Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Abführung von Aufsichtsratstantiemen an Gewerkschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 25
Pflicht eines Gewerkschaftsmitglieds zur Abführung von Tantiemen für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Abführung von Aufsichtsratstantiemen eines Gewerkschaftsmitglieds an Gewerkschaft auch bei Amtserlangung ohne ihre Unterstützung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abführung von Aufsichtsratstantiemen an Gewerkschaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 1290
- NZG 2018, 870
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14
Die Grenzen der Satzungskompetenzen seien nicht überschritten worden, wie bereits das OLG Frankfurt in der Entscheidung 23 U 177/00 entschieden habe.Das Landgericht stütze sich in seiner Argumentation im Wesentlichen auf das Urteil des OLG vom 22.8.2001, 23 U 177/00.
Nachdem Abführungsverpflichtungen dieser Art bei zahlreichen Gewerkschaften schon seit vielen Jahren gang und gäbe sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.8.2001, Az. 23 U 177/00, juris), kann ein Gewerkschaftsmitglied zudem ohne weiteres ermessen, worauf es sich bei seinem Eintritt in die Gewerkschaft in finanzieller Hinsicht maximal einlässt.
Zunächst stellt die Abführungspflicht keine synallagmatische Gegenleistung für die Unterstützung bei der Wahl dar; es geht vielmehr darum, einerseits zu verhindern, dass sich Kandidaten für den Aufsichtsrat wegen der dort gezahlten Vergütungen bewerben und andererseits die Mitbestimmung durch die Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung zu fördern, aus deren Satzung sich gerade dieses Ziel ergibt (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.8.2001, Az. 23 U 177/00, juris).
- BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14
Davon abgesehen kann in der Satzung vorgesehen werden, dass weitere Ordnungen und Richtlinien zur Konkretisierung der Satzung geschaffen werden können und dass die Setzung dieser Richtlinien auf den Vorstand übertragen werden kann (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 38).Allein dies rechtfertigt auch die satzungsgemäße Finanzierung gewerkschaftsnaher Institute durch die Abführungsverpflichtung (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 43).
Eine Inhaltskontrolle ist von Vornherein nur in engen Grenzen möglich (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 45).
Das Aufsichtsratsmitglied kann auch Zahlungspflichten hinsichtlich der vom Unternehmen bezogenen Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit eingehen, sofern dies nicht dazu führt, dass eine ordnungsgemäße Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats nicht mehr möglich ist (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 47).
- BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06
Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14
Demzufolge bedarf es - anders als bei Umlageerhebungen durch einen Verein (vgl. hierzu BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 105, 306; 24. September 2007 - II ZR 91/06 - Rn. 11 ff.;… 2. Juni 2008 - II ZR 289/07 - Rn. 21) - keiner bereits satzungsmäßig festgeschriebenen (weiteren) Obergrenze.
- BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87
Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14
Demzufolge bedarf es - anders als bei Umlageerhebungen durch einen Verein (vgl. hierzu BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 105, 306;… 24. September 2007 - II ZR 91/06 - Rn. 11 ff.;… 2. Juni 2008 - II ZR 289/07 - Rn. 21) - keiner bereits satzungsmäßig festgeschriebenen (weiteren) Obergrenze. - BGH, 02.06.2008 - II ZR 289/07
Zulässigkeit eines Sonderbeitrags im Verein
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14
Demzufolge bedarf es - anders als bei Umlageerhebungen durch einen Verein (vgl. hierzu BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 105, 306;… 24. September 2007 - II ZR 91/06 - Rn. 11 ff.; 2. Juni 2008 - II ZR 289/07 - Rn. 21) - keiner bereits satzungsmäßig festgeschriebenen (weiteren) Obergrenze. - BGH, 18.09.2012 - II ZR 50/11
Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18. September 2012 - II ZR 50/11 -, Rn. 19, juris) werden Verpflichtungen dieser Art auch ohne die Vereinbarung einer unmittelbaren Gegenleistung im Rechtssinne regelmäßig vor dem Hintergrund abgegeben, dass sich der Gesellschafter von ihr eine Stärkung der Gesellschaft und damit mittelbar eine Verbesserung seiner durch die Mitgliedschaft vermittelten Vermögenslage oder auch nur immaterielle Vorteile verspricht; daher unterfallen solche Vorgänge nicht der Formvorschrift des § 518 Abs. 1 BGB. - OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
Aufsichtsratsvergütung in der Aktiengesellschaft: Satzungsgemäße Abführung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14
Infolge dessen kommt es nicht darauf an, ob die Zahlungen an die Hans-Böckler-Stiftung als Betriebsausgaben in voller Höhe die zu versteuernden Einkünfte einzustufen sind (so OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2008 - 12 U 122/07 -, Rn. 16, juris) und ob dies auch dann noch gilt, wenn das Mitglied über eine unabhängige Liste erfolgreich kandidiert. - BGH, 25.10.1983 - KZR 27/82
Schiedsklausel in Vereinssatzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14
Die Satzung eines rechtsfähigen Vereins muss sämtliche das Vereinsleben bestimmenden Leitprinzipien und Grundsatzregelungen, soweit sie nicht gesetzlich festgelegt sind, enthalten (BGHZ 88, 314).
- BGH, 21.05.2019 - II ZR 157/18
Sonderbeiträge für vergütete Mandate in Aufsichtsräten
Unter dem Gesichtspunkt der Vorhersehbarkeit der finanziellen Belastung durch Sonderbeiträge sind Satzungsregelungen unbeanstandet geblieben, die eine Pflicht zur Abführung von Gremienvergütung begrenzt durch die Höhe der empfangenen Beträge nach Maßgabe einer vom Vorstand beschlossenen Regelung vorsehen (…BAGE 151, 367 Rn. 40; OLG Frankfurt am Main, NZA-RR 2002, 531, 533; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2018, 1290 f.;… kritisch: Thüsing/Forst in Festschrift Friedrich Graf von Westphalen, 2010, S. 693, 716).
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