Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 16.09.1986 - 2 T 763/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1986, 1591
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag …
Das Landgericht ist deshalb mit seiner Begründung, die sich im Wesentlichen auf die sinngemäße Wiederholung des Gesetzestextes beschränkt, noch hinter dem zurückgeblieben, was als notwendige Begründung im Rahmen des § 121 KO angesehen worden ist (dazu: BVerfG, ZIP 1986, 1336; OLG Bremen, ZIP 1992, 1757; LG Stuttgart, ZIP 1986, 1591;… weitere Nachweise bei Lüke, in: Kübler/Prütting, InsO, § 99 Rz. 3 m. Fußn. 6). - OLG Bremen, 01.04.1992 - 2 W 22/92
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Vielmehr muß der Eingriff in das Grundrecht des Gemeinschuldners aus Artikel 10 GG dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (…h.M., vgl. Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 10. Aufl., § 121 Rdn. 1;… Uhlenbruck/Delhaes, Handbuch der Rechtspraxis, Konkurs- und Vergleichsverfahren, 5. Aufl., Rdn. 388;… Mohrbutter/Mohrbutter, Handbuch der Konkurs- und Vergleichsverwaltung, 6. Aufl., Rdn. 55; LG Stuttgart, ZIP 1986, 1591; i.E. auch LG Coburg, KTS 1972, 124;… ebenso für den Fall der Postbeschlagnahme: Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 99 Rdn. 12;… Rudolphi/Frisch/Rogall/Schüchter/Wolter, StPO, § 94 Rdn. 13 und § 99 Rdn. 4; KMR-StPO, § 99 Anm. 2); dieser Grundsatz erfordert es jedenfalls beim Widerspruch des Gemeinschuldners gegen die Postsperre (vgl. § 121 Abs. 2 KO) und bei einem bereits eine nähere Prüfung ermöglichenden Verfahrensstand (vgl. hierzu Uhlenbruck, RPflG 1984, 10, 11), unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles eine Abwägung zwischen dem Recht des Gemeinschuldners auf Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses einerseits und dem Interesse nicht nur der Gläubiger, sondern auch des Staates an einer den Konkurszweck sichernden Rechtspflege andererseits vorzunehmen und danach als unverhältnismäßig erscheinende Eingriffe in das Grundrecht des Gemeinschuldners zu vermeiden.
dejure.org
Übersicht LG Stuttgart
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.