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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.09.1993 - 2 W 152/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5190
OLG Köln, 27.09.1993 - 2 W 152/93 (https://dejure.org/1993,5190)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.1993 - 2 W 152/93 (https://dejure.org/1993,5190)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 1993 - 2 W 152/93 (https://dejure.org/1993,5190)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KO § 73, § 105, § 109

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1723
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Für das Verfahren nach der Konkursordnung ist allgemein anerkannt, daß die Zulassung des Konkursantrages und der Übergang in das Hauptprüfungsverfahren (§ 105 Abs. 2 KO) keine beschwerdefähigen Entscheidungen sind (vgl. Senat, ZIP 1993, 1723; KG KTS 1960, 61; KG KTS 1963, 111; OLG Hamburg, SeuffA 45, Nr. 156; OLG Nürnberg, LZ 1922, Sp. 268;… Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. 1997, § 73 KO, Anm. 1;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994, § 105, Rdn. 4).

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß eine förmliche Entscheidung über die Zulassung des Konkursantrages nicht erforderlich und der Schuldner zudem erst dann beschwert ist, wenn das Konkursgericht seine Einwendungen gegen die Konkurseröffnung verwirft und den Eröffnungsbeschluß erläßt (vgl. Senat, ZIP 1993, 1723; KG KTS 1963, 111 [112]), gegen den der Gemeinschuldner nach der ausdrücklichen Regelung des § 109 KO die sofortige Beschwerde einlegen kann.

  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 11/00

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Für das Verfahren nach der Konkursordnung ist allgemein anerkannt, daß die Zulassung des Konkursantrages und der Übergang in das Hauptprüfungsverfahren (§ 105 Abs. 2 KO) keine beschwerdefähigen Entscheidungen sind (vgl. Senat, ZIP 1993, 1723; KG KTS 1960, 61; KG KTS 1963, 111; OLG Hamburg, SeuffA 45, Nr. 156; OLG Nürnberg, LZ 1922, Sp. 268;… Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. 1997, § 73 KO, Anm. 1;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994, § 105, Rdn. 4).

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß eine förmliche Entscheidung über die Zulassung des Konkursantrages nicht erforderlich und der Schuldner zudem erst dann beschwert ist, wenn das Konkursgericht seine Einwendungen gegen die Konkurseröffnung verwirft und den Eröffnungsbeschluß erläßt (vgl. Senat, ZIP 1993, 1723; KG KTS 1963, 111 [112]), gegen den der Gemeinschuldner nach der ausdrücklichen Regelung des § 109 KO die sofortige Beschwerde einlegen kann.

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 225/99

    Beschwerde im Eröffnungsverfahren

    Für das Verfahren nach der Konkursordnung ist allgemein anerkannt, daß die Zulassung des Konkursantrages und der Übergang in das Hauptprüfungsverfahren (§ 105 Abs. 2 KO) keine beschwerdefähigen Entscheidungen sind (vgl. Senat, ZIP 1993, 1723; KG KTS 1960, 61; KG KTS 1963, 111; OLG Hamburg, SeuffA 45, Nr. 156; OLG Nürnberg, LZ 1922, Sp. 268;… Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. 1997, § 73 KO, Anm. 1;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994, § 105, Rdn. 4).

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß eine förmliche Entscheidung über die Zulassung des Konkursantrages nicht erforderlich und der Schuldner zudem erst dann beschwert ist, wenn das Konkursgericht seine Einwendungen gegen die Konkurseröffnung verwirft und den Eröffnungsbeschluß erläßt (vgl. Senat, ZIP 1993, 1723; KG KTS 1963, 111 [112]), gegen den der Gemeinschuldner nach der ausdrücklichen Regelung des § 109 KO die sofortige Beschwerde einlegen kann.

  • OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 231/00
    Für das Verfahren nach der Konkursordnung ist allgemein anerkannt, dass die Zulassung des Konkursantrages und der Übergang in das Hauptprüfungsverfahren (§ 105 Abs. 2 KO) keine beschwerdefähigen Entscheidungen sind (vgl. Senat, ZIP 1993, 1723; KG KTS 1960, 61; KG KTS 1963, 111; OLG Hamburg, SeuffA 45, Nr. 156; OLG Nürnberg, LZ 1922, Sp. 268;… Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. 1997, § 73 KO, Anm. 1;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994, § 105, Rdn. 4).

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass eine förmliche Entscheidung über die Zulassung des Konkursantrages nicht erforderlich und der Schuldner zudem erst dann beschwert ist, wenn das Konkursgericht seine Einwendungen gegen die Konkurseröffnung verwirft und den Eröffnungsbeschluss erläßt (vgl. Senat, ZIP 1993, 1723; KG KTS 1963, 111 [112]), gegen den der Gemeinschuldner nach der ausdrücklichen Regelung des § 109 KO die sofortige Beschwerde einlegen kann.

  • OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines …

    Derartige bloß vorbereitende Maßnahmen sind aber schon vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung als nicht anfechtbar angesehen worden, weil sie noch keine Entscheidungen des Gerichts darstellen, sondern diese nur vorbereiten (dazu KG, KTS 1960, 61; KG, KTS 1963, 111; OLG Köln, ZIP 1993, 1723; OLG Köln, ZInsO 2000, 104;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 105 Rz. 4;… Pape in: Kübler/Prütting, InsO § 25 Rz. 5/5a;… § 34 Rz. 7 a/b).
  • OLG Köln, 08.03.1995 - 2 W 42/95

    Titel gegen Firma und deren Inhaber - Zwangsvollstreckung, Titel

    Denn die Zulassung des Konkursantrags und der Übergang in das Hauptprüfungsverfahren nach § 105 Abs. 2 KO stellen keine beschwerdefähigen Entscheidungen dar (Senat ZIP 1993, 1723 = OLG-Report Köln 1993, 358 = KTS 1994, 77 mit weiteren Nachweisen).
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