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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.05.1994 - 21 W 26/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5672
OLG Hamm, 24.05.1994 - 21 W 26/93 (https://dejure.org/1994,5672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.1994 - 21 W 26/93 (https://dejure.org/1994,5672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 1994 - 21 W 26/93 (https://dejure.org/1994,5672)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1547
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Demgegenüber wird in jüngerer Zeit zunehmend vertreten, der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung könne die insolvenzrechtliche Einordnung der Forderung als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung nicht beeinflussen, vielmehr lasse sich - auch um eine ungerechtfertigte Privilegierung der hier in Rede stehenden Gläubiger zu vermeiden - der in § 105 InsO enthaltene Gedanke heranziehen, um Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten von einander zu trennen (…vgl. Kübler/Prütting/Lüke, InsO, § 85 Rn. 58 f;… MünchKomm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 20;… Braun/Bäuerle, InsO, 2. Aufl. 2004, § 55 Rn. 10, anders noch die Voraufl.; Uhlenbruck ZIP 2001, 1988 f; vgl. zu einer Trennung der Kosten auch OLG Rostock ZIP 2001, 2145 f; OLG Hamm ZIP 1994, 1547 f).
  • LAG Hamm, 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97

    Kostentragungspflicht bei Konkursfestsstellungsklage nach vorläufigem Bestreiten …

    Eine Gegenmeinung (OLG Hamm v. 24.05.1994 - 21 W 96/93, KTS 1995, 56 = ZIP 1994, 1547) trennt zwischen den Kosten, die bis zur Verfahrenseröffnung angefallen sind, und den Kosten, die erst danach entstehen.

    Wenn der Gläubiger vor der Aufnahme bei ihm keine Rückfrage hält und sich nicht nochmals über dessen Haltung zu den angemeldeten Forderungen vergewissert, dann hat der Konkursverwalter keinen Anlaß zur Aufnahme eines Rechtsstreits im Sinne von § 93 ZPO gegeben (…LAG Hamm v. 06.03.2001, aaO. im Anschluß an OLG Karlsruhe v. 10.05.1989 - 11 W 63/89, KTS 1989, 718, 720 = ZIP 1989, 791; OLG Düsseldorf v. 11.03.1994 - 17 W 1/94, ZIP 1994, 638 ; OLG Hamm v. 24.05.1994 - 21 W 26/93, KTS 1995, 56 = ZIP 1994, 1547, 1548; OLG Celle v. 31.05.1994 - 14 W 17/94, OLGR C1xxx 1994, 267, 268 = ZIP 1994, 1197, 1198; zust. Feuerborn, EWiR 1994, 1043, 1044; Godau-Schüttke, EWiR 1994, 477, 478).

  • KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06

    Kostenfestsetzung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in …

    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547;… a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.;… Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).

    Darauf kommt es hier aber nicht an, weil die der Kostenfestsetzung zugrunde liegende und den Kostenbeamten bindende Kostengrundentscheidung keine Einschränkungen enthält (vgl. BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; Rpfleger 1990, 1482, 1483;… Münchener Komm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 19; aA wohl BFH ZIP 2002, 2225).

  • BFH, 10.07.2002 - I R 69/00

    Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis

    Insbesondere kann sich hierbei die Frage stellen, ob die Kosten nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter im Revisionsverfahren im Hinblick auf ein vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenes erstinstanzliches Verfahren aufzuteilen und in jenem Umfang, in dem sie auf das erstinstanzliche Verfahren entfallen, zum Zwecke der Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger --nach Maßgabe des Kostenverursachungsprinzips-- als Insolvenzforderungen zu behandeln sind (…vgl. dazu einerseits --unter Hinweis auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung-- z.B. Kroth in Braun, Insolvenzordnung, § 85 Rz. 6;… Gerhardt in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 32 Rz. 27 und 42;… Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., § 10 Rz. 5;… Kilger/K. Schmidt, Konkursordnung, 17. Aufl., § 10 Anm. 8; andererseits z.B. Oberlandesgericht --OLG-- Hamm, Beschluss vom 24. Mai 1994 21 W 26/93, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1994, 1547; OLG München, Beschluss vom 11. Oktober 1999 11 W 2206/99, ZIP 2000, 31; OLG Rostock, Urteil vom 5. November 2001 3 U 168/99, ZIP 2001, 2145; Uhlenbruck, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2001, 1988; Binz, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht --EWiR-- 2002, 77; Pape, EWiR 1994, 1115;… Schumacher in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band I, § 85 Rz. 20;… Lüke in Kübler/Prütting, Insolvenzordnung, § 85 Rz. 57, jeweils m.w.N.).
  • KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00

