Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33370
BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23 (https://dejure.org/2024,33370)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2024 - III ZR 79/23 (https://dejure.org/2024,33370)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2024 - III ZR 79/23 (https://dejure.org/2024,33370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,33370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Deliktshaftung des Gehilfen: Beihilfe zu einem betrügerischen Schneeballsystem bei Ausübung von berufstypischen Tätigkeiten eines Steuerberaters und Buchhalters; Beweiswürdigung mehrerer Belastungsindizien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 830 Abs 2 BGB, § 27 StGB, § 263 StGB
    Deliktshaftung des Gehilfen: Beihilfe zu einem betrügerischen Schneeballsystem bei Ausübung von berufstypischen Tätigkeiten eines Steuerberaters und Buchhalters; Beweiswürdigung mehrerer Belastungsindizien

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zur Feststellung der subjektiven Tatseite der Beihilfe bei berufstypischen Tätigkeiten und Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der subjektiven Tatseite der Beihilfe bei berufstypischen Tätigkeiten (hier: Steuerberatung und Buchhaltung; Schadenersatzbegehren aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum Betrug, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung der subjektiven Tatseite der Beihilfe bei berufstypischen Tätigkeiten (hier: Steuerberatung und Buchhaltung; Schadenersatzbegehren aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum Betrug, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage ...

  • datenbank.nwb.de

    Deliktshaftung des Gehilfen: Beihilfe zu einem betrügerischen Schneeballsystem bei Ausübung von berufstypischen Tätigkeiten eines Steuerberaters und Buchhalters; Beweiswürdigung mehrerer Belastungsindizien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Berufsbezogene Pflichten und strafrechtliche Grenzen: Gehilfenhaftung bei typisierten Berufshandlungen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zivilgerichte widersprachen Strafurteil: Wo beginnt für Steuerberater verbotene Beihilfe?

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. Zur Feststellung der subjektiven Tatseite der Beihilfe bei berufstypischen Tätigkeiten (hier: Steuerberatung und Buchhaltung).
    Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Subjektive Tatseite der Beihilfe bei berufstypischen Tätigkeiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 165
  • ZIP 2024, 2939
  • MDR 2025, 66
  • VersR 2025, 350
  • WM 2025, 713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Dies bedarf einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall, wobei eine strafbare Beihilfe bereits aus objektiven Gründen zu verneinen sein kann, wenn dem Handeln des Täters - was vorliegend jedoch ausscheidet - der "deliktische Sinnbezug" fehlt, weil das vom Gehilfen geförderte Tun des Haupttäters nicht allein auf die Begehung einer strafbaren Handlung abzielt und der Beitrag des Gehilfen auch ohne das strafbare Handeln des Täters für diesen sinnvoll bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, NZWiSt 2014, 139 Rn. 28).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird (Fallgruppe 2), so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 26. August 2021 …und vom 11. Juli 2024 jew. aaO; BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 ff; vom 22. Januar 2014 aaO Rn. 26 ff und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328 f).

    Mit der sich hiernach aufdrängenden Frage, ob die Beklagte angesichts einer Vielzahl von Belastungsindizien (dazu sogleich) es für "sehr wahrscheinlich" (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 aaO Rn. 32) oder jedenfalls "überwiegend wahrscheinlich" (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2017 aaO S. 329) gehalten hat, dass der Geschäftstätigkeit der ENS ein betrügerisches "Schneeballsystem" zugrunde lag, und sie sich mit ihrer Tätigkeit für die ENS - nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung ihres gehobenen Lebensstandards und des hohen Geschäftsführergehalts ihres Ehemanns - die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (Fallgruppe 2), hat sich das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft nicht auseinandergesetzt.

  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Das rechtskräftige Strafurteil vom 26. Februar 2019 sei im Zivilprozess nicht bindend (Hinweis auf Senat, Urteil vom 26. August 2021 - III ZR 189/19, NJW 2022, 705 Rn. 11 ff).

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe zwar nicht alle Einzelheiten, aber dennoch die zentralen Merkmale der Haupttat sowie deren Förderung durch sein Verhalten kennt oder zumindest im Sinne bedingten Vorsatzes für möglich hält und in Kauf nimmt (Senat, Urteile vom 26. August 2021 - III ZR 189/19, NJW 2022, 705 Rn. 18 …und vom 11. Juli 2024 aaO).

