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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2376
OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85 (https://dejure.org/1986,2376)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.1986 - 8 U 298/85 (https://dejure.org/1986,2376)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 1986 - 8 U 298/85 (https://dejure.org/1986,2376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dienstvergütung des Geschäftsführers eines insolventen Unternehmens für die Zeit nach Eröffnung des Konkurses; Geltendmachung einer Konkursforderung gegen den Konkursverwalter; Wirksamkeit der Kündigung eines Geschäftsführers nach der Konkurseröffnung; Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85
    Dieses Gesetz findet nach einhelliger Auffassung keine Anwendung auf die Organe juristischer Personen, namentlich den Geschäftsführer einer GmbH, da er nicht als Arbeitnehmer i.S. dieser arbeitsrechtlichen Schutzvorschrift gilt (vgl. BGH DB 1978, 878, 879;… Wilrodt/Neumann, SchwerbhG, 6. Aufl., § 6 Rn 25, 26, 47;… Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 14. Aufl., § 35 Rn 97, 99).

    Dem KO-Verwalter ist es im Regelfall zuzumuten, die Bezüge bis zum Vertragsauslauf nach der gesetzlichen Kündigungsfrist zu zahlen (BGH WM 1978, 319).

  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85
    Soweit der Beklagte festgestellt wissen will, daß die Kündigung den Dienstvertrag des Klägers fristlos zum 02.07.1984 beendet hat, handelt es sich um eine Zwischenfeststellungsklage i.S. des § 256 II ZPO, die ohne die besonderen Voraussetzungen des § 530 ZPO auch mit Stellung eines Antrags erst in der Berufungsinstanz ohne weiteres zulässig ist (BGHZ 53, 92 f).
  • BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78

    Dienstverhältnis des Alleingesellschafter-Geschältsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85
    Selbst für den Alleingesellschafter hält der BGH die Anwendung des § 22 KO auf das Dienstverhältnis des Geschäftsführers für zulässig (BGHZ 75, 209, 211).
  • LG Bielefeld, 22.10.1980 - 3 T 401/80
    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85
    Von der Rechtsprechung anerkannt ist diese Analogie für den Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls dann, wenn dieser an der GmbH nicht beteiligt ist, da er dem Arbeitnehmer vergleichbar wirtschaftlich abhängig sei (BGH ZIP 1981, 368); der Gesetzgeber habe mit dem ersten arbeitsrechtlichen Bereinigungsgesetz nicht beabsichtigt, die bis dahin dem § 622 BGB unterworfenen Anstellungsverhältnisse der Geschäftsführer einer GmbH neu zu regeln, sondern das Recht der Kündigung von Arbeitsverhältnissen zu vereinheitlichen und zu bereinigen.
  • RG, 10.07.1903 - III 108/03

    Ordentliches Civilgericht, oder Gewerbegericht?

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85
    Das ist bei einem Dienstverhältnis der Fall, wenn Kündigungsfristen einzuhalten sind, solange das Dienstverhältnis besteht und nicht etwa fristlos oder gem. § 22 KO wirksam beendet worden ist (RGZ 55, 265).
  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 8 U 156/99

    Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter

    Der Senat hält an seiner zu § 22 KO entwickelten Rechtsprechung auch in Anwendung des § 113 InsO fest, wonach der Insolvenzverwalter das Dienstverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers nur durch Kündigung nach § 113 InsO beenden kann (zur Rechtsprechung zu § 22 KO vgl. Senat ZIP 1987, 121; 1992, 418 - Die eingelegte Revision ist zurückgenommen worden. -) Die von dem Beklagten gegen diese Auffassung vorgetragenen Gesichtspunkte entsprechen denjenigen, die in der bisherigen Diskussion (vgl. Heilmann, ZIP 1908, 344; Timm, ZIP 1981, 10; derselbe, ZIP 1987, 69) vorgetragen wurden.
  • OLG Hamm, 27.01.1992 - 8 U 200/91

    Gesellschaftsrecht; Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers im Konkurs

    Dieser Entscheidung ist der Senat in einem Urteil vom 2.6.1986, veröffentlicht in ZIP 1987, 121, gefolgt und hält auch in vorliegendem Fall an der dort vertretenen Auffassung fest.
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