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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7530
OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85 (https://dejure.org/1986,7530)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.01.1986 - 22 U 93/85 (https://dejure.org/1986,7530)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 1986 - 22 U 93/85 (https://dejure.org/1986,7530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung einer Gesellschaft mit einer Einlageforderung gegen eine Forderung des Einlageschuldners; Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens bei Geschäften zwischen Gesellschaft und alleinigem Gesellschafter und Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1296
  • ZIP 1986, 569
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65

    Vertretung der GmbH bei Vornahme eines Sozialakts

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85
    Die Darlegungs- und Beweislast für diese Aufrechnungsvoraussetzungen trägt der Einlageschuldner (vgl. BGH NJW 1968 S. 398;… Fischer-Lutter a.a.O. Rdnr. 14).

    Auch hat der Bundesgerichtshof in seiner in NJW 1960 S. 2285 veröffentlichten Entscheidung, in der er sich eingehend mit der Frage der Anwendbarkeit des § 181 BGB auf Geschäfte zwischen Gesellschaft und alleinigem Gesellschafter und Geschäftsführer auseinandergesetzt hat, u.a. als Beispiel angeführt, daß der alleinige Gesellschafter bei Fehlen einer zum Selbstkontrahieren berechtigenden Satzungsbestimmung (so hier) zwar eine Kapitalerhöhung beschließen, aber die auf das erhöhte Kapital zu leistende Stammeinlage nicht - ohne Einschaltung Dritter - übernehmen könne (ebenso BGH in NJW 1968 S. 398).

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85
    Die in den vorgenannten Entscheidungen vertretene Ansicht hat der Bundesgerichtshof jedoch später ausdrücklich aufgegeben (zu vgl. BGH NJW 1971 S. 1355) und in der Folgezeit ständig die Auffassung vertreten, daß das Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB nicht für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst gilt (vgl. auch BGH NJW 1980 S. 932).
  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85
    Die in den vorgenannten Entscheidungen vertretene Ansicht hat der Bundesgerichtshof jedoch später ausdrücklich aufgegeben (zu vgl. BGH NJW 1971 S. 1355) und in der Folgezeit ständig die Auffassung vertreten, daß das Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB nicht für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst gilt (vgl. auch BGH NJW 1980 S. 932).
  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85
    Auch hat der Bundesgerichtshof in seiner in NJW 1960 S. 2285 veröffentlichten Entscheidung, in der er sich eingehend mit der Frage der Anwendbarkeit des § 181 BGB auf Geschäfte zwischen Gesellschaft und alleinigem Gesellschafter und Geschäftsführer auseinandergesetzt hat, u.a. als Beispiel angeführt, daß der alleinige Gesellschafter bei Fehlen einer zum Selbstkontrahieren berechtigenden Satzungsbestimmung (so hier) zwar eine Kapitalerhöhung beschließen, aber die auf das erhöhte Kapital zu leistende Stammeinlage nicht - ohne Einschaltung Dritter - übernehmen könne (ebenso BGH in NJW 1968 S. 398).
  • BGH, 11.06.1964 - III ZR 192/63

    Wahrung der Klagefrist durch eine unbezifferte, keine näheren Angaben enthaltende …

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85
    Das setzt, wovon das Landgericht zutreffend ausgegangen ist, voraus, daß die Forderung des Gesellschafters fällig, liquide und vollwertig ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NJW 1964 S. 1954, 1968 [BGH 11.06.1964 - III ZR 192/63] S. 398;… Fischer-Lutter, GmbH-Gesetz, 11. Aufl., § 19 Rdnr. 13 bis 17).
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 110/62

    Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85
    Das setzt, wovon das Landgericht zutreffend ausgegangen ist, voraus, daß die Forderung des Gesellschafters fällig, liquide und vollwertig ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NJW 1964 S. 1954, 1968 [BGH 11.06.1964 - III ZR 192/63] S. 398;… Fischer-Lutter, GmbH-Gesetz, 11. Aufl., § 19 Rdnr. 13 bis 17).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 6 U 214/92

    Voraussetzungen für zulässige Aufrechnung der GmbH mit ihren …

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Aufrechnungsvoraussetzungen trägt der Einlageschuldner (vgl. u.a. RGZ 95, 351, 354; BGH NJW 64, 1955; NJW 68, 399; NJW 84, 1891; OLG Stuttgart, NJW 87, 1032; OLG Köln, ZIP 86, 569; WM 84, 652;… Scholz/Schneider, 7. Aufl., § 19 GmbHG Rdn. 57-64;… Lutter/Hommelhoff, 13. Aufl., § 19 GmbHG Rdn. 16-24;… Baumbach/Hueck, 15. Aufl., § 19 GmbHG Rdn. 18).
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