Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zulassung und Begründetheit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die Versagung der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Fehlen eines subsumtionsfähigen Sachverhalts in der Beschwerdeentscheidung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 InsO; § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 561 Abs. 2 ZPO
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Annahme eines Versagungsgrundes für die Erteilung der Restschuldbefreiung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Feststellung des Sachverhalts in der Beschwerdeentscheidung; Versagung der Restschuldbefreiung wegen Vorstrafen des Insolvenzschuldners
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Annahme eines Versagungsgrundes für die Erteilung der Restschuldbefreiung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Celle - 33 IK 11/99
- LG Lüneburg, 27.09.2000 - 3 T 59/00
- OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Papierfundstellen
- NZI 2001, 155
- NZI 2001, 37
- NZI 2001, 5
- NZI 2001, 58
- ZInsO 2000, 667
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Rn. 2 Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt.Damit ist weder der äußere Verfahrensgang zu erkennen noch ergibt sich aus dem Beschluss, was Gegenstand der Entscheidung ist (zur Erforderlichkeit dieser Darstellung eingehend auch OLG Köln, ZInsO 2000, 393, 394 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99
Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein …
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Rn. 2 Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt.Auf Grund der entsprechenden Anwendung der Revisionsvorschriften und der engen Anlehnung des Rechtsbeschwerdeverfahrens des § 7 InsO an die weitere Beschwerde gemäß 27 FGG, ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht befugt, den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu ermitteln und in seiner rechtlichen Prüfung zu Grunde zulegen (vgl. OLG Köln, NZI 2000, 133).
- OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des …
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Rn. 2 Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt.In Betracht kommt allenfalls die eigene Feststellung der Voraussetzungen der Zulässigkeit der Erstbeschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht aus den Akten (s. Senatsbeschl. v. 13.09.2000 - 2 W 85/00 -, ZInsO 2000, 556).
- BayObLG, 24.05.2000 - 4Z BR 11/00
Aufhebung einer Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Rn. 2 Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt.Allein dieses Fehlen einer subsumtionsfähigen Sacherhaltsdarstellung stellt eine Gesetzesverletzung im Sinne des § 7 Abs. 1 InsO dar, die den Senat zur Zurückverweisung der Sache zwingt, da der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dasjenige Vorbringen zu beurteilen hat, was sich aus dem Sachverhalt der angefochtenen Entscheidung entnehmen lässt (§ 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO) und ferner gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i. m. V. § 561 Abs. 2 ZPO an die tatsächlichen Feststellungen des Beschwerdegerichts gebunden ist (s. BayObLG, NZI 2000, 434;… Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 7 Rz. 18 f.).
- OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Rn. 2 Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt. - OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag …
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Rn. 2 Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt. - OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 51/99
Anforderungen an den Inhalt einer Bescheinigung
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Rn. 2 Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt.
- OLG Celle, 05.04.2001 - 2 W 8/01
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Zwar hat der Senat in der in diesem Verfahren bereits ergangenen Aufhebungsentscheidung vom 8. November 2000 (2 W 112/00, veröffentlicht in ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155 = Nds.…Dass es sich um eine Frage von allgemeiner Bedeutung handelt, die über das einzelne Insolvenzverfahren hinaus geht, ergibt sich im übrigen auch aus der Tatsache, dass die Rechtsfrage, bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen frühere Verurteilungen wegen einer Insolvenzstraftat zu berücksichtigen sind, im Schrifttum unterschiedlich gesehen wird (s. zu den verschiedenen Auffassungen vgl. Senat, Beschl. v. 08.11.2000 - 2 W 112/00, ZInsO 2000, S. 667, 668).
- OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 71/01
Restschuldbefreiung; Verfahrensbeteiligte; Versagungsgründe; Rubrum ; …
Eine derartige Auseinandersetzung, die insbesondere den Vortrag des Schuldners in seiner Beschwerdebegründung und den früheren Vortrag der Treuhänderin zum Zustandekommen des Verzeichnisses mit einbezieht und auf die vom Schuldner angegebenen Gründe für die Nichtangabe der Forderung eingeht, fällt in der Entscheidung des Landgerichts (zur Erforderlichkeit einer Auseinandersetzung des Beschwerdegerichts mit dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung s. im Übrigen auch Senat, Beschl. v. 8.11.2000 - 2 W 112/00, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155 = Nds. Rpfl. - OLG Celle, 19.07.2001 - 2 W 77/01
Restschuldbefreiung; Insolvenz; Beschwerdeentscheidung; Sachverhaltsdarstellung; …
Der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde ist vorliegend schon deshalb begründet, weil das Beschwerdegericht trotz der inzwischen unübersehbaren Zahl von veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung über die sofortige Beschwerde in Insolvenzsachen den seiner Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht mitgeteilt hat, sondern sich in der "Begründung" eines Beschlusses auf eine bloße Wiederholung des Gesetzestextes beschränkt hat (zur Erforderlichkeit der Sachverhaltsdarstellung s. nur BayObLG ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 255 = Nds. Rpfl.
- OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der …
Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie das Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung durch das Beschwerdegericht, das auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, weil das Beschwerdegericht nicht dazu befugt ist, sich selbst einen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (dazu BayObLG, ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.;… Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rn. 79). - BayObLG, 11.09.2001 - 4Z BR 12/01
Fehlen eines subsumtionsfähigen Sachverhalts in der Beschwerdeentscheidung
Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht befugt, sich den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu bilden und der rechtlichen Überprüfung zugrunde zu legen (statt vieler: BayObLG ZInsO 2000, 519; OLG Köln NZI 2000, 133; OLG Celle ZInsO 2000, 667). - LG Berlin, 27.01.2004 - 86 T 1061/03
Ersetzung eines Schuldnerbereinigungsplans; Ersetzung der Zustimmung der …
Es kann offen bleiben, ob bereits das Fehlen schriftlicher Darlehensunterlagen als Indiz für begründete Zweifel am Bestand der Forderung eines Verwandten gewertet werden kann (so OLG Köln ZInsO 2000, 657).
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