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Rechtsprechung
   OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2193/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3510
OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2193/10 (https://dejure.org/2010,3510)
OLG München, Entscheidung vom 06.10.2010 - 7 U 2193/10 (https://dejure.org/2010,3510)
OLG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 7 U 2193/10 (https://dejure.org/2010,3510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    GmbH: Passivlegitimation bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse nach Insolvenzeröffnung

  • Betriebs-Berater

    Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen

  • streifler.de

    Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 80 Abs. 1; GnbHG § 47
    Klagegegner für Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 80 Abs. 1; GmbHG § 47
    Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Klage gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung mit Bezug zum vermögensverwaltenden Bereich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Gesellschaftsrecht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen

  • duslaw.eu (Kurzinformation)

    Klagegegner in der Insolvenz der Gesellschaft

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei insolventer GmbH muss gegen den Insolvenzverwalter gerichtet werden

  • duslaw.de (Kurzinformation)

    Klagegegner in der Insolvenz der Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagegegner für Anfechtungsklagen und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2369
  • MDR 2011, 323
  • NZI 2010, 1005
  • NZI 2011, 54
  • WM 2010, 2228
  • BB 2010, 2706
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59

    Anfechtungsklage gegen Genossenschaft

    Auszug aus OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2193/10
    Anrechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, die die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführerin sowie die Übernahme von Personalkosten zum Gegenstand haben, sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter zu richten, da das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen gem. § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht (vgl. BGH NJW 1960, 1006; RGZ 76, 244).

    Rn. 20 Beide Parteien des vorliegenden Rechtsstreits berufen sich wesentlich auf die höchstrichterliche Entscheidung des BGH vom 10.03.1960 (NJW 1960, 1006) sowie auf die Entscheidung des Reichsgerichts vom 06.05.1911 (RGZ 76, 244).

    Dem steht weder das Urteil des BGH vom 10.03.1960 (NJW 1960, 1006) noch der Beschluss des BGH vom 22.06.2004 (Az: X ZB 40/02) entgegen.

  • RG, 06.05.1911 - I 164/10

    63. Aktiengesellschaft. Anfechtung von Beschlüssen.

    Auszug aus OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2193/10
    Anrechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, die die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführerin sowie die Übernahme von Personalkosten zum Gegenstand haben, sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter zu richten, da das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen gem. § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht (vgl. BGH NJW 1960, 1006; RGZ 76, 244).

    Rn. 20 Beide Parteien des vorliegenden Rechtsstreits berufen sich wesentlich auf die höchstrichterliche Entscheidung des BGH vom 10.03.1960 (NJW 1960, 1006) sowie auf die Entscheidung des Reichsgerichts vom 06.05.1911 (RGZ 76, 244).

    Nur der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass die zitierte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 76, 244) eine andere rechtliche Beurteilung nicht rechtfertigt, da Gegenstand der Entscheidung die Entlastung des Vorstands einer Aktiengesellschaft war.

  • BGH, 22.06.2004 - X ZB 40/02

    Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei …

    Auszug aus OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2193/10
    Die Klägerin verweist zudem auf die Entscheidung des BGH vom 22.06.2004 (Az: X ZB 40/02).

    Dem steht weder das Urteil des BGH vom 10.03.1960 (NJW 1960, 1006) noch der Beschluss des BGH vom 22.06.2004 (Az: X ZB 40/02) entgegen.

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07

    Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH

    Auszug aus OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2193/10
    Nach der Entscheidung des BGH vom 02.03.2009 (Az: II ZR 264/07) hat die Feststellung des Jahresabschlusses - nicht anders als bei der Personengesellschaft (vgl. BGHZ 132, 263) - auch bei der GmbH die Bedeutung einer Verbindlicherklärung der Bilanz jedenfalls im Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft und auch untereinander.
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94

    Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der …

    Auszug aus OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2193/10
    Nach der Entscheidung des BGH vom 02.03.2009 (Az: II ZR 264/07) hat die Feststellung des Jahresabschlusses - nicht anders als bei der Personengesellschaft (vgl. BGHZ 132, 263) - auch bei der GmbH die Bedeutung einer Verbindlicherklärung der Bilanz jedenfalls im Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft und auch untereinander.
  • BGH, 21.04.2020 - II ZR 412/17

    Aktiengesellschaft: Befugnis des Insolvenzverwalters auf Feststellung der …

    Der Insolvenzverwalter darf nicht zu einer für die Masse nachteiligen Rechtsverteidigung gezwungen werden (BGH…, Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 246/09, BGHZ 190, 291 Rn. 9;… Beschluss vom 21. November 2005 - II ZR 79/04, ZIP 2006, 368 Rn. 2; OLG Dresden, ZIP 2017, 2003, 2005; anders noch OLG München, ZIP 2010, 2369, 2370).
  • OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den …

    Der Senat vermag sich in dieser Hinsicht nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 06.10.2010 (ZIP 2010, 2369, 2370) anzuschließen, wonach bei Nichtigkeitsklagen im Falle einer Massebetroffenheit stets die Klage gegen den Insolvenzverwalter zu richten sei, was hier die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zur Folge hätte.
  • OLG Dresden, 07.06.2018 - 8 U 1042/17
    Der Senat vermag sich insoweit nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 06.10.2010 ( 7 U 2193/10, ZIP 2010, 2369, 2370) anzuschließen, wonach bei Nichtigkeitsklagen im Falle einer Massebetroffenheit stets die Klage gegen den Insolvenzverwalter zu richten sei, was hier die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters erzwingen würde.
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