Rechtsprechung
| BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzantrag eines Gläubigers: Nachweis des Bestands mehrerer, auf gleichgelagerten Lebenssachverhalten beruhenden Forderungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 S 1 InsO
- IWW
§ 14 Abs. 1 Satz 1 InsO
- Wolters Kluwer
Glaubhaftmachung der Forderung durch den antragstellenden Gläubiger i.R.e. Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erforderlichkeit des Vollbeweises bei den Eröffnungsgrund bildenden bestrittenen Forderungen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Insolvenzantrag wegen mehrerer Forderungen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 14 Abs. 1 S. 1
Glaubhaftmachung der Forderung durch den antragstellenden Gläubiger i.R.e. Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzantrag auf mehrere Forderungen gestützt: Jede einzelne ist zu beweisen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen mehrerer gleichgelagerter bestrittener Forderungen des antragstellenden Gläubigers nur nach Beweis ihres Bestehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Insolvenzantrag - Eröffnungsgrund muss belegt werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes durch einen Gläubiger
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch Antrag des Gläubigers
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Beweispflicht des Gläubigers
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern, 14.09.2018 - 1 IN 100/18
- LG Kaiserslautern, 20.02.2020 - 5 T 21/19
- BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 237
- ZIP 2021, 302
- MDR 2021, 322
- NZI 2021, 266
- WM 2021, 353
- DB 2021, 340
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20
In diesem Fall hat der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zu beweisen, wenn ihr der Schuldner substantiiert widerspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 3, 6;… vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 7;… vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5 ff).Fällt die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig aus, ist der Gläubiger auf den Prozessweg zu verweisen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005, aaO Rn. 6;… vom 29. März 2007, aaO Rn. 7).
Rn. 13 Nach der Systematik des Gesetzes ist es nicht die Aufgabe des Insolvenzgerichts, von Gläubigern behauptete Forderungen abschließend unter Berücksichtigung der vom Schuldner geltend gemachten Einwendungen auf ihre Berechtigung zu prüfen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 6;… vom 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350 Rn. 6).
- BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06
Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20
In diesem Fall hat der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zu beweisen, wenn ihr der Schuldner substantiiert widerspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947;… vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 3, 6; vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 7;… vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5 ff).Fällt die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig aus, ist der Gläubiger auf den Prozessweg zu verweisen (BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2005, aaO Rn. 6; vom 29. März 2007, aaO Rn. 7).
Ob die Forderung berechtigt ist und ob eine Verjährungseinrede zu Recht erhoben wird, hat in der Regel - wenn die Einwendung oder die Einrede nicht ersichtlich unbegründet ist und deswegen ausnahmsweise außer Acht gelassen werden kann - nicht das Insolvenzgericht zu entscheiden, sondern das Prozessgericht (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 11;… vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281 Rn. 9).
- BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20
Rn. 9 aa) Für die Frage, ob eine Glaubhaftmachung der Forderung ausreicht oder der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zur Überzeugung des Gerichts beweisen muss, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Gläubiger eine einzige oder mehrere Forderungen gegen den Schuldner geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281 Rn. 6 ff).Ob die Forderung berechtigt ist und ob eine Verjährungseinrede zu Recht erhoben wird, hat in der Regel - wenn die Einwendung oder die Einrede nicht ersichtlich unbegründet ist und deswegen ausnahmsweise außer Acht gelassen werden kann - nicht das Insolvenzgericht zu entscheiden, sondern das Prozessgericht (BGH…, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 11; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281 Rn. 9).
