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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3416
OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3416)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.07.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3416)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 5, 7, 16, 19
    Keine Erbringung der Stammeinlage bei Darlehensgewährung der GmbH an Gesellschafter innerhalb von zwei Wochen nach Einzahlung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; Stammeinlage und Darlehensgewährung an Gesellschafter als verdeckte Sacheinlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 175
  • ZIP 2000, 1833
  • NZI 2000, 476
  • NZI 2001, 69
  • DB 2000, 2361
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Er kann bei unwirksamer Vereinbarung eines Darlehens nicht schlechter stehen (zutreffend OLG Hamburg GmbHR 2005, 164 gegen OLG Schleswig ZIP 2000, 1833; 2004, 1358; GmbHR 2005, 357).
  • OLG Hamburg, 19.11.2004 - 11 U 45/04

    Anmeldung einer durch Verwendung eines Mantels begründeten Gesellschaft zum …

    Hat eine Barzahlung an die erneut zum Handelsregister angemeldete Vorratsgesellschaft wegen anschließender Darlehensgewährung an die Gesellschafter die Bareinlageverpflichtung nicht erfüllt, so führt jedenfalls die spätere im Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgende und als solche bezeichnete "Darlehensrückzahlung" zur Tilgung der Bareinlageverpflichtung (entgegen OLG Schleswig v. 26.7.2000 - 5 U 2/00, ZIP 2000, 1833; v. 3.4.2003 - 5 U 168/01, GmbHR 2003, 1058 = OLGReport-Schleswig 2003, 341 ; v. 27.5.2004 - 5 U 132/03, GmbHR 2004, 1081 = ZIP 2004, 1358 ).«.

    In diesem Zusammenhang verweist der Kläger auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 20. Juli 2000 (ZIP 2000, 1833).

    Soweit das Oberlandesgericht Schleswig (ZIP 2000, 1833, GmbHR 2003, 1058 und ZIP 2004, 1358 , dazu EWiR 2004, 757 - Tettinger) - abweichend hiervon - mehrfach entschieden hat, dass auch eine spätere Rückzahlung des Darlehens die Einlageschuld nicht tilgt, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.

  • OLG Schleswig, 23.01.2003 - 5 U 68/02
    Unterscheidet sich der zu beurteilende Sachverhalt bereits hierdurch von Fällen, in denen allein eine zeitliche Komponente auf ihre Indizwirkung hin zu beurteilen ist, hat der Senat jedoch außerdem keine Bedenken, im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung auch noch bei einem Zeitraum von gut 3 Wochen schon aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs von einer abgesprochenen Kapitalrückzahlung auszugehen (für einen Zeitraum von 14 Tagen Senatsurteil vom 20. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833, 1833 f. = GmbHR 2000, 1045, 1046; nach OLG Köln, OLGR 2001, 423, 424 sollen auch noch 5 Wochen insoweit ausreichen).

    Auch liegt der zu beurteilende Sachverhalt nicht etwa derart, dass - wie bei den typischen Fällen eines unzulässigen" "Hin- und Herzahlens" - die zunächst erbrachte Bareinlage infolge Darlehensgewährung in gleicher Höhe an den Gesellschafter sofort gegen einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber diesem eingetauscht wird und von daher die Gesellschaft nur eine "Durchgangsstation" bei einer Leistung des Gesellschafters an sich selbst (BGH ZIP 2002, 799, 801) darstellt (so verhielt sich in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 2000 -5 U 211/98 -, GmbHR 2000, 1046, 1047 f. und vom 26. Juli 2000 -5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833 f. = GmbHR 2000, 1045, zugrunde lagen).

    Dass für die Schuldnerin bei rückschauender Betrachtung ein positiver Saldo verblieben sein mag, ist entwicklungs-, nicht aber systembedingt und lässt daher den einmal entstandenen Anspruch der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter auf Kapitalaufbringung keineswegs entfallen (hierzu bereits näher Senatsurteil vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833, 1834).

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01

    Verbotene Rückzahlung von Stammkapital

    Entgegen der von dem Kläger auch in dem Berufungsverfahren beibehaltenen Meinung steht die von dem Landgericht und dem erkennenden Senat vertretene Rechtsauffassung nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (ZInsO 2000, 501), denn der von dem Oberlandesgericht Schleswig entschiedene Fall betrifft eine direkte Rückzahlung von Leistungen an einen Gesellschafter an diesen.
  • OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03

    Verdeckte Sacheinlage bei Darlehensgewährung an Gesellschafter

    Das Landgericht, auf dessen Urteil im Übrigen gemäß § 540 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, veröffentlicht ZIP 2000, 1833 f., sowie vom 3. April 2003 - 5 U 168/01 -) der Klage insgesamt stattgegeben.
  • OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1227/03

    Anspruch auf Einzahlung des mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH …

    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. nur: OLG Schleswig, Urteil vom 26.07.2000, ZIP 2000, 1833 f.; OLG Köln, Urteil vom 10.11.1999, NZG 2000, 489 f.) und der auch in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (…vgl. nur: Scholz-Winter, a.a.O., Rdzn. 79, 80 zu § 5) ist der Umgehungstatbestand vielmehr dann erfüllt, wenn die Stammeinlage des Gesellschafters vereinbarungsgemäß im wirtschaftlichen Ergebnis durch eine andere Leistung als Geld erbracht werden soll oder kann.
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Legt bereits der sachliche und zeitliche Zusammenhang von Einzahlung und Auszahlung die Annahme eines abgesprochenen und der Umgehung der Kapitalaufbringungsvorschriften dienenden "Hin- und Herzahlens" nahe (BGH ZIP 2002, 2045, 2048; BGH ZIP 2003, 211, 212; vgl. auch bereits Senat ZIP 2000, 1833, 1834, jeweils m.w.N.), so folgt anderes auch nicht aus der bereits erwähnten Übernahme der Gründungskosten durch die Darlehensnehmerin.
  • OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1314/03

    Anspruch auf Erfüllung einerübernommenen Einlageverpflichtung; Leistung der …

    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. nur: OLG Schleswig, Urteil vom 26.07.2000, ZIP 2000, 1833 f.; OLG Köln, Urteil vom 10.11.1999, NZG 2000, 489 f.) und der auch in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (…vgl. nur: Scholz-Winter, a.a.O., Rdzn. 79, 80 zu § 5) ist der Umgehungstatbestand vielmehr dann erfüllt, wenn die Stammeinlage des Gesellschafters vereinbarungsgemäß im wirtschaftlichen Ergebnis durch eine andere Leistung als Geld erbracht werden soll oder kann.
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