 1 FamFG zu den Kosten sowohl die Gerichtskosten als auch die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten gehören (OLG Hamm FamRZ 2020, 279 f.).
  • BGH, 08.04.2021 - VII ZB 21/20

    Kostenfestsetzung: Kostenerstattung für Ortstermin bei Prozessvergleich mit …

    Auszug aus OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21
    Maßgebend für eine Auslegung der Kostenentscheidung kann aber allein der Wortlaut der Kostengrundentscheidung unter Heranziehung der (Entscheidungs) Gründe sein (vgl. dazu auch BGH NJW-RR 2021, 1003 ; OLG Nürnberg NJW-RR 2021, 1005;… Zöller/Herget ZPO 34. Auflage § 104 Rn. 21.16;… Hk-ZPO/Gierl 9. Auflage § 104 Rn. 6 m.w. N. jeweils zur Auslegung von Vergleichen).
  • OLG Köln, 21.08.2012 - 2 Wx 181/12

    Voraussetzungen der Kostenfestsetzung für oder gegen den …

    Auszug aus OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21
    Rn. 8 b) Demgegenüber vertreten sowohl das OLG Köln (FGPrax 2012, 282 ff.) als auch das OLG Düsseldorf (FGPrax 2021, 85) die Auffassung, dass eine solche Tenorierung lediglich eine Kostengrundentscheidung betreffend die Gerichtskosten darstellt, hingegen nicht eine Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen der übrigen Beteiligten anordnet, mit der Folge, dass die Entscheidung keine Grundlage für eine beantragte Festsetzung der außergerichtlichen Kosten sein kann.
  • OLG Koblenz, 21.09.2015 - 14 W 585/15

    Umsetzung der Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs im vereinfachten …

    Auszug aus OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21
    Mangels Anhalt in dem Wortlaut der Entscheidung ist aber ein solcher Rückgriff nicht möglich (vgl. auch OLG Koblenz NJW-RR 2016, 448).
  • BGH, 29.01.2025 - IV ZB 2/24

    Auslegung einer Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren hinsichtlich der …

    Der Tenor der Hauptsacheentscheidung ("Der Erbscheinsantrag […] wird kostenpflichtig zurückgewiesen.") verhält sich nicht zu den außergerichtlichen Aufwendungen des Beteiligten zu 2. Maßgebend für die daher erforderliche Auslegung ist der Wortlaut der Kostengrundentscheidung unter Heranziehung der Entscheidungsgründe (vgl. OLG München ZEV 2022, 285 Rn. 11; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. April 2021 - VII ZB 21/20, NJW-RR 2021, 1003 Rn. 12 zur Kostenregelung in einem Vergleich).

    Rn. 10 bb) Nach anderer Ansicht umfasst diese Tenorierung nicht die Erstattung außergerichtlicher Kosten, was vor allem mit den Besonderheiten des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie der nach § 81 Abs. 1 FamFG flexiblen Kostenverteilung im Wege einer Ermessensentscheidung begründet wird (vgl. OLG München ZEV 2022, 285 Rn. 9 ff., zu den "Kosten dieses Antrags", Rn. 12, mit zustimmender Anmerkung Kroiß, ZEV 2022, 287 f.;… OLG Düsseldorf ZEV 2021, 263 Rn. 9, 12;… OLG Köln FGPrax 2012, 282 [juris Rn. 12];… aus dem Schrifttum Gierl in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. § 352e FamFG Rn. 241;… Feskorn in Prütting/Helms, FamFG 6. Aufl. § 81 Rn. 8;… Mayr in jurisPK-BGB 10. Aufl. § 2353 Rn. 88;… M. Weber in BeckOK FamFG § 81 Rn. 11 [Stand: 1. Dezember 2024];… Zimmermann in Sternal, FamFG 21. Aufl. § 352e Rn. 102).

    § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG ermöglicht und gebietet vielmehr eine flexible Kostenverteilung (vgl. OLG München ZEV 2022, 285 Rn. 15;… OLG Düsseldorf ZEV 2021, 263 Rn. 12).

    Angesichts dieser Bedeutungsdifferenz ist insbesondere vor dem Hintergrund der Besonderheit der Kostenentscheidung nach Billigkeitsgesichtspunkten aus der schlichten Begriffsdefinition in § 80 Satz 1 FamFG kein konkreter Wille des Nachlassgerichts abzuleiten, mit der "Kostenpflicht" auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der übrigen Beteiligten anzuordnen (vgl. auch OLG München ZEV 2022, 285 Rn. 14).

