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Rechtsprechung
   OLG München, 17.07.2014 - 31 Wx 407/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18105
OLG München, 17.07.2014 - 31 Wx 407/13 (https://dejure.org/2014,18105)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2014 - 31 Wx 407/13 (https://dejure.org/2014,18105)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 31 Wx 407/13 (https://dejure.org/2014,18105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Ermittlung der Abfindung nach Squeeze out bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien

  • Betriebs-Berater

    Barabfindung für Minderheitsaktionäre

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 327b; SpruchG § 6; AktG § 92 Abs. 1
    Höhe der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei im Freiverkehr gehandelten Aktien einer Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung zum Verkehrswert, Barabfindung, Börsenwert, Minderheitsgesellschafter, Minderheitsschutz, Rechtsmissbrauch, Spruchverfahren, Squeeze-out, Verkehrswert

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 327b
    Zur Ermittlung der Abfindung nach Squeeze out bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Freiverkehrswerte für Barabfindung nur bei liquidem Handel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei im Freiverkehr gehandelten Aktien einer Aktiengesellschaft

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Angemessene Abfindung nach einem Squeeze-Out

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1589
  • ZIP 2014, 61
  • WM 2014, 2373
  • NZG 2014, 1230
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 31 Wx 407/13
    Denn dann ist ungewiss, ob der Minderheitsaktionär seine Aktien tatsächlich zum Börsenkurs hätte verkaufen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.4.1999, NJW 1999, 3769/3772 zu § 320b AktG).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 31 Wx 407/13
    Diese müssen in dem Sinne aussagekräftig sein, dass aus ihnen als Folge der Marktbewertung der Aktie verlässlich ein typisierter Preis abgeleitet werden kann, zu dem ein Minderheitsaktionär die Aktie am Stichtag hypothetisch hätte verkaufen können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.2.2008, AG 2008, 783/785).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Prognose bei fehlenden Planungsrechnungen eines Unternehmens

    Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 31 Wx 407/13
    Zudem ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob so liquider Börsenhandel stattgefunden hat, dass die dabei erzielten Börsenpreise auch den Verkehrswert wiederspiegeln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.3.2008, AG 2008, 498/501;… KölnKommAktG/Riegger/Gayk 3. Aufl. 2013 Anh. § 11 SpruchG Rn. 76).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2015 - 12a W 5/15

    Spruchverfahren nach Squeeze-out bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft: …

    Die von der Antragsgegnerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (AG 2008, 498), Frankfurt/M (WM 2010, 1841) und München (ZIP 2014, 1589) sind dagegen nicht geeignet, die Orientierung an § 5 Abs. 4 WpÜG-AngebotsVO in Frage zu stellen.

    Für börsennotierte Aktiengesellschaften hält in der angeführten Entscheidung vielmehr auch das Oberlandesgericht München ausdrücklich an der Indizwirkung des § 5 Abs. 4 WpÜG-AngebotsVO fest (ZIP 2014, 1589, juris Tz. 15).

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2025 - 12 W 21/23

    Bestimmung der angemessene Barabfindung nach Ausschluss von Minderheitsaktionäre …

    Rn. 54 Handhabbare Kriterien für das Vorliegen einer Marktenge lassen sich der in § 5 Abs. 4 Angebotsverordnung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG-AngebotsVO) zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers entnehmen (…Senat aaO Rn. 39;… Beschluss vom 22.06.2015 - 12a W 5/15 , juris Rn. 36 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 09.04.2010 - 5 W 75/09 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28.03.2014 - 21 W 15/11, juris Rn. 220; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 14.02.2008 - 20 W 9/06, juris Rn. 37 und 53; OLG München…, Beschluss vom 14.12.2021 - 31 Wx 190/20, juris Rn. 40;… Beschluss vom 13.04.2021 - 31 Wx 2/19, juris Rn. 37; Beschluss vom 17.07.2014 - 31 Wx 407/13, juris Rn. 15; Land/Hallermayer, AG 2015, 659, 663;… Schnorbus in Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl. § 327b Rn. 3a;… BeckOGK/Singhof, Stand 01.02.2025 § 327b AktG Rn. 8;… MünchKomm-AktG/Grunewald, 6. Aufl. § 327b Rn. 10).

    Daher kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Aktionär mehr oder weniger zufällig im Börsenhandel für seine Aktie einen Preis hätte erzielen können, der den Abfindungsbetrag überschreitet (OLG München, Beschluss vom 17.07.2014 - 31 Wx 407/13, juris Rn. 17).

