Rechtsprechung
| LAG Hamm, 22.09.2000 - 4 Sa 1366/97 |
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 770
- MDR 2001, 114
- ZInsO 2001, 384
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Hamm, 27.03.2003 - 4 Sa 189/02
Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz
Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).Im übrigen muß der Kläger grundsätzlich persönlich bei dem neuen Betriebsinhaber vorstellig werden und die Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses oder Wiedereinstellung zu unveränderten Arbeitsbedingungen unter Anrechnung der früheren Beschäftigungsdauer verlangen (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …
Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384). - LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05
Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen …
Bislang war in diesem Zusammenhang auch anerkannt, dass gelegentlich auf die Interessenlage des Veräußerers einerseits und des Jahres andererseits die Zeiträume für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein müssen, weil insofern ein "Gleichklang" besteht (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99 Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384, im Anschluß an BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, BB 1999, 589 = DB 1999, 485 = MDR 1999, 551 = NZA 1999, 311 = ZIP 1999, 670).
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
Betriebsübergang in der Insolvenz - Interessenausgleich mit Namensliste - …
Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384). - LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01
Anwendung tariflicher Ausschlußfristen in der Unternehmenskrise - Streitwerthöhe …
Nach dieser Vorschrift ist für Feststellung der Richtigkeit einer Forderung das Verhältnis der Teilungsmasse zur Schuldenmasse, mithin die Insolvenzquote, maßgeblich, die voraussichtlich auf die streitige Forderung entfällt (so schon BGH v. 28.01.1953 - VI ZR 49/52, BB 1953, 184; ferner BGH v. 19.02.1964 - Ib 155/62, BB 1964, 533 = MDR 1964, 482 = NJW 1964, 1229; BGH v. 29.06.1994 - VIII ZR 28/94, MDR 1995, 320 = NJW-RR 1994, 1251 = ZIP 1994, 1193; LAG Hamm v. 22.09.2000 - 4 Sa 1366/97, BuW 2001, 657 = InVo 2001, 59 = MDR 2001, 114 = ZInsO 2001, 383). - LAG Hamm, 30.01.2003 - 4 Sa 1319/02
Abgrenzung von Kündigung "wegen" Betriebsstillegung zur Kündigung "wegen" …
Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384; LAG Hamm v. 04.06.2002 - 4 Sa 593/02, AR-Blattei ES 915 Nr. 23 = LAGReport 2003, 31 = ZInsO 2003, 52). - LAG Hamm, 23.01.2003 - 4 Sa 1117/02 Außerdem wird von einem Arbeitnehmer erwarten können, daß er - entsprechend der Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang (…grundlegend BAG, Urt. v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391;… ferner BAG, Urt. v. 25.01.2001 - 8 AZR 336/00, NZA 2001, 840 = ZInsO 2001, 872) - innerhalb von drei Wochen (wegen Anhebung der Widerspruchsfrist durch § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB n.F. ab 01.04.2002 innerhalb von einem Monat) nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen den Fortsetzungsanspruch gegenüber dem Erwerber geltend macht (LAG Hamm, Urt. v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).
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