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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,721
BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05 (https://dejure.org/2006,721)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2006 - II ZR 303/05 (https://dejure.org/2006,721)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - II ZR 303/05 (https://dejure.org/2006,721)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO § 19 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverschleppung: Haftung des Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Ertrags- und Finanzplan, Fortführungsprognose, Fortführungswille, GmbHG § 64 Satz 1, Haftung wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO, objektive Überlebensfähigkeit, Überschuldung, Zahlungen nach Insolvenzreife, zweistufiger ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer können nur bei Nachweis einer günstigen Unternehmensprognose Haftung wg. Insolvenzverschleppung entgehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2171
  • MDR 2007, 358
  • NZI 2007, 44
  • WM 2006, 2254
  • BB 2007, 125
  • DB 2006, 17 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 18.10.2010 - II ZR 151/09

    Fleischgroßhandel

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine positive Fortführungsprognose - mit der Folge einer Bewertung des Vermögens zu Fortführungswerten - obliegt dem Geschäftsführer ( Festhaltung BGH, 9. Oktober 2006, II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 und BGH, 27. April 2009, II ZR 253/07, ZIP 2009, 1220 ) 14 .

    Im Haftungsprozess wegen verbotener Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG aF hat die Geschäftsleitung daher die Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3; zur Insolvenzverschleppungshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG aF vgl. BGH…, Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 253/07, ZIP 2009, 1220 Rn. 11).

    Dem Vorbringen des Beklagten ist nicht zu entnehmen, dass er subjektiv den Willen zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin hatte und objektiv einen Ertrags- und Finanzplan mit einem schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzept für einen angemessenen Prognosezeitraum aufgestellt hatte (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3;… Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 64 Rn. 44 ff. mwN).

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen …

    Denn in diesem Zeitraum galt schon seit längerem der Überschuldungsbegriff des § 19 Abs. 2 InsO, nach dem eine positive Fortführungsprognose für sich allein eine Insolvenzreife des Schuldners nicht ausräumen kann, sondern lediglich für die Bewertung seines Vermögens nach Fortführungs- oder Liquidationswerten von Bedeutung ist (vgl. Sen.Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171).
  • OLG Hamburg, 13.10.2017 - 11 U 53/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Überschuldung: Aktivierung …

    Die Fortführungsprognose ist danach im Kern eine Zahlungsfähigkeitsprognose, die einer nachvollziehbaren Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung bedarf (…BGH, a.a.O., Rn. 13; Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05 -, ZIP 2006, 2171, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Anders als die Revision meint, ist das Berufungsgericht ebenso zu Recht davon ausgegangen, dass im Haftungsprozess wegen Insolvenzverschleppung der Geschäftsführer, der sich abweichend vom gesetzlichen Regelfall des § 19 Abs. 2 InsO in der bis zum 17. Oktober 2008 geltenden Fassung, der eine Überschuldungsprüfung nach Liquidationswerten vorsieht, darauf beruft, die Prüfung der Überschuldung sei nach Fortführungswerten vorzunehmen, die Umstände darzulegen und notfalls auch zu beweisen hat, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (Sen. Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Tz. 3, zu § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.).
  • OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09

    Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des …

    Eine günstige Fortführungsprognose setzt sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH ZIP 2006, 2171 ).

    Grundsätzlich verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH ZIP 2006, 2171 ) in Bezug auf die positive Fortbestehensprognose die Aufstellung eines dokumentierten Ertrags- und Finanzplanes.

  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 246/15

    GmbH: Umqualifizierung einer als Darlehen gewährten Gesellschafterhilfe in eine …

    Dem schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzept muss grundsätzlich ein Ertrags- und Finanzplan zugrunde liegen, der für einen angemessenen Prognosezeitraum aufzustellen ist (BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2010 - II ZR 151/09, ZIP 2010, 2400 Rn. 13; Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3).
  • KG, 28.04.2022 - 2 U 39/18

    Geschäftsführerhaftung: Exkulpation des Geschäftsführers einer Konzern-GmbH durch …

    Eine günstige Fortführungsprognose setzt dabei sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive - grundsätzlich aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan) herzuleitende - Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2006 - II ZR 303/05 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Hamburg, 09.11.2018 - 11 U 136/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG für Zahlungen nach …

    Die Fortführungsprognose ist insofern im Kern eine Zahlungsfähigkeitsprognose, die einer nachvollziehbaren Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung bedarf (…BGH, a.a.O., Rn. 13; Beschluss vom 09. Oktober 2006 - II ZR 303/05 -, Rn. 3, juris;… Senatsurteil vom 13. Oktober 2017, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 15.07.2026 - 8 U 57/25

    Überschuldung; Eventualverbindlichkeit; Passivierung; Untreue

    Demnach muss der Kläger die rechnerische Überschuldung anhand von Liquidationswerten darlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.10.2006, II ZR 303/05, juris Rn. 3;… Urteil vom 18.10.2010, II ZR 151/09, juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2026 - 12 U 42/25
    Dafür, dass eine positive Fortbestehensprognose bestand, dh dass es aus damaliger Sicht zu rechtfertigen war, das Unternehmen trotz der rechnerischen Überschuldung fortzuführen, ist das in Anspruch genommene Organ darlegungs- und beweisbelastet (BGH, Beschl. v. 09.10.2006 - II ZR 303/05, Rn. 44;… MHdB GesR VII/Born, aaO, Rn. 62).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2009 - 10 U 148/08