    Soweit in dem Senatsurteil vom 26. August 2021 (aaO Rn. 19) von einer "hochgradigen Wahrscheinlichkeit" die Rede ist, ist darin kein abweichender strengerer Prüfungsmaßstab, sondern nur eine auf die konkreten Fallumstände bezogene Formulierung zu sehen.

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Anders als das Berufungsgericht und (wohl auch) das Landgericht meinen, muss ein Beweisergebnis deshalb nicht "zwingend" sein (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 …und vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729 Rn. 41).

    Eine Indiztatsache reicht für den Nachweis der Haupttatsache nur dann nicht aus, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt nicht den ausreichend sicheren Schluss auf die Haupttatsache zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 aaO S. 938; vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91, NJW 1994, 2289, 2291; vom 15. Juni 1994 - IV ZR 126/93, NJW-RR 1994, 1112 f; vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85;… vom 23. September 2020 - KZR 35/19, NJW 2021, 848 Rn. 88;… vom 8. März 2023 - 6 StR 374/22, juris Rn. 10 ff;… vom 26. April 2023 aaO Rn. 8;… vom 7. Juni 2023 aaO Rn. 40 …und vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 10, 15).

  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (Beweiswürdigung; …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Anders als das Berufungsgericht und (wohl auch) das Landgericht meinen, muss ein Beweisergebnis deshalb nicht "zwingend" sein (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 und vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729 Rn. 41).

    Eine Indiztatsache reicht für den Nachweis der Haupttatsache nur dann nicht aus, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt nicht den ausreichend sicheren Schluss auf die Haupttatsache zulässt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 aaO S. 938; vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91, NJW 1994, 2289, 2291; vom 15. Juni 1994 - IV ZR 126/93, NJW-RR 1994, 1112 f; vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85;… vom 23. September 2020 - KZR 35/19, NJW 2021, 848 Rn. 88;… vom 8. März 2023 - 6 StR 374/22, juris Rn. 10 ff;… vom 26. April 2023 aaO Rn. 8; vom 7. Juni 2023 aaO Rn. 40 …und vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 10, 15).

  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Denn es ist gerade deren Wesensmerkmal, dass sie isoliert betrachtet keine zwingenden Schlüsse zulassen, sondern ihren Beweiswert erst im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Gesichtspunkte gewinnen (BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22, juris Rn. 13).

    Eine Indiztatsache reicht für den Nachweis der Haupttatsache nur dann nicht aus, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt nicht den ausreichend sicheren Schluss auf die Haupttatsache zulässt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 aaO S. 938; vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91, NJW 1994, 2289, 2291; vom 15. Juni 1994 - IV ZR 126/93, NJW-RR 1994, 1112 f; vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85;… vom 23. September 2020 - KZR 35/19, NJW 2021, 848 Rn. 88;… vom 8. März 2023 - 6 StR 374/22, juris Rn. 10 ff; vom 26. April 2023 aaO Rn. 8;… vom 7. Juni 2023 aaO Rn. 40 …und vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 10, 15).

  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird (Fallgruppe 2), so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 26. August 2021 …und vom 11. Juli 2024 jew. aaO; BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 ff;… vom 22. Januar 2014 aaO Rn. 26 ff und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328 f).

    Mit der sich hiernach aufdrängenden Frage, ob die Beklagte angesichts einer Vielzahl von Belastungsindizien (dazu sogleich) es für "sehr wahrscheinlich" (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Januar 2014 aaO Rn. 32) oder jedenfalls "überwiegend wahrscheinlich" (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 aaO S. 329) gehalten hat, dass der Geschäftstätigkeit der ENS ein betrügerisches "Schneeballsystem" zugrunde lag, und sie sich mit ihrer Tätigkeit für die ENS - nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung ihres gehobenen Lebensstandards und des hohen Geschäftsführergehalts ihres Ehemanns - die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (Fallgruppe 2), hat sich das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft nicht auseinandergesetzt.

  • BGH, 11.07.2024 - III ZR 176/22

    Haftung bei fehlgeschlagener Kapitalanlage: Feststellung der subjektiven …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Rn. 34 a) Die Gehilfenhaftung richtet sich auch im Zivilrecht nach strafrechtlichen Grundsätzen (Senat, Urteil vom 11. Juli 2024 - III ZR 176/22, NJOZ 2024, 1141 Rn. 13).

