Rechtsprechung
| LG Dresden, 08.07.1993 - 4 O 1783/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812; GesO § 13; KO § 59 Abs. 1 Nr. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1993, 1269
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95
Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer …
Entgegen der Ansicht des LG Dresden (ZIP 1993, 1269) kann daraus nicht abgeleitet werden, daß der Bereicherungsgläubiger seinen Anspruch nur als einfache Gesamtvollstreckungsforderung geltend machen darf. - OLG Dresden, 22.03.1996 - 13 U 1443/95
Reichweite des Pfandrechts bei Auszahlung einer gepfändeten Forderung
Es ist aber weitgehend anerkannt, daß in solchen Fällen trotz des Wortlautes von § 13 Abs. 1 Nr. 1 GesO , der dem entgegenzustehen scheint, ein solcher (Bereicherungs-)Anspruch gleichsam als Ersatz für eine analoge Anwendung des § 46 KO vorab durch den Verwalter zu befriedigen ist (s. o. I.2.b) aa) m.w.N.; ebenso allgemein LG Meiningen ZIP 1995, 1690 = EWiR § 13 GesO 1/95 885 m. Anm. Pape; a.A. allgemein LG Mönchengladbach ZIP 1995, 1840 f., das mit seiner dortigen Begründung aber auch eine Analogie zu § 46 KO bzw. § 48 InsO konsequenterweise verneinen müßte, sowie LG Dresden ZIP 1993, 1269 = EWiR 1993, 985 mit Anm. Grunsky, betr.
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