Rechtsprechung
| BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage (§ 7 Abs 1 Satz 3 Nr 5 BetrAVG aF
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Versorgungszusage - Wirtschaftliche Notlage - Anforderungen an einen Sanierungsplan - Verteilung der Sanierungslasten - Unternehmenskrise - Konzerngebundenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 (a.F.) § 31 (n.F.)
Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage und Einstandspflicht des PSV - zeitlicher Geltungsbereich des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a.F.; Anforderungen an einen ausgewogenen Sanierungsplan des notleidenden Versorgungsschuldners - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 10.09.1999 - 15 Ca 11137/98
- LAG Köln, 09.05.2000 - 9 Sa 1485/99
- BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
Papierfundstellen
- ZIP 1993, 1330
- ZIP 2001, 1886
- NZA 2001, 1306
- BB 2001, 1687
- DB 2001, 1787
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage
Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners und dessen aktive Arbeitnehmer an den Sanierungslasten zu beteiligen (Bestätigung von BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 340 ff.).Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners einschließlich der aktiven Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch die Sanierung erhalten werden sollen, an den Sanierungslasten zu beteiligen (vgl. hierzu zuletzt umfassend BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 340 ff.).
- LAG Köln, 09.05.2000 - 9 Sa 1485/99
Widerruf von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage; Eintritt des …
Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
3 AZR 402/00 9 Sa 1485/99.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2000 - 9 Sa 1485/99 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71
Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt
Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
Bereits vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes hat der Senat einen solchen Eingriff des Versorgungsschuldners in bestehende Versorgungsansprüche unter besonderen Umständen entgegen den allgemein geltenden zivilrechtlichen Regeln auf Grund von Eigentümlichkeiten des Arbeitslebens in Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage für zulässig gehalten (BAG 10. Dezember 1972 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63, 71).
- BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02
Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage
Der Senat hatte bisher noch nicht abschließend zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt vom Eintritt eines Sicherungsfalles auszugehen ist (vgl. 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64, zu I der Gründe mwN).Voraussetzung des Verweigerungsrechts war nach dieser Rechtsprechung weiter, daß der Arbeitgeber zuvor eine sachverständige Betriebsanalyse hatte erstellen lassen, welche die Notlage und deren Ursachen feststellte, und einen Sanierungsplan ausgearbeitet hatte, der die erforderlichen Einschränkungen gerecht zwischen Arbeitgeber, aktiven Arbeitnehmern und Pensionären verteilte (10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63, 71 f.; so auch noch nach Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes, zuletzt 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64).
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06
Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von …
Auch nach der früheren Rechtslage kam ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage nur in Betracht, wenn ein Sanierungsplan vorlag, der geeignete Wege zur Überwindung der Unternehmenskrise aufzeigte (vgl. BAG 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64, zu II 1 der Gründe). - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06
Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage
Auch nach der früheren Rechtslage kam ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage nur in Betracht, wenn ein Sanierungsplan vorlag, der geeignete Wege zur Überwindung der Unternehmenskrise aufzeigte (vgl. BAG 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64, zu II 1 der Gründe).