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe zwar nicht alle Einzelheiten, aber dennoch die zentralen Merkmale der Haupttat sowie deren Förderung durch sein Verhalten kennt oder zumindest im Sinne bedingten Vorsatzes für möglich hält und in Kauf nimmt (…Senat, Urteile vom 26. August 2021 - III ZR 189/19, NJW 2022, 705 Rn. 18 und vom 11. Juli 2024 aaO).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Eine Indiztatsache reicht für den Nachweis der Haupttatsache nur dann nicht aus, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt nicht den ausreichend sicheren Schluss auf die Haupttatsache zulässt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 aaO S. 938; vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91, NJW 1994, 2289, 2291; vom 15. Juni 1994 - IV ZR 126/93, NJW-RR 1994, 1112 f; vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 23. September 2020 - KZR 35/19, NJW 2021, 848 Rn. 88;… vom 8. März 2023 - 6 StR 374/22, juris Rn. 10 ff;… vom 26. April 2023 aaO Rn. 8;… vom 7. Juni 2023 aaO Rn. 40 …und vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 10, 15).
  • BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20

    Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Der laufende Liquiditätsbedarf konnte nur aus den Geldern der Neuanleger gedeckt werden (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, NJW 2021, 1759 Rn. 16).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen; …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
    Eine Indiztatsache reicht für den Nachweis der Haupttatsache nur dann nicht aus, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt nicht den ausreichend sicheren Schluss auf die Haupttatsache zulässt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 aaO S. 938; vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91, NJW 1994, 2289, 2291; vom 15. Juni 1994 - IV ZR 126/93, NJW-RR 1994, 1112 f; vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85;… vom 23. September 2020 - KZR 35/19, NJW 2021, 848 Rn. 88;… vom 8. März 2023 - 6 StR 374/22, juris Rn. 10 ff;… vom 26. April 2023 aaO Rn. 8;… vom 7. Juni 2023 aaO Rn. 40 …und vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 10, 15).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in …

  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 374/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; …

  • BGH, 15.06.1994 - IV ZR 126/93

    Vermutung der Unfreiwilligkeit - Unfall - Widerlegung

  • BGH, 28.06.2023 - 1 StR 421/22

    Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …

  • EGMR - 20674/17 (anhängig)

    CINQUE v. ITALY

  • BGH, 18.12.2025 - V ZB 8/25

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Vorwegnahme der Erbfolge

    Eine Indiztatsache reicht für den Nachweis der Haupttatsache nur dann nicht aus, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt nicht den ausreichend sicheren Schluss auf die Haupttatsache zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, NJW 2025, 165 Rn. 40 mwN;… Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 203/12, NJW-RR 2015, 612 Rn. 17 f.; Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 jeweils zum Zivilprozess).
  • BGH, 06.03.2025 - III ZR 137/24

    Juristische Person, Organ, Haftungszuweisung, unerlaubte Handlung, …

    Die Revision übersieht hierbei, dass selbst berufstypische, für sich genommen "neutrale" Handlungen bereits als Beihilfe zivilrechtlich haftungsbegründend sind (§ 830 Abs. 2 BGB), wenn die handelnde natürliche Person - wie hier J. B. für die Schuldnerin - weiß, dass sie mit ihrem Beitrag eine strafbare Handlung fördert (vgl. Senat, Urteil vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, NJW 2025, 165, Rn. 35 f).
  • BGH, 12.12.2024 - III ZR 421/23

    Zivilrechtliche Gehilfenhaftung einer Steuerberaterin bei Schneeballsystem

    Rn. 9 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, nachdem es im Einvernehmen mit den Parteien die Sitzungsprotokolle über die informatorische Anhörung der Beklagten und die Vernehmung des E. N. als Zeugen in einem Parallelverfahren (27 O 495/20, vgl. dazu Senat, Urteil vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, BeckRS 2024, 32917) in das hiesige Verfahren eingeführt und verwertet hat.

    Die Beklagte habe den (fingierten) abgekürzten Zahlungsweg ohne Weiteres akzeptiert (Protokoll vom 16. März 2022, S. 3 = GA I 196 zu III ZR 79/23).

    Das "Schneeballsystem" sei als solches erkennbar gewesen, "wenn man tiefer geschaut hätte" (aaO, S. 13 = GA I 206 zu III ZR 79/23).

    Die Beklagte habe auch den nachträglichen Austausch der in der Anfangsphase dilettantischen Rechnungsfälschungen "mitbekommen" (aaO S. 4 = GA I 197 zu III ZR 79/23).