- BGH, 13.04.2006 - IX ZB 118/04
Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung durch das Insolvenzgericht
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt allerdings voraus, dass das Insolvenzgericht vom Vorliegen eines Eröffnungsgrunds überzeugt ist (BGH, Beschluss vom 13. April 2006 - IX ZB 118/04, NZI 2006, 405 Rn. 6;… Uhlenbruck/Mock, InsO, 15. Aufl., § 16 Rn. 9). - BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91
Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20
In diesem Fall hat der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zu beweisen, wenn ihr der Schuldner substantiiert widerspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947;… vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 3, 6;… vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 7;… vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5 ff). - BGH, 06.05.2010 - IX ZB 176/09
Insolvenzrecht: Steuerforderungen aus einem vollziehbaren Steuerbescheid als …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20
In diesem Fall hat der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zu beweisen, wenn ihr der Schuldner substantiiert widerspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947;… vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 3, 6;… vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 7; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5 ff). - BGH, 01.02.2007 - IX ZB 79/06
Prüfung der dem Eröffnungsantrag zugrunde liegenden Forderung durch das …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20
Rn. 13 Nach der Systematik des Gesetzes ist es nicht die Aufgabe des Insolvenzgerichts, von Gläubigern behauptete Forderungen abschließend unter Berücksichtigung der vom Schuldner geltend gemachten Einwendungen auf ihre Berechtigung zu prüfen (BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 6; vom 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350 Rn. 6).
- BGH, 22.05.2025 - IX ZB 38/24
Insolvenzantrag nach Zahlungsurteil - und die vorläufige Einstellung der …
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt allerdings voraus, dass das Insolvenzgericht vom Vorliegen eines Eröffnungsgrunds überzeugt ist (BGH…, Beschluss vom 13. April 2006 - IX ZB 118/04, NZI 2006, 405 Rn. 6; vom 14. Januar 2021 - IX ZB 12/20, ZIP 2021, 302 Rn. 5).In diesem Fall genügt zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens - neben der anderweitig gewonnenen Überzeugung des Richters vom Vorliegen des Insolvenzgrunds - die Glaubhaftmachung der Forderung durch den antragstellenden Gläubiger (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - IX ZB 12/20, ZIP 2021, 302 Rn. 6).
In diesem Fall hat der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zu beweisen, wenn ihr der Schuldner substantiiert widerspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947;… vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 3, 6;… vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 7; vom 14. Januar 2021 - IX ZB 12/20, ZIP 2021, 302 Rn. 7).
Fällt die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig aus, ist der Gläubiger in diesem Fall auf den Prozessweg zu verweisen (BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 6; vom 14. Januar 2021 - IX ZB 12/20, ZIP 2021, 302 Rn. 7).
- BGH, 21.11.2024 - IX ZB 38/24
Aussetzung der weiteren Vollziehung des Eröffnungsbeschlusses bei zweifelhafter …
Insbesondere ist zweifelhaft, ob der Gläubiger - wie das Beschwerdegericht annimmt - auch in einem solchen Fall seiner Darlegungslast durch die Vorlage des rechtskräftigen Titels genügt oder ob vom Gläubiger im Hinblick auf die erfolgte Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Titel nunmehr die Glaubhaftmachung oder gegebenenfalls der Beweis (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - IX ZB 12/20, NZI 2021, 266 Rn. 7 mwN) seiner Forderung zu verlangen ist, so als ob kein Titel vorläge (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, ZIP 2010, 291 Rn. 6; vom 14. Januar 2021, aaO mwN;… Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 14 Rn. 42;… MünchKomm-InsO/Vuia, 4. Aufl., § 14 Rn. 86). - AG Hamburg, 12.02.2024 - 67g IN 255/23
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer aufgelösten …
Rn. 15 Hinzu kommt: Soll der Eröffnungsgrund - wie vorliegend - aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese ernsthaft bestritten, muss die Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (BGH, ZInsO 2021, 377 Rn. 7;… BGH, ZInsO 2009, 2072 Rn. 3;… BGH, ZInsO 2006, 824 Rn. 11).Bei ernsthaft bestrittenen oder rechtlich zweifelhaften Forderungen sind die Parteien auf den Rechtsweg zu verweisen (BGH, ZInsO 2021, 377 Rn. 7;… BGH, ZInsO 2006, 145 Rn. 6).
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