Rechtsprechung
| BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
LwVG § 9; LwAnpG 1991 § 34 Abs. 3
LPG-Umwandlung; Vermögensübernahme durch (mit-) gegründete Aktiengesellschaft gegen die Ausgabe von Aktien an die LPG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit; Übernahme des Vermögens einer LPG durch eine Aktiengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
§ 9 LwVG; § 256 Abs. 2 ZPO; § 34 Abs. 3 LwAnpG 1991
- archive.org (Leitsatz)
§ 9 LwVG; § 256 Abs. 2 ZPO; § 34 Abs. 3 LwAnpG 1991
Papierfundstellen
- ZIP 1998, 1245
- FamRZ 1998, 226
- WM 1997, 2403
- JR 1998, 424
- NZG 1998, 184
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
Auch die weitere Voraussetzung, daß das inzident ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Antragsgegnerinnen für deren Rechtsbeziehungen zu der Klägerin noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGHZ 69, 37, 42; 83, 251, 255), ist gegeben. - BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95
Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften
Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
Ein Antrag nach § 256 Abs. 2 ZPO kann aber wie eine Klage nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. März 1996, II ZR 10/95, WM 1996, 1004 m.w.N.) auch auf Feststellung gehen, daß zwischen der beklagten Partei und einem Dritten oder zwischen den beklagten Parteien untereinander ein Rechtsverhältnis bestehe oder nicht bestehe, wenn dies zugleich für das Rechtsverhältnis der streitenden Parteien von Bedeutung, d.h. die Zwischenfeststellung für die Entscheidung der Hauptsache präjudiziell ist. - BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81
Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage
Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
Auch die weitere Voraussetzung, daß das inzident ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Antragsgegnerinnen für deren Rechtsbeziehungen zu der Klägerin noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGHZ 69, 37, 42; 83, 251, 255), ist gegeben. - BGH, 01.07.1994 - BLw 46/94
Begriff des Inventarbeitrages bei Einzelübertritt einer LPG Typ III
Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
Der Entscheidung steht entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung auch nicht die Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 1. Juli 1994 ( BLw 46/94, AgrarR 1994, 367 = WM 1994, 1772 ) entgegen.
- BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10
Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer …
Das gilt ebenso für die Zwischenfeststellungsklage, sofern das zu klärende Rechtsverhältnis für die Entscheidung der Hauptsache präjudiziell ist und die Entscheidung über den Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGH, Beschluss vom 7. November 1997 - BLw 26/97, WM 1997, 2403). - BGH, 17.10.2017 - KZR 24/15
ConsulTrust - Unternehmenszusammenschluss: Rüge eines Formmangels der …
Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO kann auch ein Rechtsverhältnis zwischen einer Partei und einem Dritten sein, sofern das zu klärende Rechtsverhältnis für die Entscheidung der Hauptsache vorgreiflich ist und die Entscheidung über den Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGH, Beschluss vom 7. November 1997 - BLw 26/97, WM 1997, 2403, 2404; Urteil vom 15. Juni 2005 - XII ZR 82/02, NZM 2005, 704;… Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 179/10, NJW 2011, 2195 Rn. 20). - BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung …
Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std.
- BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07
Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG
Derartige Übertragungen des Vermögens der LPGen sind wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig (ständige Rechtsprechung des Landwirtschaftssenats des BGH, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369).Ein solcher Vertragswille wird nicht erklärt, wenn die LPGen nicht als in Liquidation befindliche Gesellschaften auftreten, sie (und nicht ihre Mitglieder) selbst Gesellschafter des neu gegründeten Unternehmens werden sollen, ihre Aktivitäten unter dem nunmehr einheitlichen Dach abwickeln wollen und die Ausgabe von Aktien dazu dienen soll, die erwünschte Auflösung der LPGen vorzubereiten (zu einer gleichartigen Vertragsgestaltung: BGH, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475).
- BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97
Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG
Denn sie ist weder durch Umwandlung Gesamtrechtsnachfolgerin (Senatsbeschl. v. 7. November 1997, Blw 26/97, WM 1997, 2403) noch durch wirksame Vermögensübernahme Einzelrechtsnachfolgerin der LPG (T) "M. " G. geworden, wie das Beschwerdegericht annimmt.Im übrigen sind die an der Gründung der Antragsgegnerin beteiligten LPGen selbst davon ausgegangen, daß sie als werbende Unternehmen fortbestehen und Aktionäre werden, daß sie ihre "Aktivitäten" unter dem einheitlichen Dach der Antragsgegnerin abwickeln und die "erwünschte Auflösung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vorbereiten" sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, aaO).
- BGH, 15.06.2005 - XII ZR 82/02
Anforderungen an die Darlegung der Einbeziehung einer Baubeschreibung in einen …
Zwar kann Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO auch ein Rechtsverhältnis sein, das zwischen einer Partei und einem Dritten besteht (vgl. BGH Beschluß vom 7. November 1997 - BLw 26/97 - FamRZ 1998, 226). - BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.aa) Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std.
- BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02 Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.
aa) Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std.
- BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std.
- OLG Brandenburg, 28.06.2001 - 5 W (Lw) 9/01
Identitätswahrenden Umwandlung i. S. d. § 23 Abs. 1 , § 24 LwAnpG
Unter Berufung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 7. November 1997 - BLw 26/97 (ZIP 1998, S. 1245) - trägt der Antragsteller vor, in dem vom BGH entschiedenen Fall sei zwar eine Aktiengesellschaft gegründet worden.Auch der BGH hat ähnliche Anträge im FGG-Verfahren und nicht im ZPO-Verfahren entschieden (so BGH Beschluss vom 7.11.1997 - BLw 26/97 - ZIP 1998, S. 1245 ff.;… BGH Beschluss vom 5.3.1999 - BLw 57/98 -ZIP 1999, S. 840 f.;… Anders: BGH Urteil vom 7.11.1997 - LwZR 1/97 - ZIP 1997, S. 1234;… vgl. auch OLG Dresden in VIZ 2001, S. 59 f. sowie Brandenburgisches OLG (1. Zivilsenat) in VIZ 2000, S. 181 ff).
Sie berührt zugleich die Stellung des Antragstellers aus seiner abgetretenen Rechtsposition als Mitglied der früheren LPG und damit das Rechtsverhältnis zur Antragsgegnerin (…BGH ZIP 1997, S. 1234 (1235); BGH ZIP 1998, S. 1245).
- BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98
Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft
- OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
Produktionsgenossenschaft; Sachgründung
- BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01
Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer …
- OLG Brandenburg, 13.01.1999 - 1 U 28/98
(Annex-) Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts; Anfechtungs- und …
- OLG Dresden, 28.02.2001 - WLw 1313/00
Einbringungsvertrag zum Zwecke des Vollzuges der beschlossenen Umstrukturierung …
- BGH, 23.11.2007 - LwZR 11/06
Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung …
- BGH, 23.11.2007 - LwZR 12/06
Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung …
- BGH, 23.11.2007 - LwZR 13/06
Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung …
- BGH, 04.07.2002 - BLw 6/02
Darlegung eines Abweichungsfalls
- BGH, 13.03.2003 - BLw 35/02
Darlegung eines Abweichungsfalls
- BGH, 18.03.2004 - BLw 3/04
Darlegung eines Divergenzfalls
- BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98
Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft
- OLG Celle, 18.11.2002 - 7 W 34/02
Landwirtschaftsrecht; Vermeidung eines förmlichen Umlegungsverfahrens; Bemessung …
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