  • BGH, 17.07.2025 - IX ZR 184/22

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes; Prüfung …

    Rn. 20 Dabei hat der Tatrichter sämtliche für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz sprechende Indizien zu prüfen, sofern er sich nicht bereits auf Grundlage einzelner Beweisanzeichen von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners überzeugen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 938;… vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 Rn. 88;… vom 18. Januar 2024 - IX ZR 6/22, WM 2024, 1223 Rn. 20; vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, WM 2025, 713 Rn. 40).

    Auch wenn einzelne Hilfstatsachen jeweils für sich genommen nicht ausreichen, den Schluss auf den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz zu begründen, können doch mehrere von ihnen in ihrer Gesamtheit und gegebenenfalls in Verbindung mit dem übrigen Prozessstoff eine tragfähige Grundlage für die Überzeugungsbildung des Tatrichters sein (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2024, aaO).

  • BGH, 03.04.2025 - III ZR 70/24

    Inanspruchnahme einer (insolventen) GmbH aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum …

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe zwar nicht alle Einzelheiten, aber dennoch die zentralen Merkmale der Haupttat sowie deren Förderung durch sein Verhalten kennt oder zumindest im Sinne bedingten Vorsatzes für möglich hält und in Kauf nimmt (…Senat, Urteile vom 26. August 2021 - III ZR 189/19, NJW 2022, 705 Rn. 18 und vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, ZIP 2024, 2939 Rn. 34).

    Dies bedarf einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall, wobei eine strafbare Beihilfe bereits aus objektiven Gründen zu verneinen sein kann, wenn dem Handeln des Täters - was vorliegend jedoch ausscheidet - der "deliktische Sinnbezug" fehlt, weil das vom Gehilfen geförderte Tun des Haupttäters nicht allein auf die Begehung einer strafbaren Handlung abzielt und der Beitrag des Gehilfen auch ohne das strafbare Handeln des Täters für diesen sinnvoll bleibt (Senat, Urteil vom 7. November 2024 aaO Rn. 35; vgl. auch BGH…, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, NZWiSt 2014, 139 Rn. 28).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird (Fallgruppe 2), so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 7. November 2024 aaO Rn. 36 mwN; BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 ff;… vom 22. Januar 2014 aaO Rn. 26 ff und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328 f).

    Anders als das Berufungsgericht meint, muss ein Beweisergebnis deshalb nicht "zwingend" sein (vgl. Senat, Urteil vom 7. November 2024 aaO Rn. 39 mwN).

  • BGH, 03.04.2025 - III ZR 23/24

    Inanspruchnahme einer (insolventen) GmbH aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum …

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe zwar nicht alle Einzelheiten, aber dennoch die zentralen Merkmale der Haupttat sowie deren Förderung durch sein Verhalten kennt oder zumindest im Sinne bedingten Vorsatzes für möglich hält und in Kauf nimmt (…Senat, Urteile vom 26. August 2021 - III ZR 189/19, NJW 2022, 705 Rn. 18 und vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, ZIP 2024, 2939 Rn. 34).

    Dies bedarf einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall, wobei eine strafbare Beihilfe bereits aus objektiven Gründen zu verneinen sein kann, wenn dem Handeln des Täters - was vorliegend jedoch ausscheidet - der "deliktische Sinnbezug" fehlt, weil das vom Gehilfen geförderte Tun des Haupttäters nicht allein auf die Begehung einer strafbaren Handlung abzielt und der Beitrag des Gehilfen auch ohne das strafbare Handeln des Täters für diesen sinnvoll bleibt (Senat, Urteil vom 7. November 2024 aaO Rn. 35; vgl. auch BGH…, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, NZWiSt 2014, 139 Rn. 28).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird (Fallgruppe 2), so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 7. November 2024 aaO Rn. 36 mwN; BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 ff;… vom 22. Januar 2014 aaO Rn. 26 ff und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328 f).

    Anders als das Berufungsgericht meint, muss ein Beweisergebnis deshalb nicht "zwingend" sein (vgl. Senat, Urteil vom 7. November 2024 aaO Rn. 39 mwN).