  • BGH, 27.11.2024 - IV ZB 12/24

    Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beteiligten in einem …

    Rn. 9 aa) Zwar besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Uneinigkeit darüber, ob im Erbscheinsverfahren dem Ausspruch, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" werde oder der Antragsteller die "Kosten dieses Antrags" zu tragen habe, regelmäßig die Anordnung einer Erstattung außergerichtlicher Kosten zu entnehmen ist (…bejahend OLG Hamm ErbR 2019, 706 [juris Rn. 9, 15]; verneinend OLG München ZEV 2022, 285 Rn. 9 ff.;… OLG Düsseldorf ZEV 2021, 263 Rn. 9, 11-13;… vgl. OLG Köln FGPrax 2012, 282 [juris Rn. 12];… vgl. auch Prütting/Helms/Feskorn, FamFG 6. Aufl. § 81 Rn. 8;… Sternal/Weber, FamFG 21. Aufl. § 81 Rn. 8; Schneider, NJW-Spezial 2021, 189).

    Rn. 13 (3) Aus den von der Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (ZEV 2022, 285 Rn. 9 ff.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (…ZEV 2021, 263 Rn. 8 ff.) ergibt sich nichts anderes.

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2024 - 3 Wx 191/23

    Erbrecht - Kotenerstattungsanspruch für die Rechtsanwaltskosten bei …

    Rn. 25 Demgegenüber vertreten sowohl das OLG Köln (…Beschluss vom 21.08.2012, I - 2 Wx 181/12, Rn. 12, juris) als auch das OLG München (Beschluss vom 16.02.2022, 31 Wx 66/21, Rn. 8;… Beschluss vom 20.02.2012, 31 Wx 565/11, Rn. 4, 17, beide juris) sowie der Senat (Beschluss vom 13.01.2021, I - 3 Wx 205/20, juris) die Auffassung, dass eine solche Tenorierung lediglich eine Kostengrundentscheidung betreffend die Gerichtskosten darstellt, hingegen nicht eine Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen der übrigen Beteiligten anordnet, mit der Folge, dass die Entscheidung keine Grundlage für eine beantragte Festsetzung der außergerichtlichen Kosten sein kann.

    Aus der gesetzlichen Definition des Kostenbegriffs lässt sich vor dem Hintergrund der Besonderheiten der in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu treffenden Kostenentscheidung nicht der konkrete Wille des Nachlassrichters im Zeitpunkt der Entscheidung ableiten, nämlich, dass er bei der Fassung der Kostenentscheidung auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der übrigen Beteiligten anordnen wollte (OLG München, Beschluss vom 16.02.2022, 31 Wx 66/21, Rn. 14, juris; zustimmend Kroiß, ZEV 2022, 287, beck-online).

  • OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22

    Verfahren zur Einziehung eines erteilten Erbscheins Sofortige Beschwerde gegen …

    Er ist der Ansicht, die Kostengrundentscheidung des Senats erfasse nur die Gerichtskosten und verweist hierzu auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (3 Wx 205/20, Beschl. v. 13.1.2021 - BeckRS 2021, 1328), München (Beschl. v. 16.2.2022 - 31 Wx 66/21 -BeckRS 2022, 2245) und Frankfurt (Beschluss vom 28.9.2017 - 20 W 5/17 - BeckRS 2017, 153404).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2026 - 5 WF 169/25

    Kosten im Sinne von § 81 FamFG

    Fehlt es aber an einer hinreichend klaren Ermessensentscheidung des Gerichts zur Auferlegung der notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen auf einen anderen Beteiligten, verbleibt es dabei, dass diese von demjenigen zu tragen sind, bei dem sie angefallen sind (…vgl. BGH vom 23.04.2025 - IV ZB 18/24, FamRZ 2025, 1051 , juris Rn. 8 f. …und vom 29.01.2025 - IV ZB 2/24, FamRZ 2025, 622, juris Rn. 11;… Schleswig-Holsteinisches OLG vom 08.10.2025 - 9 W 95/25, juris Rn. 13;… OLG Düsseldorf vom 17.01.2024 - 3 Wx 191/23, FamRZ 2025, 293, juris Rn. 19; OLG München vom 16.02.2022 - 31 Wx 66/21, FamRZ 2022, 1127, juris Rn. 17;… a.A. OLG Hamm vom 23.07.2019 - 25 W 146/19, FamRZ 2020, 279, juris Rn. 9;… Brandenburgisches OLG vom 29.11.2022 - 3 W 120/22, juris Rn. 10; Schneider, Anm. zu BGH - IV ZB 2/24, NZFam 2025, 514).
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