    Tragung der Kosten eines vom Konkursverwalter aufgenommenen Rechtsstreits; …

    Dementsprechend ist die veröffentlichte Rechtsprechung zu der zwischen den Parteien streitigen Frage, ob es sich bei den für die erste Instanz festgesetzten Prozesskosten um eine Konkursforderung oder um Masseschulden handelt, nicht zu einer Vollstrekkungsabwehrklage ergangen, sondern betrifft überwiegend Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rpfleger im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 272 f.: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 335: Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; AG Freiburg/LG Freiburg, ZIP 1983, 481 f.: Honorarklage durch Rechtsanwalt; Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzung; HansOLG Hamburg, JurBüro 1979, 447: Erinnerung gegen Entscheidung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens; OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 372: Rechtsbehelf gegen Entscheidung des Rpfleger im Kostenfestsetzungsverfahren; OLG Hamm, KTS 1974, 178 f.: Beschwerde gegen Kostenbeschluss des LG gem. § 91a ZPO; OLG Hamm, ZIP 1994, 1547: Sofortige Bechwerde gegen Kostenentscheidung nach § 93 ZPO).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom LG zitierten Entscheidung des OLG Hamm in ZIP 1994, 1547.

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2001 - 10 W 1/01

    Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs als Masseforderung …

    Soweit vereinzelt eine Aufteilung der Kosten nach Zeitabschnitten vor und nach Konkurseröffnung für erforderlich gehalten wurde, sollte dies als besondere Form der Quotelung im Rahmen einer einheitlichen Kostenentscheidung geschehen, die das Gericht dem Rechtspfleger verbindlich vorgeben müsse (OLG Hamm ZIP 1994, 1547).
  • OLG Köln, 10.09.2004 - 17 W 150/04

    Vergleichskosten als Masseschulden bei uneingeschränkter Übernahme durch …

    Denn eine zeitliche Kostentrennung nach Verfahrensabschnitten oder Rechtszügen - wenn sie denn mit der Beschwerde für zulässig halten wollte - ist anerkannter Maße keine Frage der Kostenfestsetzung, sondern eine solche der vom Prozessgericht im Ende des zugrundeliegenden Verfahrens zu treffende Kostengrundentscheidung, die für die Kostenfestsetzung bindend ist (Senat Juristisches Büro 1986, 1244 sowie 1987, 433, 435 m. w. N.; ferner OLG Hamm, JurBüro 1482; OLG Hamm, ZIP 1994, 1547).
  • OLG Koblenz, 12.06.2008 - 14 W 371/08

    Ausgleich von Gerichtskosten aus der Insolvenzmasse

    Hiernach hat der Rechtspfleger bei der Kostenfestsetzung nur noch den Betrag der zu erstattenden Kosten anhand der nach dem vollstreckbaren Titel feststehenden Quote zu ermitteln und festzusetzen (in diesem Sinne etwa OLG Hamm ZIP 1994, 1547 f).
  • OLG Hamm, 14.03.2005 - 23 W 20/05

    Verbindlichkeit der Kostengrundentscheidung für Kostenfestsetzungsorgane?

    Vorzunehmen wäre eine derartige Kostendifferienzierung aber in der vom Instanzrichter zu treffenden Kostengrundentscheidung und nicht im Rahmen der späteren Kostenfestsetzung, in der nur noch ein bestimmter Betrag der Höhe nach festzusetzen ist ( vgl. OLG Hamm, Beschluss v.24.5.1994 - 21 W 26/93 - abgedruckt in ZIP 1994, 1547; OLG Rostock Urt. V. 05.11.2001 - 3 U 168/99, abgedruckt in ZIP 2001, 2145/2146)).
  • OLG Hamm, 30.01.2006 - 23 W 290/05

    Kostenausspruch in einem nach der InsO vom Verwalter aufgenommener Rechtsstreit

    Vorzunehmen wäre eine derartige Differenzierung aber in der vom Instanzrichter zu treffenden Kostengrundentscheidung und nicht im Rahmen der späteren Kostenfestsetzung, in der die Grundentscheidung nur noch dem Betrage nach auszufüllen ist (vgl. OLG Hamm ZIP 1994, 1547; OLG Rostock ZIP 2001, 2145).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - 10 W 149/04

    Zur Behandlung eines Kostenerstattungsanspruchs im Kostenfestsetzungsverfahren …

  • OLG Hamm, 02.05.2003 - 31 W 52/03

    Insolvenz - Muss Insolvenzgläubiger Bürgschaftsurkunde im Original vorlegen?

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