  • AG Lörrach, 03.03.2025 - 3 C 1099/24

    Anspruch auf Löschung von Foto- und Videoaufnahmen einer Person nach dem …

    Rn. 56 ccc) Das Gericht erkennt durchaus an, dass es bei der Bewertung der Erforderlichkeit ein Spannungsfeld gibt, weil gerade Indizienbeweise nur im Zusammenhang betrachtet werden können (BGH NJW 2025, 165).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2025 - 32 Sch 4/25

    Grundsatz der Waffengleichheit im Schiedsverfahren

    Grundsätzlich ist es entgegen der Ausführungen der Antragsgegner (…Aufhebungsantrag Rn. 46 bis 72, Schriftsatz vom 30.4.2025 Rn. 100, 105 ff.) - auch im Zivilprozess möglich, den Vorsatz auf der Grundlage einer Beweiswürdigung festzustellen, die die (objektiven) Belastungsindizien in einer Gesamtabwägung würdigt (vgl. BGH, Urteil vom 7.11.2024 - III ZR 79/23, Rn. 38 ff. zit. nach juris).

    Der Vorsatz kann auf der Grundlage einer Beweiswürdigung festgestellt werden, die die (objektiven) Belastungsindizien in einer Gesamtabwägung würdigt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7.11.2024 - III ZR 79/23, Rn. 38ff. zit. nach juris).

    Vielmehr kann - wie bereits ausgeführt - auch im Zivilprozess das Vorliegen von Vorsatz auf der Grundlage einer Beweiswürdigung, die die (objektiven) Belastungsindizien in einer Gesamtabwägung würdigt, festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 7.11.2024 - III ZR 79/23).

  • OLG Celle, 30.07.2026 - 5 U 79/25

    Auskunftsanspruch; Auskunftsantrag; Teilurteil; Indizumstände; Verjährung; …

    Vorliegend sind (Indiz-) Umstände gegeben, die bei einer Gesamtbetrachtung (vgl. dazu zum Beispiel BGH, Urteil vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, juris Rn. 39, 40) dem Senat die hinreichende Überzeugung davon vermitteln, dass die Klägerin an Atemnot und Ateminsuffizienz leidet und - zumindest - "mehr als ein unbestimmter Verdacht" dafür spricht, dass die streitgegenständliche Impfung am 14. März 2021 mit dem Impfstoff der Beklagten ursächlich für diese Beschwerden ist.

    Vielmehr handelt es sich bei diesem Aspekt lediglich um einen von mehreren Indizumständen (BGH…, Urteil vom 9. März 2026 - VI ZR 335/24, juris Rn. 30), der - zusammen mit weiteren Indizumständen - in eine Gesamtwürdigung einzustellen ist (vgl. zu Letzterem z.B. BGH, Urteil vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, juris Rn. 39, 40).

  • BGH, 23.01.2025 - III ZR 371/23

    Schadensersatzbegehren im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage

    Rn. 16 a) Die Gehilfenhaftung richtet sich nach strafrechtlichen Grundsätzen (vgl. zB Senat, Urteile vom 7. November 2024 - III ZR 79/23, BeckRS 32917 Rn. 34 …und vom 11. Juli 2024 aaO Rn. 13; BGH, Urteil vom 25. Juli 2005 - II ZR 390/03, BGHZ 164, 50, 57 mwN).

    Die Schwelle zu einer vorsätzlichen Beihilfe ist erst dann überschritten, wenn das von ihm erkannte Risiko eines strafbaren Verhaltens des Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (Senat, Urteile vom 7. November 2024 aaO Rn. 36;… vom 11. Juli 2024 aaO …und vom 26. August 2021 aaO; jew. mwN).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2026 - 12 U 113/26

    Abweichen von öffentlicher Äußerung beim Verbrauchsgüterkauf

  • OLG Naumburg, 26.06.2025 - 9 U 88/23

    Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung; Kontrollverlust und Streitwert …

  • OLG Schleswig, 04.03.2026 - 6 U 42/25

    Irreführung durch Hinweis auf Kündigungswunsch; technische Fehlfunktionen der …

  • OLG Celle, 20.03.2025 - 5 U 129/24

    Objektiver Kontrollverlust als ein immaterieller Schaden eines Nutzers bei einem …

  • LG Hamburg, 23.01.2026 - 324 O 43/24

    Unterlassungsanspruch: Wahrheitsgehalt von Tatsachenbehauptungen über die …

  • OLG Hamm, 16.07.2025 - 7 U 84/24

    Gentest; Beweismittel; Freibeweis; Beweisvereitelung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht