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| BayObLG, 05.02.2002 - 3Z AR 2/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 5 HKO 4304/01
- BayObLG, 19.10.2001 - 3Z AR 36/01
- BayObLG, 05.02.2002 - 3Z AR 2/02
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 671
- NZG 2002, 840
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 20 W 233/02
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Spruchverfahren bei …
Eine Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts für mehrere Spruchstellenverfahren bei einer Unternehmensverschmelzung durch Aufnahme kann nicht in analoger Anwendung von § 5 I S. 1 FGG erfolgen, wenn die Bestimmung nur auf Anregung von Verfahrensbeteiligten erfolgen soll (Abgrenzung zu BayObLG v. 19.10.2001, 3 Z AR 36/01 und vom 05.02.2002, Az. 3Z AR 2/02).Das BayObLG hat eine Gerichtsstandsbestimmung für das Spruchstellenverfahren in entsprechender Anwendung von § 5 I S. 1 FGG aus Zweckmäßigkeitserwägungen für zulässig gehalten, wenn zwei Gesellschaften auf eine dritte Gesellschaft verschmolzen werden und die Sitze der verschmolzenen Gesellschaften in verschiedenen Landgerichtsbezirken liegen (BayObLG v. 19.10.2001, DB 2001, 2640 ff= NZG 2002, 96 = ZIP 2002, 669 = AG 2002, 395 und BayObLG v. 05.02.2002, ZIP 2002, 671).
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