Rechtsprechung
| LG Mannheim, 30.11.1981 - 24 O 114/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1982, 558
- ZIP 1983, 684
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94
Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen
In der Rechtsprechung (OLG Köln, ZIP 1982, 1424; LG Koblenz, ZIP 1982.165;… OLG Celle, Urt. v. 16. Juni 1993 - 9 U 115/91, nicht veröffentlicht; LG Mannheim, ZIP 1982, 558) und nach überwiegender Ansicht des Schrifttums (…Palandt/Heinrichs. BGB. 53. Aufl., §§ 23/24 AGBG, Rdn. 4;… Soergel/Stein, BGB, 12. Aufl., § 23 AGBG Rdn. 9;… Staudinger/Schlosser, BGB, 12. Aufl., § 23 AGBG Rdn. 6;… Schlegelberger/K. Schmidt a.a.O. § 230 Rdn. 81;… Erman/Werner. BGB, 9. Aufl., § 23 AGBG Rdn. 7;… Löwe/Graf v. Westphalen/Trinkner, AGBG, 2. Aufl., § 23 Rdn. 12;… Schlosser/Coester-Waltjen/Graba, AGBG, 1977, § 23 Rdn. 5;… Schlünder, AGB-Gesetz in Leitsätzen, 2. Aufl., § 23 Rdn. 9;… Grunewald, FS Semler, 1993, S. 179, 187;… Fastrich, Richterliche Inhaltskontrolle im Privatrecht, 1992, S. 231 f.;… vgl. ferner MüKo/Basedow. BGB, 3. Aufl., § 23 AGBG Rdn. 9, der das Erfordernis einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB für Verträge von Gesellschaften bejahen will, die nach ihrer Gründung einem breiten Publikum zum Beitritt offenstehen und deren Binnenstruktur nur in geringem Umfang durch zwingendes Recht festgelegt ist) wird generell auch die stille Gesellschaft unter die Bereichsausnahmeregelung nach § 23 Abs. 1 AGBG gestellt.
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