Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.02.1983 - 11 U 49/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1983, 677
- ZIP 1983, 931
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bremen, 13.03.1986 - 3 U 86/85
Anspruch eines rechtskräftig verurteilten Schuldners auf Unterlassung der …
Das Oberlandesgericht Hamm (ZIP 1983, 677, 679 f.), das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 85, 747 f.) und das Oberlandesgericht Hamburg (NJW 85, 749 f.) haben die Anwendbarkeit des § 826 BGB verneint, während das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 85, 744 f.), das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 85, 745 f.) und das Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 85, 2272 f.) - jeweils im Prozeßkostenhilfeverfahren - die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Titelerschleichung für hinreichend dargetan erachtet haben.Nach Auffassung des Senats liegen die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Titelerschleichung im Sinne des § 826 BGB vor, wenn eine Teilzahlungsbank in Kenntnis der Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages zur Titulierung ihres vermeintlichen Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehens das Mahnverfahren wählt, weil sie weiß, daß ihr Begehren im Klageverfahren wegen der Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages mit Sicherheit keinen Erfolg gehabt hätte, und sie damit rechnet - und auch damit rechnen kann -, daß sie im Mahnverfahren eine rechtskräftige Titulierung ihrer Forderung erreicht (im Ansatz ebenso: OLG Hamm ZIP 1983, 677, 679; OLG Stuttgart NJW 85, 2272).
- OLG Hamm, 17.10.1986 - 11 U 19/86 Der Senat hat sich bereits in früheren Entscheidungen der bereits erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen (s. zum Beispiel Senat ZIP 1983, 677, 678).
Die Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages hat - wie der Senat bereits früher für vergleichbare Fälle ausgesprochen hat (Senat ZIP 1983, 677, 679) - nicht zur Folge, daß auch der von der Beklagten erwirkte Vollstreckungsbescheid sittenwidrig ist; vielmehr ist der Titel rechtmäßig und auch in einem ordnungsgemäßen Verfahren zustandegekommen.
- OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 6 W 21/87 Diejenigen Fälle, in denen eine Durchbrechung der Rechtskraft abgelehnt worden sind, wären auch nach den vorstehend erläuterten Grundsätzen nicht anders zu entscheiden: Das Oberlandesgericht Köln [20. ZS] WM 1987, 121 für eine Überschreitung des Marktzinses um maximal 94%, und das Oberlandesgericht Hamm ZIP 1983, 677 für eine Überschreitung des Marktzinses von maximal 89%.
- OLG Hamm, 12.07.1985 - 11 W 64/84
Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem sachlich unrichtigen …
Der Senat hat die Voraussetzungen des § 826 BGB in früheren Entscheidungen bei ähnlichen Fallgestaltungen verneint (u.a. in ZIP 1983, 677).
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