Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.12.1983 - 9 U 43/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1984, 836
- BB 1984, 2146
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89
Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto
Eine Leistung der Einlage auf das im Debet geführte laufende Geschäftskonto der Gesellschaft verstößt im allgemeinen nur dann gegen das Gebot, die Einlagemittel zur freien Verfügung der Geschäftsführung zu leisten (§ 8 Abs. 2 GmbHG), wenn die Gesellschaft infolgedessen, insbesondere wegen gleichzeitiger Kündigung oder Rückführung des bisher eingeräumten Kreditrahmens auf den neuen Saldo, keine Möglichkeit erhält, über Mittel in entsprechender Höhe zu verfügen (…vgl. Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 7 Rdn. 34, 53;… Scholz/Winter, GmbHG, 7. Aufl., § 7 Rdn. 35 i. V. mit Rdn. 30;… Fischer/Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 12. Aufl., § 7 Rdn. 11; K. Schmidt, AG 1986, 106/110; Hommelhoff/Kleindiek, ZIP 1987, 477/491; Priester, DB 1987, 1473ff. ; OLG Frankfurt/M., ZIP 1984, 836/837; möglicherweise zu weitgehend OLG Hamm, GmbHR 1985, 326/327; vgl. auch Senatsurt. v. 24.9. 1990 -- II ZR 203/891 sind 1990, 1820). - BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89
Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft
Auch die Einzahlung auf diesem Konto als solche hätte nur dann gegen das Gebot der freien Verfügung der Geschäftsführung verstoßen, wenn die Beklagte selber den Betrag unmittelbar diesem Konto hätte gutschreiben lassen, so daß die Sparkasse die eingezahlten Mittel sofort ohne Einwirkungsmöglichkeit des Geschäftsführers mit dem Schuldsaldo verrechnet hätte und die Gesellschaft wegen gleichzeitiger Kündigung oder Rückführung des Kreditrahmens auf den neuen Saldo keine Möglichkeit besessen hätte, über Mittel in entsprechender Höhe frei zu verfügen (…vgl. Hachenburg/Ulmer aaO. § 7 Rdnr. 34, 53;… Scholz/Winter aaO. § 7 Rdnr. 35 i.V.m. Rdnr. 30;… Fischer/Lutter/Hommelhoff aaO. § 7 Rdnr. 11 und § 56 a Rdnr. 4; K. Schmidt, AG 1986, 106, 110; Hommelhoff/Kleindiek, ZIP 1987, 477, 491; Priester, DB 1987, 1473 ff.; OLG Frankfurt am Main ZIP 1984, 836, 837; im Ergebnis auch OLG Hamm GmbHR 1985, 326, 327 [OLG Hamm 05.12.1984 - 8 U 12/84]; siehe ferner OLG Düsseldorf WM 1984, 586, 597 f. und BGHZ 96, 231, 241 f.) [BGH 11.11.1985 - II ZR 109/84].
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