    Erstattungspflicht des Geschäftsführers  der GmbH von nach Eintritt der …

  • OLG Hamm, 17.06.2026 - 8 U 3/25

    Einfache Streitgenossenschaft zweier im selben Prozess auf Erstattung von …

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2026 - 12 U 25/25
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 12 U 55/19

    Privilegierung von Zahlungen an Sanierungsberater in der Krise

  • OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06

    GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den …

  • BGH, 28.04.2026 - II ZR 40/25

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. Schadensersatzanspruch des …

  • OLG Köln, 11.12.2008 - 18 U 138/07

    MoMiG, Passivierung der gesplitteten Einlage im Überschuldungsstatus

  • OLG Schleswig, 12.05.2021 - 9 U 72/20

    Haftung eines Vorstandsmitglieds bei Zahlungen nach Insolvenzreife

  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 11 U 192/11

    GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung: Feststellung einer …

  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten …

  • OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • OLG Hamm, 25.01.2023 - 8 U 153/21

    Rückerstattung von "verbotenen" Zahlungen durch den Geschäftsführer einer …

  • KG, 03.04.2020 - 14 U 156/19

    Aktivlegitimation eines Rechtsdienstleisters bei Verstoß gegen …

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen …

  • OLG Oldenburg, 22.11.2012 - 14 U 8/12

    Anforderungen an die Haftung eines Steuerberaters wegen eines unterbliebenen …

  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der …

  • LG Hamburg, 23.09.2016 - 328 O 87/15

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach …

  • OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 14 U 8/12

    Verpflichtung zu Hinweis auf Insolvenzgefahr

  • OLG München, 16.01.2024 - 5 U 5810/22

    Positive Fortführungsprognose, Fortbestehensprognose, Überschuldungsprüfung, …

  • LG Tübingen, 21.02.2020 - 4 O 205/19

    Insolvenzverschleppung: Haftung des die Jahresbilanz erstellenden Steuerberaters; …

  • LG Halle, 12.06.2008 - 12 O 49/04

    Vorliegen einer zur Stellung des Insolvenzantrages verpflichtenden Überschuldung

  • LG Tübingen, 15.02.2018 - 7 O 285/10

    Insolvenzverwalter klagt 1,2 Mio. Euro ein und verliert den Prozess

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2006 - II ZR 186/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4616
BGH, 25.09.2006 - II ZR 186/04 (1) (https://dejure.org/2006,4616)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2006 - II ZR 186/04 (1) (https://dejure.org/2006,4616)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2006 - II ZR 186/04 (1) (https://dejure.org/2006,4616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 221; KWG § 10 Nr. 5
    Rückzahlungsanspruch des Genussrechtsinhabers unter dem Vorbehalt einer Kapitalherabsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2171
  • WM 2006, 2250
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch …

    Auszug aus BGH, 25.09.2006 - II ZR 186/04
    Die Grundsatzfragen sind durch das Senatsurteil vom 5. Oktober 1992 (BGHZ 119, 305 ff.) geklärt.

    Ein Genussrecht stellt typischerweise Risikokapital dar, das an Verlusten der Gesellschaft bis zum Ende seiner Laufzeit partizipiert (vgl. Senat, BGHZ 119, 305, 313, 314 f.).

    Eine entsprechende Regelung lag dem Senatsurteil vom 5. Oktober 1992 (BGHZ 119, 305 ff.) zugrunde und führte auch dort nicht zu einer Partizipation der Genussrechtsinhaber an der zugleich mit der Kapitalherabsetzung beschlossenen (…aaO S. 306 f.) Kapitalerhöhung.

  • OLG München, 12.01.2012 - 23 U 2737/11

    Genussschein: Objektive Auslegung von Genussscheinbedingungen und Anwendung der …

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragsparteien beachtet werden muss (BGH…, Urteil vom 30.06.2009, a.a.O; Beschluss vom 23.01.2006, II ZR 186/04, DStR 2007, 539, juris Tz. 4).

    Rn. 49 Da es gemindert "wird" heißt, was sprachlich einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang bezeichnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2006, II ZR 186/04, DStR 2007, 539 ff., juris Tz. 5), der Verlustvortrag jedoch den Bilanzverlust des Vorjahres ausweist, um den das Eigenkapital bereits im Vorjahr gemindert wurde, ist diese Formulierung im Sinne der Kläger dahingehend zu verstehen, dass der Verlustvortrag nicht nochmals bei der Minderung der Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber zu berücksichtigen ist.

    Habersack beruft sich dabei auf BGH, ZIP 2006, S. 2171.

    Der dem dort veröffentlichten Beschluss vorausgegangene Beschluss des BGH vom 23.01.2006 (II ZR 186/04, DStR 2007, 539) geht von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 5 AGBG a.F. aus.

  • OLG Köln, 25.09.2012 - 15 U 101/10

    Haftung von Genussrechtskapital für qualifiziert pflichtwidrige Geschäfte der …

    Rn. 103 Genussrechtsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (vgl. BGH, DStR 2007, 539 - Rdn. 4 gemäß Juris;… BGHZ 119, 305 -"Klöckner" - Rdn. 14 gemäß Juris;… OLG München, a.a.O., Rdn. 43 gemäß Juris - jeweils m. w. Nachw.).

    In einer späteren Entscheidung, die Bank- bzw. "KWG"-Genussrechte betraf (DStR 2007, 539 ff - Rdn. 4 gemäß Juris) hat der Bundesgerichtshof seine "Klöckner"-Entscheidung zwar zitiert, dies jedoch in einem Zusammenhang, der keinen Aufschluss über die hier betroffene Frage der Haftung für qualifiziert pflichtwidrige Geschäftsentscheidungen verschafft.

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