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| BayObLG, 21.11.1985 - BReg. 3 Z 146/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 47
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 47
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesellschafter; Stimmrecht; Nichtgesellschafter; Geschäftsführer
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 713
- ZIP 1986, 303
- MDR 1986, 322
- DNotZ 1986, 373
- WM 1986, 226
- BB 1986, 484
- Rpfleger 1986, 97
- BayObLGZ 1985, 391
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.1976 - II ZR 115/75
Voraussetzungen für eine Vererbung von Geschäftsanteilen - Umfang der …
Auszug aus BayObLG, 21.11.1985 - BReg. 3 Z 146/85
Demgemäß kann auch im GmbH-Recht das Stimmrecht eines Gesellschafters von seinem durch den Anteilserwerb begründeten Mitverwaltungsrecht nicht derart abgespalten werden, daß es einem anderen, insbesondere einem Nichtgesellschafter übertragen wird, während die übrigen Mitverwaltungs- und sonstigen Beteiligungsrechte dem Inhaber des Geschäftsanteils verbleiben (…RG aaO.; BGH .. DB 1977, 342 ;… Baumbach/Hueck, GmbHG , 14. Auf., Rdn. 28 ..). - BGH, 15.12.1969 - II ZR 69/67
Zulässigkeit einer zur Nichtigkeit des Vertrages führenden ergänzenden …
Auszug aus BayObLG, 21.11.1985 - BReg. 3 Z 146/85
Es ist ein allgemeiner Grundsatz des Personenverbandsrechts, daß aus einer Mitgliedschaft fließende unübertragbare Verwaltungsrechte, wie das Stimmrecht, nicht von der Mitgliedschaft selbständig und von ihr losgelöst übertragen, somit "abgespalten« werden können (RGZ 132, 149/159; BGHZ .. 36, 292/293; BGH NJW 1970, 468 ). - RG, 31.03.1931 - II 222/30
1. Über satzungsmäßig gebundene Namensaktien im amtlichen Börsenhandel. 2. Sind …
Auszug aus BayObLG, 21.11.1985 - BReg. 3 Z 146/85
Es ist ein allgemeiner Grundsatz des Personenverbandsrechts, daß aus einer Mitgliedschaft fließende unübertragbare Verwaltungsrechte, wie das Stimmrecht, nicht von der Mitgliedschaft selbständig und von ihr losgelöst übertragen, somit "abgespalten« werden können (RGZ 132, 149/159; BGHZ .. 36, 292/293; BGH NJW 1970, 468 ).
- OLG Celle, 15.11.2006 - 9 U 59/06
Ausübung des Stimmrechts in einer GmbH durch einen Nichtgesellschafter; …
Der Gesetzgeber hat die Handlungsform der Legitimationsübertragung in § 129 Abs. 3 AktG für die Aktiengesellschaft anerkannt (…ebenso für die GmbH Roth in Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl. 2005, § 47 Rdnr. 19;… Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner, GmbHG 4. Aufl. 2002, § 47 Rdnr. 27;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 47 Rdnr. 2;… a.A. Scholz/K. Schmidt, GmbHG, § 47 Rdnr. 21 m.w.N.; offengelassen von BayObLG ZIP 1986, 303, 306; OLG Hamburg ZIP 1989, 298, 300). - BayObLG, 29.10.1992 - 3Z BR 38/92
Widersprüche durch eine Satzungsänderung
Auch hier greift der Grund für die selbständige Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht ein, dass nämlich die hierbei zu beurteilende Satzungsbestimmung Regelungen für den künftigen Mitgliederbestand enthält und sich somit an einen unbestimmten Kreis von Gesellschaftern wendet, sofern die Satzungsänderung im Handelsregister eingetragen wird (BayObLGZ 1985, 391/393).
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