- BFH, 15.09.2004 - I R 62/03
Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente - …
Zwar lässt sich ihnen entgegenhalten, dass es der Klägerin unbeschadet des Leistungsvorbehalts in der Pensionsordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage kaum möglich gewesen wäre, die Zahlung des versprochenen Ruhegeldes zu verweigern (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteile vom 10. Dezember 1971 3 AZR 190/71, BAGE 24, 63, 71 f.; vom 24. April 2001 3 AZR 402/00, DB 2001, 1787; vom 17. Juni 2003 3 AZR 396/02, DB 2004, 324, m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
So führt die Rechtsprechung dazu aus (BAG vom 17.08.1999, 3 ABR 55/98, AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, BAG vom 24.04.2001, 3 AZR 402/00, BB 2001, 1687), dass der Arbeitgeber darzulegen habe, inwieweit die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung auf Grund der eingetretenen wirtschaftlichen Situation verhältnismäßig waren. - LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 1 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurden (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind. - LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 2 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurde (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind. - LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98
Betriebsrente
"Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners einschließlich der aktiven Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch die Sanierung erhalten werden sollen, an den Sanierungslasten zu beteiligen" (zuletzt Urteil vom 24.04.2001, 3 AZR 402/00 unter Bezug auf das Urteil vom 16.03.1993, 3 AZR 299/92, BAGE 72, 329, 340 ff.). - LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
So führt die Rechtsprechung dazu aus (BAG vom 17.08.1999, 3 ABR 55/98, AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, BAG vom 24.04.2001, 3 AZR 402/00, BB 2001, 1687), dass der Arbeitgeber darzulegen habe, inwieweit die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung auf Grund der eingetretenen wirtschaftlichen Situation verhältnismäßig waren. - LAG Köln, 19.04.2007 - 10 Sa 692/06
Versorgungszusage; Anwartschaftszuwächse; Widerrufsvorbehalte; wirtschaftliche …
Aus diesem muss hervorgehen, dass die Lasten gerecht verteilt sind und eine Überwindung der Krise erreicht werden kann ( vgl. u. a. BAG, Urteil v. 24.4.2001 - 3 AZR 402/00- , BAG, Urteil v. 18.4.1989 - 3 AZR 688/87- AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung ).
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Rechtsprechung
| BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wideruf - Versorgungszusage - Wirtschaftliche Notlage - Konzernobergesellschaft - Sanierung - Betriebsübernahme - Versorgungslast - Versorgungsschuld - Konzern
- archive.org
- rechtsportal.de
Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 27.09.1991 - 10b Ca 7544/90
- LAG Köln, 21.05.1992 - 5 Sa 105/92
- BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Papierfundstellen
- BAGE 72, 329
- ZIP 1993, 1330
- MDR 1994, 179
- NZA 1993, 941
- VersR 1993, 1509
- BB 1993, 2090
- DB 1993, 1927
- JR 1994, 88
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (16)
- BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 371/76
Widerruf von Versorgungszusagen - Wirtschaftliche Schwierigkeiten - …
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Die wirtschaftliche Notlage muß durch die Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darstellung ihrer Ursachen belegt werden; es muß ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligten vorsieht (ständige Rechtsprechung des Senats, BAGE 24, 63 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 29, 169 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 26. November 1985, BAGE 50, 210, 218 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 26. April 1988, BAGE 58, 167, 173 ff. [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu III der Gründe; vgl. im übrigen die Nachweise bei Blomeyer/Otto, BetrAVG, Vorbem. § 7 Rz 72).b) Die Erwägungen des Berufungsgerichts verdienen nur im Ausgangspunkt Zustimmung, nicht im Ergebnis: Es trifft zu, daß der Kapitaleigner grundsätzlich nicht verpflichtet ist, ein Unternehmen zu sanieren, also weiteres Kapital einzusetzen (BAG Urteil vom 18. Mai 1977, BAGE 29, 169, 176 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 3 b der Gründe;… zustimmend Lutter/Timm, ZGR 1983, 269, 285 und Windbichler, aaO, S. 239).
Ein endgültiger Widerruf kommt nur dann in Betracht, wenn auch die sanierte Kapitalgesellschaft auf Dauer unfähig bleibt, die vollen Sanierungslasten zu tragen (BAGE 29, 169, 177 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 1 a der Gründe).
- BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90
Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern - …
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Voraussetzung der Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau - und BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG und BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 165/91 - TBB - ZIP 1993, 589).Zunächst gilt ganz allgemein, daß die konzernrechtlichen Haftungsregelungen keine Anwendung finden und demgemäß das herrschende Unternehmen nicht für Verluste einzustehen hat, wenn bei deren Entstehung das Konzerninteresse keine Rolle gespielt hat (BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - AP Nr. 1 zu § 303 AktG, zu 2 c bb der Gründe; Urteil des Senats vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 242/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 4 der Gründe).
- BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91
Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts und der erkennende Senat haben diese Haftungsgrundsätze übernommen (Urteile vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972 und vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 242/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Zunächst gilt ganz allgemein, daß die konzernrechtlichen Haftungsregelungen keine Anwendung finden und demgemäß das herrschende Unternehmen nicht für Verluste einzustehen hat, wenn bei deren Entstehung das Konzerninteresse keine Rolle gespielt hat (BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - AP Nr. 1 zu § 303 AktG, zu 2 c bb der Gründe; Urteil des Senats vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 242/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 4 der Gründe).
- BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85
Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Die gegen diese Rechtsprechung erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken hat der Senat ausdrücklich zurückgewiesen (Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 b der Gründe).Nach der Größe des Betriebes und den Umständen des Einzelfalls kann auch ein Sanierungskonzept, an das geringere Anforderungen zu stellen sind, ausreichen (Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu III der Gründe).
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Voraussetzung der Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau - und BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG und BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 165/91 - TBB - ZIP 1993, 589). - BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91
Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Voraussetzung der Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau - und BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG und BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 165/91 - TBB - ZIP 1993, 589). - BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Voraussetzung der Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau - und BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG und BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 165/91 - TBB - ZIP 1993, 589). - BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91
Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Seit dem Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der VwGO vom 17. Dezember 1990, BGBl. I S. 2809) ist das Verhältnis zwischen den Gerichten für Arbeitssachen und den ordentlichen Gerichten als eine Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu beurteilen (BAG Urteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979, zu II 1 a bb der Gründe). - BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Auch bei dem Widerruf von Versorgungszusagen im Rahmen der Altersversorgung über eine Unterstützungskasse hat der Senat hinsichtlich der Beurteilung der Gründe auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns dann abgestellt, wenn das Trägerunternehmen mit seiner wirtschaftlichen Betätigung in einen Konzern eingebunden und speziell auf die Bedürfnisse des Konzerns zugeschnitten ist (Urteil vom 18. April 1989, BAGE 61, 273, 282 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 3 b der Gründe). - BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Ferner hat der Senat diese konzernrechtlichen Haftungsregeln im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Konzernunternehmens bei der Anpassung von Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG berücksichtigt (Urteil vom 28. April 1992, 3 AZR 244/91 = AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG). - BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG
- BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente …
- BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71
Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt
- BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Insolvenzschutz bei unwirksamen
- BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84
Berechnung des Altersruhegeldese aus der Pensionskasse - Stillschweigende …
- BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78
Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung …
Allerdings hat § 303 AktG für den Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG Bedeutung erlangt (BAGE 61, 273 [282]; BAG, Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - ZIP 1993, 1330 [1333]).In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich auf die "zeitlich unbegrenzte Übernahmepflicht des PSV" hingewiesen (Urteil vom 16. März 1993, aaO.).
- BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
Betriebsrentenanpassung im Konzern
Diese Wertung wirkt sich auch aus, wenn es darum geht, ob die Voraussetzungen für ein Eingreifen des gesetzlichen Insolvenzschutzes nach § 7 BetrAVG bestehen (vgl. hierzu BAGE 61, 273 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage (§ 7 Abs 1 Satz 3 Nr 5 BetrAVG aF
Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners und dessen aktive Arbeitnehmer an den Sanierungslasten zu beteiligen (Bestätigung von BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 340 ff.).Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners einschließlich der aktiven Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch die Sanierung erhalten werden sollen, an den Sanierungslasten zu beteiligen (vgl. hierzu zuletzt umfassend BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 340 ff.).
- OLG Stuttgart, 14.01.1998 - 20 U 93/97
Auslegung einer vertraglichen Pensionszusage; Kürzung zu zahlender Bezüge wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94
Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung
Derartige Veränderungen wirken sich erst auf die nächste Anpassungsprüfung aus oder können ausnahmsweise zu einem Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage berechtigen (zu den Widerrufsvoraussetzungen vgl. u. a. BAGE 72, 329 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf). - BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung - …
Auf die wirtschaftliche Lage des den Konzern beherrschenden Unternehmens kann es aber dann nicht ankommen, wenn das Konzerninteresse bei der Entstehung der Verluste keine Rolle gespielt hat (Urteil des Senats vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - OLG Stuttgart, 01.07.1998 - 20 U 9/98
Anspruch eines Vorstandsvorsitzenden auf vorzeitige Alterspension; Auslegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92
Abwendung eines Konkurses durch ein gerichtliches Vergleichsverfahren nach …
Allerdings hat § 303 AktG für den Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG Bedeutung erlangt (BAGE 61, 273 [BAG 18.04.1989 - 3 AZR 299/87]; BAG, Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - ZIP 1993, 1330 ).In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich auf die "zeitlich unbegrenzte Übernahmepflicht des PSV" hingewiesen (Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.).
- BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe). - LAG Hessen, 04.03.2009 - 8 Sa 968/08
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Gesamtzusage - Kein …
Ferner musste einen Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligten vorsieht (BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf). - BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95
Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen …
- BAG, 24.11.1998 - 3 AZR 423/97
Versicherungsmißbrauch bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98
Betriebsrente
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern
- BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern
- LAG Köln, 21.08.2001 - 13 (8) Sa 14/01
Betriebsrente; Widerruf der Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; …
- LAG Köln, 25.08.1998 - 13 Sa 194/98
GeSchäftsgrundlage, Aufhebungsvertrag, Widerruf, wirtschaftliche Notlage, …
- LAG Köln, 21.08.2001 - 13 (10) Sa 1222/00
Betriebsrente; Widerruf der Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; …
- LAG Köln, 25.08.1998 - 13 (4) Sa 393/98
Widerruf eines Versorgungversprechens wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; …
- LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Widerruf einer …
- LAG Köln, 09.02.1999 - 13 (3) Sa 1162/98
Auslegung; Betriebliche Altersversorgung Essener Verband; Gruppenbetrag; …
- LAG Köln, 26.09.1995 - 1 Sa 428/95
Zwischenfinanzierungszinsen: Erstattungspflicht des Pensionssicherungsvereins
- LAG Hamburg, 12.06.2001 - 3 Sa 14/00
Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer vom Arbeitgeber …
- LAG Köln, 09.05.2000 - 9 Sa 1485/99
Widerruf von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage; Eintritt des …
- LAG Köln, 09.02.1999 - 13 (5) Sa 1164/98
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung; Zusage einer betriebliche …
- LAG Köln, 09.02.1999 - 13 (4) Sa 1163/98
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung; Zusage einer betriebliche …
- LAG Nürnberg, 24.08.1999 - 6 Sa 713/98
Betriebliche Altersversorgung: Rentenanpassung - Zusage von Mindesterhöhungen …
- LAG Hessen, 15.12.1994 - 12 (11) Sa 311/94
Anspruch auf Zahlung von Jahresproduktrabattzahlungen; Personalrabatte …
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Anspruch auf …
- LAG Köln, 14.09.1999 - 13 (5) Sa 140/99
Auslegung; Betriebliche Altersversorgung Essener Verband; Gruppenbetrag; …
- LAG Köln, 23.11.1999 - 13 Sa 842/99
Auslegung eines Aufhebungsvertrag mit hypothetischer Anwartschaftsberechnung …
- LAG Köln, 22.09.1998 - 13 (4) Sa 198/98
Betriebsrentenzusage (dynamische Versorgungszusage); Auslegung eines …
- LAG Hessen, 27.02.2002 - 8 Sa 718/01
Betriebliche Altersversorgung; Ablösende Betriebsvereinbarung; Eingriff in …
- LAG Köln, 14.09.1999 - 13 (11) Sa 278/99
Auslegung der in einem Aufhebungsvertrag enthaltenen Regelungen über eine …
- LAG Köln, 14.09.1999 - 13 (11) Sa 1635/98
Auslegung der in einem Aufhebungsvertrag enthaltenen Regelungen über eine …
- BAG, 17.07.1996 - 5 AS 31/95
Voraussetzungen für die Bestimmung eines örtlich zuständigen Arbeitsgerichts …
- BAG, 17.07.1996 - 5 AS 29/95
Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen - Voraussetzungen für die Bestimmung …
- BAG, 17.07.1996 - 5 AS 33/95
Örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts bei Vorliegen einer …
- OLG Köln, 23.05.1996 - 14 U 5/95
- LAG Köln, 14.09.1999 - 13 (4) Sa 321/99
Auslegung der in einem Aufhebungsvertrag enthaltenen Regelungen über eine …
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