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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.09.2000 - 4 Sa 1366/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14171
LAG Hamm, 22.09.2000 - 4 Sa 1366/97 (https://dejure.org/2000,14171)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2000 - 4 Sa 1366/97 (https://dejure.org/2000,14171)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2000 - 4 Sa 1366/97 (https://dejure.org/2000,14171)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 770
  • MDR 2001, 114
  • ZInsO 2001, 384
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Hamm, 27.03.2003 - 4 Sa 189/02

    Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz

    Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).

    Im übrigen muß der Kläger grundsätzlich persönlich bei dem neuen Betriebsinhaber vorstellig werden und die Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses oder Wiedereinstellung zu unveränderten Arbeitsbedingungen unter Anrechnung der früheren Beschäftigungsdauer verlangen (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …

    Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).
  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05

    Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen …

    Bislang war in diesem Zusammenhang auch anerkannt, dass gelegentlich auf die Interessenlage des Veräußerers einerseits und des Jahres andererseits die Zeiträume für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein müssen, weil insofern ein "Gleichklang" besteht (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).
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