  • OLG Karlsruhe, 16.04.2024 - 12 W 27/23

    Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out: Bestimmung der angemessenen Abfindung der …

    Die Frage, ob und unter welchen Umständen daneben oder stattdessen auch Freiverkehrskurse bei der Durchschnittsbildung berücksichtigt werden können oder zu berücksichtigen sind, wird uneinheitlich beurteilt (dagegen: Senat…, Beschluss vom 12.09.2017 - 12 W 1/17 , juris Rn. 34 ; dafür: OLG Hamburg…, Beschluss vom 07.09.2020 - 13 W 122/20, juris Rn. 26 ff. bei ausschließlichem Handel im Freiverkehr;… Santelmann aaO;… Ziemons in Ziemons/Binnewies, HdB AG, 93. Lieferung Rn. 12.1010: mit Verweis auf § 24 Abs. 1 Satz 2 BörsG;… Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. Auflage § 305 AktG Rn. 64; differenzierend: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.05.2015 - I-26 W 2/13, juris Rn. 34: Berücksichtigung, wenn der Handel überwiegend im Freiverkehr stattfand; OLG München, Beschluss vom 17.07.2014 - 31 Wx 407/13, juris Rn. 12 und Schnorbus in Schmidt/Lutter, AktG, 4./5. Aufl. § 327b Rn. 3a: Freiverkehr nur dann zu berücksichtigen, wenn preisrelevante Informationen in die Kursbildung eingeflossen sind;… Holzborn/Lappe in Bürgers/Körber/Lieder, AktG § 327b Rn. 9: nur wenn Freiverkehr den Verkehrswert widerspiegelt;… Koch, AktG, 18. Aufl. § 305 Rn. 41: jedenfalls der qualifizierte Freiverkehr ist zu berücksichtigen).
  • LG Stuttgart, 03.04.2018 - 31 O 138/15

    Kässbohrer: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der Abfindung …

    Rn. 134 Das OLG München hat sich 2014 mit dieser Frage in einem Spruchverfahren auseinandergesetzt, musste sie aber dort nicht abschließend entscheiden, weil im konkreten Fall offensichtlich wertrelevante Informationen wie etwa der vom Vorstand mitgeteilte Verlust in Höhe des hälftigen Grundkapitals nicht zu deutlichen Kursreaktionen geführt hatten, die unter gewöhnlichen Umständen zu erwarten gewesen wären (OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 31 Wx 407/13 -, juris Rn. 12, 13).
  • OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Berücksichtigung von Freiverkehrskursen als …

    Rn. 32 Diese Kriterien können Indizwirkung für das Vorliegen einer Marktenge auch im Freiverkehr entfalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 31 Wx 407/13 -, Rn. 15 m.w.N.).
  • LG München I, 20.11.2015 - 5 HKO 5593/14

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GBW AG

    Da vorliegend der Börsenkurs zugrunde gelegt wurde, kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, inwieweit angesichts des Umfangs des Handels und der Notiz der GBW AG im Freiverkehr die besonderen Anforderungen an die Relevanz des Börsenkurses in diesem Segment erfüllt sind (vgl. hierzu OLG München NZG 2014, 1230 f. = AG 2014, 714 f. WM 2014, 2373, 2374 f. = Der Konzern 2015, 42, 43).
  • LG Berlin, 09.02.2016 - 102 O 88/13

    Ventegis Capital AG: Anträge im Spruchverfahren wegen Squeeze-out zurückgewiesen

    Das kann als Indiz für Marktenge angesehen werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2614, 31-Wx 407/13, BeckRS 2014, 15039) und spricht gegen eine hinreichende Liquidität sowie gegen die Annahme, dassaus den gemittelten Kursen ein Rückschluss auf den "wahren Wert" des Unternehmens möglich und zulässig ist.
  • LG Hamburg, 15.10.2015 - 403 HKO 42/14

    OTTO AG für Beteiligungen: Spruchverfahren zum Squeeze-out ohne Erhöhung beendet

    Rn. 36 Dass im Referenzzeitraum keinerlei Handel stattgefunden hat und auch im letzten Jahr davor in einem nur sehr geringen Umfang C.J. V..-Aktien an der Börse gehandelt wurden, schließt es nach Auffassung der Kammer aus, den im Referenzzeitraum ausgewiesenen Geldkurs als Maßstab für den Verkehrswert der Aktie anzusehen (vgl. zu einem Fall besonderer Marktenge auch HansOLG Hamburg, Beschluss vom 07.01.2013 - 13 W 2/12 sowie OLG München ZIP 2014, 1589).
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