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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.10.2001 - 9 U 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6820
OLG Stuttgart, 24.10.2001 - 9 U 28/01 (https://dejure.org/2001,6820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.10.2001 - 9 U 28/01 (https://dejure.org/2001,6820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 9 U 28/01 (https://dejure.org/2001,6820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 48 § 48 Satz 2 § 51 Ziff. 1
    Ersatzabsonderungsrecht bei unberechtigter Verwendung eines Schecks im Rahmen einer Globalabtretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzabsonderungsrecht einer Bank nach Einlösung eines Schecks nach Eintritt des Insolvenzfalls; Globalabtretungsvertrag mit einer Bank; Ausweitung und analoge Anwendung des § 48 Insolvenzordnung (InsO); Einzugsermächtigung des Sicherungsgebers; Auslegung von allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2183
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.10.2001 - 9 U 28/01
    Der Beklagte sieht sich in seiner Auffassung durch die Entscheidung des BGH vom 06.04.2000, ZIP 2000, 895 bestärkt.

    Schließlich ergibt sich aus der Entscheidung des BGH vom 06.04.2000 (ZIP 2000, 895 ) nichts anderes.

  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98

    Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.10.2001 - 9 U 28/01
    Selbst wenn das Konto anschließend mit Zahlungsausgängen belastet worden wäre, entfiele die Unterscheidbarkeit nicht (BGH NJW 1999, 1709, 1710).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03

    Anfechtbarkeit der Weiterleitung eines sicherungsabgetretenen Betrages an die …

    Es kann auch an Vereitelungshandlungen des Schuldners angeknüpft werden (OLG Stuttgart ZIP 2001, 2183 f;… MünchKomm-InsO/Ganter, vor §§ 49-52 Rn. 169;… Jaeger/Henckel, InsO § 48 Rn. 61;… Kübler/Prütting, InsO § 48 Rn. 26 f;… FK-InsO/Joneleit/Imberger, 3. Aufl. § 48 Rn. 22;… Andres in Nerlich/Römermann, InsO § 48 Rn. 17 f;… Weis in Hess/Weis/Wienberg, InsO 2. Aufl. § 48 Rn. 19 f; a.A. Harder KTS 2001, 97, 104; Marotzke ZZP 109 [1996], 429, 436 f).
  • OLG Dresden, 21.11.2008 - 8 U 1380/08

    Rechtsfolgen der Auskehr eines verpfändeten Sparguthabens an den Kunden der Bank

    Diese Regelung gilt nach allgemeiner Ansicht, nicht anders als früher schon zu § 46 KO und auch den lückenhaften Regelungen der Gesamtvollstreckungsordnung anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.1998 - IX ZR 300/97, BGHZ 139, 319: Sicherungseigentum der Bank an vom Gesamtvollstreckungsverwalter verwerteten Sachen; BGH, Urteil vom 06.04.2000 - IX ZR 422/98, BGHZ 144, 192: vom Sequester und späteren Insolvenzverwalter durch Scheckeinlösung bewirkte Tilgung an die Bank sicherungsabgetreter Forderungen), entsprechend auch für die Vereitelung eines Absonderungsrechtes nach §§ 50, 51 InsO durch den Insolvenzverwalter (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2001 - 9 U 28/01, ZIP 2001, 2183 unter II 1 m.N.).
  • LG Berlin, 13.05.2008 - 14 O 438/07

    Anspruch eines Absonderungsberechtigten aufgrund eines Sicherungseigentums auf …

    So findet eine Ersatzabsonderung grundsätzlich auch bei unberechtigter Weiterveräußerung von Sicherungseigentum durch den Schuldner vor Verfahrenseröffnung statt (vgl. BGH, ZIP 1998, 793 (797); OLG Stuttgart, ZIP 2001, 2183;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 48 Rn. 32;… BraunBäuerle, InsO, 3. Aufl., § 48 Rn. 38 f.).
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