Rechtsprechung
| OLG Celle, 31.05.1994 - 14 W 17/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1994, 1197
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hamm, 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97
Kostentragungspflicht bei Konkursfestsstellungsklage nach vorläufigem Bestreiten …
Wenn der Gläubiger vor der Aufnahme bei ihm keine Rückfrage hält und sich nicht nochmals über dessen Haltung zu den angemeldeten Forderungen vergewissert, dann hat der Konkursverwalter keinen Anlaß zur Aufnahme eines Rechtsstreits im Sinne von § 93 ZPO gegeben (…LAG Hamm v. 06.03.2001, aaO. im Anschluß an OLG Karlsruhe v. 10.05.1989 - 11 W 63/89, KTS 1989, 718, 720 = ZIP 1989, 791; OLG Düsseldorf v. 11.03.1994 - 17 W 1/94, ZIP 1994, 638 ; OLG Hamm v. 24.05.1994 - 21 W 26/93, KTS 1995, 56 = ZIP 1994, 1547, 1548; OLG Celle v. 31.05.1994 - 14 W 17/94, OLGR C1xxx 1994, 267, 268 = ZIP 1994, 1197, 1198; zust. Feuerborn, EWiR 1994, 1043, 1044; Godau-Schüttke, EWiR 1994, 477, 478). - OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08
Insolvenzverfahren: Pflicht des Insolvenzverwalters zum Hinweis auf eine …
Rn. 12 Eine Klagveranlassung ist aber zum anderen auch dann zu verneinen, wenn der Gläubiger eine offensichtlich unsubstantiierte Forderung anmeldet und das Bestreiten des Insolvenzverwalters im Hinblick darauf erfolgt, dass er den Rechtsgrund der angemeldeten Forderung mangels Tatsachenvortrags und/oder Vorlage ausreichender Nachweise nicht überprüfen kann (noch zu § 139 KO: OLG Dresden ZIP 1997, 327; OLG Celle ZIP 1994, 1197 f.;… Frankfurter Komm.-Kießner, 4. Aufl. 2006, § 174 InsO Rz. 18;… Kübler/Prütting, Stand 1998, § 179 InsO Rz. 8). - OLG Frankfurt, 25.03.2003 - 13 W 2/03
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis des den Rechtsstreit aufnehmenden …
Anders als in der vorzitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Gelle vom 27.02.1985 und auch anders als in einer weiteren Entscheidung des OLG Gelle vom 31.05.1994 (abgedruckt in ZIP 1994 S. 1197) geht es vorliegend nicht um den Nachweis von in Rechnung gestellten Werklohnforderungen und damit auch um die nachvollziehbare Darlegung von erbrachten Leistungen, sondern um den Vorwurf des Klägers, die Insolvenzschuldnerin sei ihren ihm gegenüber bestehenden Aufklärungs- und Beratungspflichten bei zwei Geldanlagen nicht ordnungsgemäß nachgekommen. - OLG Stuttgart, 16.08.2024 - 3 W 31/24
Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Verfahren wegen der Feststellung …
Der BGH weist jedoch darauf hin, dass der Gläubiger, der seine Forderung nicht schlüssig oder mit unzureichenden Belegen anmeldet, Gefahr läuft, dass seine Forderung bestritten wird und er im Feststellungsstreit bei sofortigem Anerkenntnis nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen hat (…BGH a.a.O., Rn. 23;… ebenso Pape/Schaltke in: Prütting/Bork/Jacoby, KPB - Kommentar zur Insolvenzordnung, 100. Lieferung 06.2024, § 174 InsO Rn. 52;… BeckOK InsR/Zenker, 35. Ed. 15.4.2024, InsO § 174 Rn. 25-28; OLG Celle, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 14 W 17/94 -, juris).
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